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Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Biologie (BB) vom
16.06.1993 [Anm. 1]
Die Literaturversorgung des Fachgebiets Biologie an der Philipps-
Universität wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung
soll eine unter hiesigen Gegebenheiten optimale Regelung mit
benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und
bestmöglichen Zugriff auf die magazinierten Bestände
sichern.
1. STRUKTUR
1.1 Die Bibliothek Biologie (bisher Fachbereichsbibliothek
Biologie) erhält formal den Status einer Teilbibliothek der
Universitätsbibliothek.
1.2 Die BB besteht aus allen bibliothekarischen Einrichtungen des
FB 17
1.3 Fachbereich und UB streben eine räumliche Vereinigung der
Teilbestände der BB an. Solange dies nicht zu realisieren
ist, bleibt ihre derzeitige Aufstellung weitgehend erhalten.
2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION
2.1 Der Bestand der BB umfaßt die Buchbestände,
Zeitschriften und andere Medien des Fachbereichs Biologie
einschließlich der aktuellen Fachliteratur, die von der
Universitätsbibliothek eingebracht wird.
2.2 Die BB ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle
Literatur des Fachs bereithält.
2.3 Die erworbene Literatur wird nach folgenden Grundsätzen
auf die Standorte BB und UB verteilt.
In der BB werden aufgestellt:
In der UB werden aufgestellt:
Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliothekskommission
über den Standort (BB oder UB).
2.4 Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.3
getroffenen Regelung nicht entspricht, wird eine Bereinigung
durchgeführt. Sie erfolgt, ebenso wie die Auslagerung vonAltbeständen aus der BB, im Einvernehmen mit der
Bibliothekskommission, die dazu ihrerseits bei Bedarf
Stellungnahmen der zuständigen Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer einholt. Für evtl. Umstellungsarbeiten
erforderliches zusätzliches Personal wird vom Fachbereich und
der UB gemeinsam gestellt bzw. beantragt.
2.5 Entsprechend den geltenden Vorschriften wird in der BB
vorhandene, aber nicht mehr aktuelle, inaktive Literatur an die UB
(Archiv- und Ausleihbestand) abgegeben.
3. ERWERBUNGSETAT UND BUCHERWERBUNG
3.1 Die bisher von Fachbereich und UB getrennt aufgewendeten
Mittel werden zusammengefaßt. Die Höhe des Etats
richtet sich nach dem auf das Fach Biologie entfallenden Anteil
der Mittel für wissenschaftliches Schrifttum an der Philipps-
Universität. Zu Beginn des Haushaltsjahres stellen die
Bibliotheksbeauftragten des FB Biologie im Auftrag der Dekanin/des
Dekans und die Direktorin/der Direktor der UB einen Finanzplan
auf. Er ist die Grundlage für die Erwerbungen und weist
angemessene Beträge für die Teildisziplinen, die
allgemeine und übergreifende Literatur des Faches sowie
für die Einbandkosten aus. Die der UB für die
Lehrbuchsammlung zugewiesenen Mittel werden nicht einbezogen.
Reichen die Mittel nicht aus, um die Ausgaben der Teilbibliothek
zu decken, macht die Bibliothekskommission der Dekanin/dem Dekan
des Fachbereichs und/oder der Direktorin/dem Direktor der UB einen
Vorschlag, wie der Haushalt ausgeglichen werden soll. Dieser wird
unter Wahrung der vorgegebenen Fristen innerhalb des Fachbereichs
und mit der UB abgestimmt.
3.2 Der Fachbereich bringt den vom Haushaltsausschuß der
Universität festgelegten Ansatz für Bibliotheksmittel in
voller Höhe in den Haushalt der BB ein. Er kann diesen Ansatz
bis zur Höhe von einem Drittel aus Mitteln der Arbeitsgruppen
und/oder Drittmitteln bestreiten.
3.3 Der Bestandsaufbau der BB wird maßgeblich vom FB
Biologie bestimmt. Die Erwerbungspolitik wird durch die
Bibliothekskommission (BK) festgelegt. Sie bewegt sich im Rahmen
der Erwerbungsrichtlinien des StA IV. Der BK gehören die
Bibliotheksbeauftragten des Fachbereichs und die Leiterin/der
Leiter der BB an. Die Leiterin/der Leiter der BB, die/der für
die verbindliche Koordinierung der Erwerbungen zuständig ist,
beruft die Sitzungen bei Bedarf ein bzw. wenn Mitglieder der BK
dies wünschen.
