Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Pharmazie (BPh) vom
01.07.1992
Die Literaturversorgung des Fachgebiets Pharmazie an der Philipps-
Universität wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung
soll eine unter hiesigen Gegebenheiten optimale Regelung mit
benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und
bestmöglichem Zugriff auf die magazinierten Bestände
sichern.
1. STRUKTUR
1.1 Die Bibliothek Pharmazie (BPh) besteht aus allen
bibliothekarischen Einrichtungen der Institute des FB 16. Die
Möglichkeit einer Ausgliederung des Bereichs Geschichte der
Pharmazie in eine Teilbibliothek Geschichte der
Naturwissenschaften bleibt davon unberührt.
1.2 Die BPh hat den Status einer Teilbibliothek der
Universitätsbibliothek. Ihr Buchbestand zählt zum
Bestand der Universitätsbibliothek. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Deposita. Sie werden weder inventarisiert noch
katalogisiert.
1.3 Fachbereich und Universitätsbibliothek streben eine
räumliche Vereinigung der Teilbestände der BPh an.
Solange dies nicht zu realisieren ist, bleibt ihre derzeitige
Aufstellung erhalten. Verlagerungen von Teilbeständen der BPh
erfolgen im Einvernehmen zwischen der Leiterin/dem Leiter der BPh
und den Direktorien der jeweils betroffenen Institute des FB
16.
2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION
2.1 Der Bestand der BPh umfaßt die im Fachbereich Pharmazie
und Lebensmittelchemie vorhandenen Buchbestände,
Zeitschriften und anderen Medien einschließlich der
aktuellen Fachliteratur, die von der Universitätsbibliothek
eingebracht wird.
2.2 Die BPh ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle
Literatur des Fachs bereithält.
2.3 Für den Standort Universitätsbibliothek gilt:
2.4 Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.2 und 2.3
getroffenen Regelung nicht entspricht, wird eine Bereinigung
durchgeführt. Sie erfolgt im Einvernehmen mit der
Bibliothekskommission. Für evtl. größere
Umstellungsarbeiten erforderliches zusätzliches Personal wird
vom Fachbereich und der Universitätsbibliothek gemeinsam
gestellt bzw. beantragt.
3. ERWERBUNGSETAT UND BUCHERWERBUNG
3.1 Es wird eine Bibliothekskommission eingerichtet. Ihr
gehören die Bibliotheksbeauftragten der Institute des FB und
die Leiterein/der Leiter der BPh an. Letztere/r beruft die
Sitzungen ein und bereitet sie vor. Die Bibliotheksbeauftragten
werden von den Direktorien der Institute bestimmt.
Aufgaben der Bibliothekskommission sind:
- Festlegung der Erwerbungspolitik im Einvernehmen mit der
Universitätsbibliothek;
- Erstellen des jährlichen Finanzplans für
Neuerwerbungen;
- Auswahl allgemeiner und übergreifender Literatur des
Faches;
- Ausarbeitung der Benutzungsordnung;
3.2 Die bisher von Fachbereich und Univeritätsbibliothek
getrennt aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Die
Höhe des Etats richtet sich nach dem auf das Fach Pharmazie
entfallenden Anteil der Mittel für wissenschaftliches
Schrifttum an der Philipps-Universität.
3.3 Zu Beginn des Haushaltsjahres stellen die
Bibliotheksbeauftragten des FB Pharmazie im Auftrag des Dekans und
der Direktor der Universitätsbibliothek einen Finanzplan auf.
Er bildet die Grundlage der Erwerbungen, verteilt 70% der
gemeinsamen Mittel nach der jeweils gültigen
Schlüsselung für die Erwerbungswünsche und
Einbandkosten der Institute (Teildisziplinen) und weist
angemessene Beträge für die allgemeine und
übergreifende Literatur des Faches aus. Die der
Universitätsbibliothek für die Lehrbuchsammlung
zugewiesenen Mittel werden nicht einbezogen. Bestehen seitens
einzelner Institute (Teildisziplinenen) Beschaffungswünsche,
die ihren Etatanteil übersteigen, so sind diese jeweils aus
anderen Mitteln ausschließlich der betroffenen Institute zu
finanzieren. Der Finanzplan bedarf der Zustimmung der Direktorien
der einzelnen Institute des FB 16 sowie des Direktors der
Universitätsbibliothek.
