Teilbibliotheksvereinbarungen


Vereinbarung über die Bibliothek Chemie (BC) vom 11.07.1985. Neufassung der Paragraphen 4 und 16 vom 09.04.1991

Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie vom 30.01.1991 wird im Einvernehmen mit der Universitätsbibliothek die Vereinbarung über die Bibliothek Chemie (BC) vom 11.07.1985 wie folgt geändert:

  1. § 4 erhält die Fassung:
    Die UB ist für die Verwaltung der BC verantwortlich. Die BC wird von dem zuständigen Fachreferenten der UB geleitet und durch Personal der UB und des Fachbereichs verwaltet.

    Dazu bringt die UB an Personalstellen ein:

    Der Fachbereich stellt das folgende Personal zur Verfügung:

  2. § 14 wird ersatzlos gestrichen

  3. § 15 wird § 14

  4. § 16 wird § 15 und erhält folgende Fassung:

    Diese Vereinbarung ist am 1.1.1986 in Kraft getreten. Sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner geändert werden.

Marburg, den 30. Januar 1991
gez. Prof. Dr. K.H. Dötz, Dekan


Marburg, den 9. April 1991
gez. Dr. D. Barth, Direktor