4. BENUTZUNG
4.1 Die Benutzung der BB wird durch eine Benutzungsordnung
geregelt, die Fachbereich und UB einvernehmlich erstellen. Sie
orientiert sich an der jeweils gültigen
Musterbenutzungsordnung des StA IV für dezentrale
Bibliotheken.
4.2 Die Leiterinnen/Leiter der Arbeitsgruppen des FB Biologiehaben die Möglichkeit, Bücher für
Lehrveranstaltungen aus der BB in Semesterapparate zu
entleihen.
4.3 Die durch Drittmittel beschafften und inventarisierten
Bestände können vom Drittmittelempfänger
bedarfsorientiert längerfristig in Handapparate entliehen
werden.
4.4 Die Größe der Semester- bzw. Handapparate bleibt
begrenzt. Die Zugänglichkeit dieser Bestände muß
kurzfristig gewährleistet sein. Die Semesterapparate werden
nach Abschluß der Lehrveranstaltungen aufgelöst. Die
Handapparate werden in Abständen (Revisionszeitpunkt)
daraufhin überprüft, welche Bücher an die BB
zurückgegeben werden können.
5. VERWALTUNG
5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BB verantwortlich.
5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen
Medien findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BB oder
UB).
5.3 Die Geschäftsgänge der BB werden vereinheitlicht.
Die Bestellung erfolgt zentral; dazu wird eine zentrale
Bestellkartei eingerichtet. Es wird sichergestellt, daß
Kaufwünsche kurzfristig und unbürokratisch erledigt
werden.
5.4 Es wird ein Zentralkatalog des Bestandes der BB geführt.
Die Katalogisierung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
auf EDV umgestellt.
5.5 Die Leiterin/der Leiter der BB informiert die
Bibliothekskommission über anstehende
Grundsatzangelegenheiten der Verwaltung. Vorschläge der BK
für eine Verbesserung der Verwaltung setzt sie/er nach
Möglichkeit um.
5.6 Die Aufstellungssystematik wird von der Leiterin/dem Leiter
der BB im Einvernehmen mit der Bibiliothekskommission
weiterentwickelt. Sie/er nimmt die systematische Zuordnung der
Bücher vor und berücksichtigt nach Möglichkeit
evtl. Vorschläge der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer.
5.7 Der FB Biologie betreibt für seinen Bedarf
Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb in der
Teilbibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den
auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.
5.8 Das für die Verwaltung der BB notwendige
Verbrauchsmaterial, Mobiliar und Gerät wird vom Fachbereich
im Rahmen der Ausstattung der Bibliothek getragen.
5.9 Soweit bibliothekarische Fragen von Strukturentscheidungen(z.B. Institutsgründung) des FB 17 tangiert werden, wird die
Leiterin/der Leiter der BB rechtzeitig informiert. Sie/er wird
dazu gehört.
6. PERSONAL
6.1 Die BB wird von der zuständigen Fachreferentin/dem
zuständigen Fachreferenten der UB geleitet und von Personal
des Fachbereichs und der UB verwaltet.
6.2 Die BB wird wie folgt mit Personal ausgestattet:
Die UB bringt an Personalstellen ein:
Der Fachbereich stellt
7. RAUMFRAGEN
7.1 Die BB wird in den Räumen des Fachbereichs Biologie
untergebracht.
7.2 Sollten bauliche Veränderungen notwendig werden, werden
sie von den Fachbereichsbeauftragten für Bibliotheksfragen
und für Bauunterhaltung sowie der Leiterin/dem Leiter der BB
vorbereitet und von Fachbereich und UB gemeinsam beantragt.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Diese Vereinbarung tritt am 01. 01. 1994 in Kraft.
8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen UB und Fachbereich 17
geändert werden.
8.3 Das Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie
und der Botanische Garten erhalten die Möglichkeit, dieser
Vereinbarung beizutreten.
Marburg, den 16. Juni 1993
[Anm. 1:]
S. dazu die ergänzende Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Universitätsbibliothek, Fachbereich Biologie und Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie im Bibliotheksbereich vom 04.06.1996.
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