3.4 Reicht der vorhandene Etat nicht aus, um die Ausgaben der BPh
zu decken, macht die Bibliothekskommission dem Dekan des FB 16
einen Vorschlag, wie der Haushalt ausgeglichen werden soll. Der
Dekan stimmt diesen Vorschlag mit dem Haushaltsausschuß des
FB 16 und mit der Universitätsbiblithek ab. Die Entscheidung
über die einzusetzenden Finanzmittel der Institute liegt bei
den jeweiligen Direktorien.
3.5 Der Bestandsaufbau der BPH wird erfolgt unter
maßgeblichem Einfluß der Wissenschaftler des FB 16.
Die Leiterin/der Leiter der BPh koordiniert die Erwerbungen.
Sie/er stellt sicher, daß verbindlich abgestimmt und die
Erwerbung unnötiger Dubletten vermieden wird.
3.6 Über die Anschaffung von Zeitschriften für das
Zeitschriftenmagazin der Universitätsbibliothek und die
Erwerbungen für Lese- und Katalogsaal der
Universitätsbibliothek führt die Leiterin/der Leiter der
BPH Einvernehmen in der Bibliothekskommission herbei.
3.7 Mit fachlich benachbarten Bibliotheken wird eine enge
Erwerbungskooperation angestrebt.
4. BENUTZUNG
Die Benutzung der BPh geschieht auf der Grundlage einer
Benutzungsordnung, die Fachbereich und Universitätsbibliothek
einvernehmlich erstellen. Sie orientiert sich an der jeweils
gültigen Rahmenbenutzungsordnung des StA IV.
5. VERWALTUNG
5.1 Die Universitätsbibliothek ist für die Verwaltung
der BPh verantwortlich.
5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen
Medien findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BPh bzw. ihre
Untereinheiten oder Universitätsbibliothek).
5.3 Die Geschäftsgänge der BPh werden vereinheitlicht
(gemeinsame Bestellkartei u.a.), gestrafft und an die Praxis der
Universitätsbibliothek angeglichen. Es wird sichergestellt,
daß Kaufwünsche kurzfristig und unbürokratisch
erledigt und informelle Bestellwege genutzt werden
können.
5.4 Es wird ein Zentralkatalog des Bestandes der BPh geführt.
Die Katalogisierung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
auf EDV umgestellt.
5.5 Die Institute des FB 16 betreiben für ihren Bedarf
Kopiergeräte, die auch in dem betreffenden Teilbereich
für den Dienstbetrieb in der BPh genutzt werden. Dazu rechnen
auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden
Kopien.
5.6 Das für die Verwaltung der BPh notwendige
Verbrauchsmaterial, Mobiliar und Gerät wird vom Fachbereich
16 zur Verfügung gestellt.
5.7 Soweit bibliothekarische Fragen von Strukturentscheidungen des
Fachbereichs 16 tangiert werden, wird die Leiterin/der Leiter der
BPh rechtzeitig informiert; sie/er wird dazu gehört.
6. PERSONAL
6.1 Die BPh wird vom zuständigen Fachreferenten der
Universitätsbibliothek geleitet und vom Personal der
jeweiligen Institute und der Universitätsbibliothek
verwaltet.
6.2 Die BPh wird wie folgt angemessen mit Personal
ausgestattet:
Die Universitätsbibliothek bringt an Personalstellen
ein:
- 0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13/14 (Leitung)
- 0,75 Stellen eines Diplombibliothekars/in (Leitung des
Geschäftsablaufs)
Soweit Bedienstete der Institute bibliothekarische
Verwaltungstätigkeiten erledigen, wird vereinbart, daß
sie diese im bisherigen Umfang weiterführen.
Diesbezüglich erhalten sie ihre Weisungen von der
Leiterin/dem Leiter der BPh.
Die einzelnen Institute des FB sorgen generell für den
geregelten Zugang zu den Untereinheiten der BPh
(Beaufsichtigung).
Der Leiter/die Leiterin der BPh nimmt gleichzeitig die
Funktion eines Fachreferenten der Universitätsbibliothek
wahr.
7. RAUMFRAGEN
7.1 Die BPh wird in den Räumen des Fachbereichs 16
untergebracht.
7.2 Baumaßnahmen planen und beantragen FB 16 und
Universitätsbibliothek gemeinsam
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Diese Vereinbarung tritt am 1.7.1992 in Kraft und wird mit
Ablauf des Haushaltsjahres 1994 überprüft.
8.2 Sie kann bei Bedarf im Einvernehmen zwischen
Universitätsbibliothek und Fachbereich 16 geändert
werden.
Marburg, den 1.7.1992