Teilbibliotheksvereinbarungen


Vereinbarung über die Bibliothek des Japan-Zentrums (BJZ) vom 15.06.1992


1. Mit dem Ziel einer grundlegenden Verbesserung der Literaturversorgung erhält die Bibliothek des Japan-Zentrums der Philipps-Universität (BJZ) den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek. Sie umfaßt die gesamten Bestände des Japan-Zentrums und die Japanbezogene Fachliteratur der Universitätsbibliothek.

2. Die vorliegende Vereinbarung soll eine unter den hiesigen Gegebenheiten optimale Literaturversorgung der mit Japanbezogenen Forschungen beschäftigten Fachgebiete und fachbereichsfreien Einrichtungen sichern. Die BJZ ist eine Präsenzbibliothek mit benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände.

3. Die Universitätsbibliothek ist für die Verwaltung der BJZ verantwortlich. Die Grundsätze der Verwaltung werden zwischen der Universitätsbibliothek und dem Japan-Zentrum abgesprochen.

4. Das Personal wird von Universitätsbibliothek und Japan- Zentrum gestellt.

Dazu bringt die Universitätsbibliothek an Personalstellen ein:
0,2 Stellen A 13/14 (Koordinator, Bibliotheksleiter)
0,5 Stellen einer Diplombibliothekarin (BAT Vb, dt.sprach. Kraft)
0,5 Stellen BAT VI b (japan.sprach. Kraft)

Das Japan-Zentrum stellt das folgende Personal zur Verfügung:
0,875 Stellen (35 Wochenstunden) stud. Hilfskraft o.A.
Im übrigen sorgt es für eine angemessene Beaufsichtigung der Bibliothek.

5. Die bisher vom Japan-Zentrum und der Universitätsbibliothek getrennt für die japanbezogene Literatur aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Zu Beginn des Haushaltsjahres erstellen das Direktorium des Japan- Zentrums und der Direktor der Universitätsbibliothek einen Finanzplan. Er ist die Grundlage für die Erwerbungen und weist angemessene Beträge für übergreifende Fachliteratur und Einbandkosten aus. Reicht der vorhandene Etat nicht aus, um die Ausgaben der BJZ zu decken, macht das Direktorium einen Vorschlag, wie der Haushalt ausgeglichen werden soll und stimmt diesen mit der Universitätsbibliothek ab. Bestehen über den Etat hinaus Beschaffungswünsche, so haben beide Parteien die Möglichkeit, sie durch Sondermittel zu finanzieren.

6. Der Bestandsaufbau wird maßgeblich vom Japan-Zentrum bestimmt. Das Japan-Zentrum und die Universitätsbibliothek legen einvernehmlich eine fachgebietsbezogene Erwerbungspolitik fest, die dem Direktorium und dem Beirat des Japan-Zentrums vorgelegt wird. Der Bibliotheksleiter ist für die verbindliche Koordinierung der Erwerbungen verantwortlich.

7. Der Standort der japanbezogenen Literatur ist die BJZ.Diejenigen Bestände, die für die ein laufender Bedarf im Freihandbestand nicht bzw. nicht mehr besteht, stehen im Magazin der Universitätsbibliothek oder werden dorthin umgestellt. Bei der Universitätsbibliothek werden gepflegt:
- grundlegende Literatur und Nachschlagewerke in Auswahl (Lesesaal)
- Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse überwiegt.
Die Buchbestellung findet am jeweiligen Aufstellungsort (Universitätsbibliothek oder BJZ) statt.

8. Grundsätzlich verläuft jede Bestellung für den Standort BJZ über deren Bibliotheksverwaltung. Die Standortsignaturen werden vom Bibliotheksleiter festgelegt, ggf. nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachvertreter. Die sachlich-inhaltliche Erschließung der Bestände wird in der Informations- und Dokumentationsstelle des Japan-Zentrums durchgeführt; dazu rechnet auch die Erstellung und Fortschreibung eines nach unterschiedlichen Suchbegriffen recherchierbaren Zeitschriftenverzeichnisses.

9. Das für die Verwaltung der BJZ notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom Japan-Zentrum zur Verfügung gestellt.

10. Das Japan-Zentrum betreibt für seinen Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der Bibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.

11. Die Benutzung der BJZ wird durch eine an der jeweils gültigen Rahmenbenutzungsordnung für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität orientierte Benutzungsordnung geregelt. Die Öffnungzeiten der BJZ werden nach Maßgabe der verfügbaren Aufsichtskräfte festgelegt und durch Anschlag bekanntgegeben.

12. Die gesamte Japanbezogene Literatur wird baldmöglichst per EDV katalogisiert und, sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, an das hessische Verbundsystem angeschlossen.

13. Die Vereinbarung tritt am 1.7.1992 in Kraft.


Marburg, den 15.06.1992