Teilbibliotheksvereinbarungen




Vereinbarung über die Bibliothek Germanistik (BG)




Die Informationsversorgung der Fachgebiete Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung orientiert sich an den Bedürfnissen der germanistischen und medienwissenschaftlichen Institute am Fachbereich 09. Sie gewährleistet durch eine effiziente Beschaffung, Erschließung und Verfügbarmachung der Medien eine unter den hiesigen Gegebenheiten optimale Informationsversorgung der Fachgebiete. Insbesondere sorgt sie für eine benutzerfreundliche Aufstellung der Freihandbestände und komfortable Zugriffsmöglichkeiten auf elektronische Medien.

1. STRUKTUR

1.1 Die Bibliothek Germanistik (BG) hat den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek Marburg.

1.2 Die BG wird von den Germanistischen Instituten des FB 09 und der UB gemäß den nachfolgenden Bestimmungen gemeinsam betrieben.

1.3 Es wird eine Bibliothekskommission gebildet, an der jeweils ein Vertreter der beteiligten Einrichtungen teilnimmt. Sie befasst sich mit grundlegenden Fragen, die sich aus der Umsetzung der Paragraphen 2- 4 ergeben.


2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION

2.1 Der Gründungsbestand der BG umfasst die Bücher und Zeitschriften und sonstigen Medien zum Thema Germanistik und Kommunikations- und Medienwissenschaften, soweit sie bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung aus dem laufenden Etat der beteiligten Germanistischen Institute des FB 09 einerseits, und aus dem Etat der UB Marburg andererseits angeschafft wurden.

2.2 Die Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf den Standort FB 09, (Wilhelm-Röpke-Str.6 A,), und UB verteilt.

Am Standort FB 09 werden bereitgestellt:
Am Standort UB werden bereit gestellt:
2.3 Der Teilbestand der BG am Standort FB 09 ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle Forschungsliteratur und Grundlagenwerke bereithält. Im Rahmen der jeweils gültigen Benutzungsordnung sind Sonderausleihen 1) möglich.


2.4 Im Zuge der Zusammenführung der beiderseitigen Gründungsbestände wird eine Standortbereinigung gemäß 2.2 durchgeführt. Dazu wird insbesondere im Rahmen einer flexiblen und benutzerorientierten Bestandspräsentation im FB 09 benötigte aktive Literatur aus der UB in den FB 09 umgestellt. Andererseits werden nicht benötigte Dubletten und inaktive Titel aus dem Teilbestand des FB 09 der UB zur Magazinierung überstellt.

2.5 Elektronische Medien der Fachgebiete Germanistik und Kommunikations - und Medienwissenschaften, für die eine Netznutzung angezeigt ist, werden in der Regel seitens der UB über das UMRnet vorgehalten.

3. MEDIENERWERBUNG

3.1 Die Medienerwerbung erfolgt unter maßgeblichem Einfluss der Wissenschaftler der Germanistischen Institute des FB 09. Das Auswahlverfahren gestalten die Institute z. B. über ihre Bibliotheksbeauftragten oder die Bibliotheks-Kommission. Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre werden bei der Medienauswahl ebenso berücksichtigt wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausleihbestand in der Universitätsbibliothek bereitzuhalten.

3.2 Die Erwerbungsmittel des FB 09 und die für die Fachgebiete Germanistik und Kommunikations - und Medienwissenschaften vorgesehenen Mittel der UB werden zusammengefasst und gemeinsam verausgabt. Ihre Bewirtschaftung erfolgt durch die UB.

3.3 Die Bibliotheksleiterin/der Bibliotheksleiter koordiniert die Erwerbungen der BG an beiden Standorten und stellt sicher, dass verbindlich abgestimmt und die Beschaffung unnötiger Dubletten vermieden wird.

3.4 Sie/Er vertritt die Interessen des Fachbereichs bei der Vorbereitung der Erwerbung elektronischer Medien im Rahmen von Konsortien.

4. BENUTZUNG

4.1 Die Benutzung des Teilbestands der BG am FB 09 wird durch eine Benutzungs-Ordnung geregelt. Sie orientiert sich an der jeweils gültigen Rahmenbenutzungsordnung der Philipps-Universität für dezentrale Bibliotheken. Für den Standort UB gilt die Benutzungs-Ordnung der UB.

5. VERWALTUNG

5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BG verantwortlich. Die Bibliotheksleiterin/der Bibliotheksleiter verwaltet die BG nach den Richtlinien des Direktors der UB.

5.2 Die Buchbearbeitung findet am jeweiligen Aufstellungsort (FB 09 bzw. UB) statt.

5.3 Das für die Verwaltung des Teilbestands der BG am FB 09 notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom FB zur Verfügung gestellt.

5.4 Die Aufstellungssystematik wird von der Leiterin/dem Leiter der BG weiter entwickelt. Sie/Er nimmt die systematische Zuordnung der Bücher vor.

6. PERSONAL

6.1 Das Personal der BG ist aufgrund früherer Vereinbarungen bei der UB etatisiert. Alle Einstellungen und Besetzungen erfolgen im Einvernehmen mit den beteiligten Einrichtungen des FB 09.

6.2 Der Stellenplan der BG setzt sich wie folgt zusammen: 6.3 Bibliothekar/in und Aufsichtskräfte erhalten ihre Weisungen von der Leiterin/vom Leiter der Teilbibliothek.


7. RAUMFRAGEN

7.1 Die BG ist in den Räumen des FB 09, sowie der UB untergebracht.

7.2 Räumliche oder bauliche Veränderungen, insbesondere im Interesse einer besseren Einbindung der Sonderstandorte Niederlandistik, Skandinavistik und Sprechwissenschaften, werden vom FB 09 und der UB gemeinsam beantragt.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Die Vereinbarung tritt am 01.02.2003 in Kraft.

8.2 Die Vereinbarung gilt unbefristet. Sie kann im Einvernehmen zwischen FB 09 und UB geändert werden.

8.3 Sie ersetzt gleichzeitig die bisher gültigen Vereinbarungen und Verabredungen der Vertragspartner zur Germanistischen Bibliothek vom 13.9.1984, 30.9.1998, 17.9.2001 und vom 4.6.2002, die damit gegenstandslos werden.

8.4 Die Videothek des Instituts für Neuere Deutsche Literatur und Medien wird wie folgt in die Vereinbarung einbezogen: Die Leitung und die Erschließung ihres Bestandes erfolgt analog der Aufgabenverteilung in der BG durch die Bibliothekarinnen/Bibliothekare des Höheren und gehobenen Bibliotheksdienstes. In der Medienverwaltung und Benutzerberatung werden sie durch eine Hilfskraft des Instituts unterstützt.

8.5 Die fachlich eng benachbarten Einrichtungen Deutscher Sprachatlas und Büchner-Forschungsstelle erhalten auf Wunsch die Möglichkeit, der Vereinbarung beizutreten.


Marburg, den 04. 02. 2003


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Prof. Dr. Wiese                                           Dr. D. Barth

Dekan des Fachbereichs                           Direktor

Germanistik und Kunstwissenschaften     der Universitätsbibliothek













Fussnote:

1) Es wird angestrebt, die bisher konventionell verbuchten Sonderausleihen künftig über das elektronische Ausleihverfahren der UB abzuwickeln.