Teilbibliotheksvereinbarungen


Vereinbarung über die Bibliothek Mathematik und Informatik (BMI)



Die Informationsversorgung der Fachgebiete Mathematik und Informatik an der Philipps-Universität Marburg wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung orientiert sich an den Bedürfnissen des Fachbereichs Mathematik und Informatik (FB 12). Sie gewährleistet durch eine effiziente Beschaffung , Erschließung und Verfügbarmachung der Medien eine unter den hiesigen Gegebenheiten optimale Informationsversorgung der Fachgebiete. Insbesondere sorgt sie für eine benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und komfortable Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Medien.

1. STRUKTUR

1.1 Die Bibliothek Mathematik und Informatik (BMI) hat den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek Marburg.
1.2 Die BMI wird vom FB 12 und der UB gemäß den nachfolgenden Bestimmungen gemeinsam betrieben.

2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION

2.1 Der Gründungsbestand der BMI umfasst die Bücher und Zeitschriften zum Thema Mathematik und Informatik, soweit sie bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung aus dem laufenden Etat des FB 12 einerseits, aus dem Etat der UB Marburg andererseits angeschafft wurden.
2.2 Die Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf die Standorte FB 12, Lahnberge, und UB verteilt.
Am Standort FB 12 werden bereitgestellt:
2.3 Der Teilbestand der BMI am Standort FB 12 ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle Literatur der Fachgebiete Mathematik und Informatik bereithält.
2.4 Im Zuge der Zusammenführung der bisherigen Bestände des FB 12 und der UB wird eine Standortbereinigung gemäß 2.2 durchgeführt. Dazu wird insbesondere im Rahmen einer flexiblen und benutzerorientierten Bestandspräsentation im FB 12 benötigte aktive Literatur aus der UB in den FB 12 umgestellt. Andererseits werden nicht benötigte Dubletten und inaktive Titel aus dem Teilbestand des FB 12 der UB zur Magazinierung überstellt.
2.5 Umfangreiche elektronische Medien der Fachgebiete Mathematik und Informatik werden in der Regel von der UB im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Universitätsnetz zur Verfügung gestellt.

3. MEDIENERWERBUNG

3.1 Die Medienerwerbung erfolgt unter maßgeblichem Einfluss der Wissenschaftler des FB 12. Das Auswahlverfahren gestaltet der Fachbereich, z.B. über Bibliotheks-Kommissionen.
3.2 Die Erwerbungsmittel des FB 12 und die für die Fachgebiete Mathematik und Informatik vorgesehenen Mittel der UB werden zusammengefasst und gemeinsam verausgabt. Ihre Bewirtschaftung erfolgt durch die UB.
3.3 Die Bibliotheksleiterin/Der Bibliotheksleiter koordiniert die Erwerbungen der BMI an beiden Standorten und stellt sicher, dass verbindlich abgestimmt und die Beschaffung unnötiger Dubletten vermieden wird.
3.4 Sie/er vertritt die Interessen des Fachbereichs bei der Vorbereitung der Erwerbung elektronischer Medien im Rahmen von Konsortien.

4. BENUTZUNG

4.1 Die Benutzung des Teilbestands der BMI am FB 12 wird durch eine Benutzungs-Ordnung geregelt. Sie orientiert sich an der jeweils gültigen Rahmenbenutzungsordnung der Philipps-Universität für dezentrale Bibliotheken. Für den Standort UB gilt die Benutzungs-Ordnung der UB.

5. VERWALTUNG

5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BMI verantwortlich. Die Bibliotheksleiterin/der Bibliotheksleiter verwaltet die BMI nach den Richtlinien des Direktors der UB.
5.2 Die Buchbearbeitung findet am jeweiligen Aufstellungsort (FB 12 bzw. UB) statt.
5.3 Das für die Verwaltung des Teilbestands der BMI am FB 12 notwendige Verbrauchs-material, Gerät und Mobiliar wird vom FB zur Verfügung gestellt.
5.4 Die Aufstellungssystematik wird von der Leiterin/dem Leiter der BMI weiter entwickelt. Sie/Er nimmt die systematische Zuordnung der Bücher vor.

6. PERSONAL

6.1 Das Personal der BMI wird aus dem Stellenaufkommen von FB 12 und UB bereitgestellt.
6.2 Die UB stellt folgende Personalstellen ihrer Koordinierungsabteilung bereit:
6.3 Der FB 12 bringt ein:
6.4 Die UB nimmt die Besetzung der Diplombibliothekarsstelle und die Einstellung der Bibliotheksaufsichtskraft vor; der FB 12 ist verantwortlich für die Abdeckung des wissenschaftlichen Dienstes durch eine/n am Fachbereich beschäftigte/n Wissenschaftler/in. Alle Einstellungen und Besetzungen erfolgen im Einvernehmen mit dem jeweils anderen Vertragspartner.
6.5 Bibliothekar/in und Aufsichtskraft erhalten ihre Weisungen von der Leiterin/vom Leiter der Teilbibliothek.
6.6 Die Leiterin/der Leiter der BMI ist in Bezug auf die Bibliotheksverwaltung gegenüber dem Direktor der UB weisungsgebunden. Sie/er nimmt gleichzeitig die Funktion einer Fachreferentin/eines Fachreferenten der UB wahr. Der Leiterin/Dem Leiter der BMI wird in der UB ein Arbeitsplatz bereit gestellt. Verwaltungsfunktionen in der UB fallen für sie/ihn nicht an. Bei ihren/seinen bibliothekarischen Leitungsaufgaben wird die Leiterin/der Leiter der BMI aus dem Fachreferentenkollegium der UB vertreten.

7. RAUMFRAGEN

7.1 Die BMI ist in den Räumen des FB 12, Lahnberge, sowie der UB untergebracht.
7.2 Räumliche oder bauliche Veränderungen werden vom FB 12 und der UB gemeinsam beantragt.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Die Vereinbarung tritt am 27.05..2002 in Kraft.
8.2 Die Vereinbarung gilt unbefristet. Sie kann im Einvernehmen zwischen FB 12 und UB geändert werden.



Marburg, den 17.5.2002


gez. Prof. Dr. M. Sommer           gez. Dr. Dirk Barth
Dekan des Fachbereichs          Direktor
Mathematik und Informatik          der Universitätsbibliothek