Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Chemie (BC) vom 11.07.1985. Neufassung der Paragraphen 4 und 16
vom 09.04.1991
Aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs
Chemie vom 30.01.1991 wird im Einvernehmen mit der
Universitätsbibliothek die Vereinbarung über die
Bibliothek Chemie (BC) vom 11.07.1985 wie folgt geändert:
- § 4 erhält die Fassung:
Die UB ist für die Verwaltung der BC verantwortlich. Die
BC wird von dem zuständigen Fachreferenten der UB geleitet
und durch Personal der UB und des Fachbereichs verwaltet.
Dazu bringt die UB an Personalstellen ein:
- 0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14 (Leiter)
- 0,5 Stellen einer/eines Diplombibliothekarin/-bibliothekars
(z.Zt. A 11).
Der Fachbereich stellt das folgende Personal zur
Verfügung:
- 0,5 Stellen eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters, BAT IIa, zur
Betreuung der Informationsvermittlungsstelle (vgl. §
15).
- 0,5 Stellen einer Kraft des Mittleren Bibliotheksdienstes (BAT
VII)
- 0,5 Stellen einer wissenschaftlichen Hilfskraft.
- § 14 wird ersatzlos gestrichen
- § 15 wird § 14
- § 16 wird § 15 und erhält folgende Fassung:
Diese Vereinbarung ist am 1.1.1986 in Kraft getreten. Sie kann
nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner
geändert werden.
Marburg, den 30. Januar 1991
gez. Prof. Dr. K.H. Dötz, Dekan
Marburg, den 9. April 1991
gez. Dr. D. Barth, Direktor