Teilbibliotheksvereinbarungen


Vereinbarung über die Bibliothek Erziehungswissenschaften (BE) vom 24.04.1992


Die Literaturversorgung des Fachs Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg wird neu geregelt.


1. STRUKTUR

1.1 Die BE besteht aus allen bibliothekarischen Einrichtungen des FB 21.

1.2 Die BE hat den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek.

1.3 Es wird eine Bibliothekskommission eingerichtet. Ihr gehören Wissenschaftler aller Institute des FB 21 im Verhältnis 2 (Inst. f. Erziehungswissenschaft) : 1 (Inst. f. Heil- und Sonderpädagogik) : 1 (Inst. f. Sportwissenschaft und Motologie) sowie als Vorsitzender der Leiter der Bibliothek an. Sie befaßt sich mit grundlegenden Fragen, die sich aus der Umsetzung der Paragraphen 2-4 ergeben.


2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION

2.1 Der Bestand der BE setzt sich aus den Buchbeständen des FB 21 und aktuellen erziehungswissenschaftlichen Beständen der Universitätsbibliothek zusammen.

2.2 Die BE ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle Literatur des Fachs bereithält.

2.3 Im Hinblick aus die Ausleihfunktion der Universitätsbibliothek wird ihr erziehungswissenschaftlicher Magazinbestand laufend bedarfsorientiert aktualisiert.

2.4 In Lese- und Katalogsaal der Universitätsbibliothek bestehen erziehungswissenschaftliche Abteilungen mit Grundlagenliteratur, Nachschlagewerken und Bibliographien.

2.5 Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse gegenüber dem Fachinteresse überwiegt, werden im Zeitschriftenmagazin der Universitätsbibliothek aufgestellt.

2.6 Die Lehrbuchsammlung (LBS) der Universitätsbibliothek enthält Mehrfachexemplare vielbenötigter Literatur zur Ausleihe.

2.7 Ausleihbestände (außer LBS) sowie nicht (mehr) aktuelle Bestände der BE werden im Magazin der Universitätsbibliothek zur Ausleihe angeboten (Leihfrist: 4 Wochen; für dienstliche Benutzung Semesterausleihe).

2.8 Verlagerungen von Teilbeständen innerhalb der Einheiten der BE und der Universitätsbibliothek erfolgen in Abstimmung zwischen dem Leiter der Bibliothek und den von Umverteilungen betroffenen Teilinstitutionen (betroffene Institute bzw.Universitätsbibliothek).

2.9 Eine Angleichung der Öffnungszeiten der in den Instituten untergebrachten Teile der Teilbibliothek wird angestrebt.


3. BUCHERWERBUNG

3.1 Die Literaturerwerbungsmittel des FB 21 und die für die Erziehungswissenschaften vorgesehenen Mittel der Universitätsbibliothek werden in voller Höhe gemäß den jeweils gültigen Schlüsseln zusammengefaßt. Ihre Verbuchung erfolgt aus haushaltstechnischen Gründen über getrennte Kostenstellen.

3.2 Die Erwerbungspolitik und -praxis wird im Einvernehmen zwischen FB 21 und Universitätsbibliothek in der Bibliothekskommission festgelegt. Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre schlagen sich in ihr ebenso nieder wie die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausleihbestand in der Universitätsbibliothek bereitzuhalten.

3.3 Die Bucherwerbung erfolgt unter maßgeblichem Einfluß der Wissenschaftler des FB 21.

3.4 Der Leiter der BE koordiniert die Erwerbungen der BE; er stellt sicher, daß im FB 21 und zwischen der BE und anderen dezentralen Bibliotheken sowie der Universitätsbibliothek verbindlich abgestimmt und die Beschaffung unnötiger Dubletten vermieden wird.


4. BENUTZUNG

4.1 Die Benutzung der BE geschieht auf der Grundlage einer Benutzungsordnung, die sich an der Rahmenbenutzungsordnung des StA IV orientiert. Sie wird vom FB 21 und der Universitätsbibliothek einvernehmlich erstellt.

4.2 Für sog. Handapparate können Bücher längerfristig aus dem Bibliotheksbestand der BE entliehen werden (Grundlage: Richtlinien des StA IV für Handapparate).


5. VERWALTUNG

5.1 Die Universitätsbibliothek ist für die Verwaltung der BE verantwortlich.

5.2 Die Buchbearbeitung findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BE oder Universitätsbibliothek).

5.3 Die derzeitigen Geschäftsgänge in den bibliothekarischen Einrichtungen werden vereinheitlicht und gestrafft. Es wird sichergestellt, daß Kaufwünsche kurzfristig und unbürokratisch erledigt werden.

5.4 Die Katalogisierung erfolgt nach RAK und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf EDV umgestellt. Es wird ein Zentralkatalog der Bestände der BE aufgebaut.

5.5 Das für die Verwaltung der BE in den Gebäuden des Fachbereichs 21 notwendige Verbrauchsmaterial, Gerät und Mobiliar wird vom FB zur Verfügung gestellt.

5.6 Der FB 21 betreibt für seinen bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der BE genutzt werden. Dazu rechnen auch die Kopien, die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellen sind.

5.7 Soweit bibliothekarische Fragen von Strukturentscheidungen des FB 21 tangiert werden, wird der Leiter der BE rechtzeitig informiert; er wird dazu gehört.


6. PERSONAL

6.1 Das Personal der BE wird aus dem Stellenaufkommen von FB 21 und Universitätsbibliothek bereitgestellt. Die Besetzung der Stellen erfolgt durch die Universitätsbibliothek im Einvernehmen mit dem FB.

6.2 Es setzt sich zusammen aus:

1 Wissenschaftler/wiss. Bibliothekar, dessen Stelle je zur Hälfte von der Universitätsbibliothek und dem FB 21 beigesteuert und die insgesamt bei der Universitätsbibliothek etatisiert wird. Er fungiert als Leiter der BE.

1 Bibliothekar/in des gehobenen Dienstes (Universitätsbibliothek).

1/2 Bibliothekar/in des mittleren Dienstes (Universitätsbibliothek).
angelernten und Aufsichtskräften des FB 21 (mindestens im bisherigen Umfang von 6/2 Stellen).

6.3 Der Leiter der BE nimmt gleichzeitig die Funktion eines Fachreferenten der Universitätsbibliothek wahr.

6.4 Das übrige Personal erhält seine Weisungen vom Leiter der BE.

6.5 Übergangsregelungen in Bezug auf die Personalausstattung und den Personaleinsatz werden zwischen FB 21 und Universitätsbibliothek abgesprochen und gemeinsam getragen.


7. RAUMFRAGEN

7.1 Die BE ist in den Gebäuden des FB 21 untergebracht. FB 21 und Universitätsbibliothek streben an, die im Kontext weiterer räumlicher Zusammenlegungen des FB 21 räumlich zu vereinigen.

7.2 Baumaßnahmen werden von FB 21 und Universitätsbibliothek gemeinsam geplant.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Die Vereinbarung tritt am 01.06.1992 in Kraft.

8.2 Die Vereinbarung gilt unbefristet; sie kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen FB 21 und Universitätsbibliothek geändert werden.


Marburg, den 24. April 1992