Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Physik (BP) vom
29.04.1988
1. Die Literaturversorgung des Fachs Physik an der Philipps-
Universität wird neu geregelt. Dazu erhält die
"Bibliothek Physik" (BP) formal den Status einer Teilbibliothek
der Universitätsbibliothek (UB). Sie umfaßt die im
Fachbereich Physik vorhandenen Buchbestände
einschließlich der aktuellen Fachliteratur, die von der
Universitätsbibliothek eingebracht wird.
2. Die vorliegende Vereinbarung soll eine unter den hiesigen
Gegebenheiten optimale Literaturversorgung des Fachs, eine
angemessene personelle Ausstattung der BP und eine
benutzerfreundliche Aufstellung der Bücher sichern.
3. Die bisher vom Fachbereich und von der UB getrennt
aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Die Höhe
des Etats richtet sich nach dem auf das Fach Physik entfallenden
Anteil der Mittel für wissenschaftliches Schrifttum an der
Philipps-Universität. Der Leiter der BP stellt den
Finanzbedarf der BP fest. Fachbereich und
Universitätsbibliothek verpflichten sich, im Rahmen der
vorgegebenen Mittel die Literaturversorgung des Fachs Physik zu
gewährleisten. Sollten die Mittel nicht ausreichen, um die
laufenden Verpflichtungen der BP zu decken, so macht die
Bibliothekskommission dem Fachbereich einen Vorschlag, durch
welche Abbestellungen der Haushalt ausgeglichen werden soll.
Dieser Vorschlag wird unter Wahrung einer vorgegebenen Frist unter
den Hochschullehrern und Akademischen Räten sowie den Leitern
der Arbeitsgruppen und zentralen Einrichtungen des Fachbereichs
diskutiert. Aufgrund der abgegebenen Voten trifft dann die
Bibliothekskommission die Entscheidung. Der Leiter der BP
koordiniert das Abbestellungsverfahren. Im übrigen haben
Fachbereich und Universitätsbibliothek die Möglichkeit,
zusätzlich Sondermittel in die BP einzubringen bzw.
einzuwerben. Anträge auf Sondermittel für den Bucherwerb
sollten im Fachbereich Physik eine hohe Priorität
genießen. Unberücksichtigt bleiben hier die für
die Lehrbuchsammlung in der UB aufzuwendenden Mittel.
4. Die UB ist für die Verwaltung der BP verantwortlich. Die
BP wird vom zuständigen Fachreferenten der UB geleitet und
durch Personal der UB und des Fachbereichs verwaltet. Dazu bringt
die UB 0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14 (Leiter),
0,5 Stellen einer Diplombibliothekarin bzw. eines
Diplombibliothekars (A9/BAT Vb) sowie 0,5 Stellen eines
Bibliotheksangestellten (BAT VIII) ein. Der Fachbereich sorgt
halbtags für die Beaufsichtigung der Bibliothek während
der Öffnungszeiten. Für eine Übergangszeit stellt
er zu diesem Zweck studentische Hilfskräfte ab. Innerhalb der
nächsten 3 Jahre wird auf Dauer eine halbe BAT VII/VIII-
Stelle zur Verfügung gestellt.
5. Der Bestandsaufbau der BP wird maßgeblich vom
Fachbereich Physik bestimmt. Die Erwerbungspolitik wird durch die
Bibliothekskommission des Fachbereichs auf der Grundlage der
einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen des StA IV
festgelegt. Ihr gehört auch der Bibliotheksleiter an, der dieErwerbungen koordiniert und die Sitzungen der Kommission
vorbereitet. Über die Erwerbungen aus Arbeitsgruppenmitteln
entscheiden die jeweiligen Hochschullehrer im Rahmen der von der
Bibliothekskommission festgelegten Erwerbungsrichtlinien.
6. Das für die Verwaltung der BP notwendige
Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom Fachbereich
zur Verfügung gestellt.
7. Die Aufstellung (Standort) der erworbenen Literatur erfolgt
nach den nachfolgend aufgeführten Grundsätzen. Im
Normalfall wird die Zuordnung durch den Leiter der BP, in
Zweifelsfällen durch die Bibliothekskommission getroffen.
In der BP werden aufgestellt:
In der UB werden aufgestellt:
8. Soweit die jetzt in beiden Bibliotheken aufgestellten
Bestände der unter Nr. 7 getroffenen Regelung nicht
entsprechen, wird eine Bereinigung durchgeführt.
9. Die aktuelle physikalische Literatur wird in der BP angeboten.
Entsprechend den geltenden Vorschriften wird in der BP vorhandene,
aber nicht mehr aktuelle, inaktive Literatur an die UB (Archiv-
und Ausleihbestand) abgegeben.
10. Die Buchbearbeitung findet am jeweiligen Aufstellungsort
statt.
11. Die Benutzung der BP wird durch eine an der jeweils
gültigen Rahmenbenutzungsordnung des Ständigen
Ausschusses für das Bibliothekswesen orientierten
Benutzungsordnung geregelt.
12. Der Fachbereich Physik betreibt für seinen Bedarf
Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der
Bibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den
auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.
13. Die BP wird in den Räumen des Fachbereichs untergebracht.
Aus der jetzt festgelegten Konzeption resultierende bauliche
Veränderungen werden von Fachbereich und UB gemeinsam
beantragt.
14. Der Bestand der BP an Monographien wird systematisch
aufgestellt. Dabei ist der Fachbereich der Leitung der BP
behilflich. Für die Umstellungsarbeiten erforderlicheszusätzliches Personal wird vom Fachbereich und der UB
gemeinsam beantragt.
15. Die am Fachbereich Physik existierenden Arbeitsgruppen und
zentralen Einrichtungen haben die Möglichkeit, Bücher
aus der BP langfristig für die Aufstellung in einem
Handapparat zu entleihen (vgl. Richtlinien für Handapparate
in den Fachbereichen der Philipps-Universität des
Ständigen Ausschusses IV vom 6.12.1979). Die Größe
der Handapparate bleibt begrenzt. Die Zugänglichkeit dieser
Bestände muß kurzfristig gewährleistet sein
(Präsenzbestand). In Abständen wird überprüft,
welche Bücher an die BP zurückgegeben werden
können.
Eine Arbeitsgruppe kann in der Regel nur solche Bücher in
ihren Handapparat ausleihen, die aus ihren Mitteln beschafft
worden sind.
16. Die Vereinbarung tritt am 1.10.1988 in Kraft.