Dazu bringt die Universitätsbibliothek an
Personalstellen ein:
0,2 Stellen A 13/14 (Koordinator, Bibliotheksleiter)
0,5 Stellen einer Diplombibliothekarin (BAT Vb, dt.sprach.
Kraft)
0,5 Stellen BAT VI b (japan.sprach. Kraft)
Das Japan-Zentrum stellt das folgende Personal zur
Verfügung:
0,875 Stellen (35 Wochenstunden) stud. Hilfskraft o.A.
Im übrigen sorgt es für eine angemessene
Beaufsichtigung der Bibliothek.
5. Die bisher vom Japan-Zentrum und der
Universitätsbibliothek getrennt für die japanbezogene
Literatur aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Zu
Beginn des Haushaltsjahres erstellen das Direktorium des Japan-
Zentrums und der Direktor der Universitätsbibliothek einen
Finanzplan. Er ist die Grundlage für die Erwerbungen und
weist angemessene Beträge für übergreifende
Fachliteratur und Einbandkosten aus. Reicht der vorhandene Etat
nicht aus, um die Ausgaben der BJZ zu decken, macht das
Direktorium einen Vorschlag, wie der Haushalt ausgeglichen werden
soll und stimmt diesen mit der Universitätsbibliothek ab.
Bestehen über den Etat hinaus Beschaffungswünsche, so
haben beide Parteien die Möglichkeit, sie durch Sondermittel
zu finanzieren.
6. Der Bestandsaufbau wird maßgeblich vom Japan-Zentrum
bestimmt. Das Japan-Zentrum und die Universitätsbibliothek
legen einvernehmlich eine fachgebietsbezogene Erwerbungspolitik
fest, die dem Direktorium und dem Beirat des Japan-Zentrums
vorgelegt wird. Der Bibliotheksleiter ist für die
verbindliche Koordinierung der Erwerbungen verantwortlich.
7. Der Standort der japanbezogenen Literatur ist die BJZ.Diejenigen Bestände, die für die ein laufender Bedarf im
Freihandbestand nicht bzw. nicht mehr besteht, stehen im Magazin
der Universitätsbibliothek oder werden dorthin umgestellt.
Bei der Universitätsbibliothek werden gepflegt:
- grundlegende Literatur und Nachschlagewerke in Auswahl
(Lesesaal)
- Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre
Interesse überwiegt.
Die Buchbestellung findet am jeweiligen Aufstellungsort
(Universitätsbibliothek oder
BJZ) statt.
8. Grundsätzlich verläuft jede Bestellung für den
Standort BJZ über deren Bibliotheksverwaltung. Die
Standortsignaturen werden vom Bibliotheksleiter festgelegt, ggf.
nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachvertreter. Die
sachlich-inhaltliche Erschließung der Bestände wird in
der Informations- und Dokumentationsstelle des Japan-Zentrums
durchgeführt; dazu rechnet auch die Erstellung und
Fortschreibung eines nach unterschiedlichen Suchbegriffen
recherchierbaren Zeitschriftenverzeichnisses.
9. Das für die Verwaltung der BJZ notwendige
Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom Japan-Zentrum
zur Verfügung gestellt.
10. Das Japan-Zentrum betreibt für seinen Bedarf
Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der
Bibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den
auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.
11. Die Benutzung der BJZ wird durch eine an der jeweils
gültigen Rahmenbenutzungsordnung für das
Bibliothekswesen der Philipps-Universität orientierte
Benutzungsordnung geregelt. Die Öffnungzeiten der BJZ werden
nach Maßgabe der verfügbaren Aufsichtskräfte
festgelegt und durch Anschlag bekanntgegeben.
12. Die gesamte Japanbezogene Literatur wird baldmöglichst
per EDV katalogisiert und, sobald die technischen Voraussetzungen
geschaffen sind, an das hessische Verbundsystem angeschlossen.
13. Die Vereinbarung tritt am 1.7.1992 in Kraft.
Marburg, den 15.06.1992