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Teilbibliotheksvereinbarungen

Vereinbarung über die Bibliothek Biologie (BB) vom 16.06.1993 [Anm. 1]


Die Literaturversorgung des Fachgebiets Biologie an der Philipps- Universität wird neu geregelt. Die vorliegende Vereinbarung soll eine unter hiesigen Gegebenheiten optimale Regelung mit benutzerfreundlicher Aufstellung der Freihandbestände und bestmöglichen Zugriff auf die magazinierten Bestände sichern.


1. STRUKTUR

1.1 Die Bibliothek Biologie (bisher Fachbereichsbibliothek Biologie) erhält formal den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek.

1.2 Die BB besteht aus allen bibliothekarischen Einrichtungen des FB 17

1.3 Fachbereich und UB streben eine räumliche Vereinigung der Teilbestände der BB an. Solange dies nicht zu realisieren ist, bleibt ihre derzeitige Aufstellung weitgehend erhalten.


2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION

2.1 Der Bestand der BB umfaßt die Buchbestände, Zeitschriften und andere Medien des Fachbereichs Biologie einschließlich der aktuellen Fachliteratur, die von der Universitätsbibliothek eingebracht wird.

2.2 Die BB ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle Literatur des Fachs bereithält.

2.3 Die erworbene Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf die Standorte BB und UB verteilt.

In der BB werden aufgestellt:
  • grundlegende Literatur und spezielle Forschungsliteratur
  • Referateorgane und Handbücher
  • Studienliteratur
  • grundlegende und spezielle Fachzeitschriften

  • In der UB werden aufgestellt:
  • grundlegende Literatur (einschließlich Handbücher) in Auswahl
  • Nachschlagewerke und Bibliographien
  • Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse das Fachinteresse überwiegt
  • Studienliteratur für die Ausleihe, in Mehrfachexemplaren für die Lehrbuchsammlung der UB.

  • Im Zweifelsfall entscheidet die Bibliothekskommission über den Standort (BB oder UB).

    2.4 Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.3 getroffenen Regelung nicht entspricht, wird eine Bereinigung durchgeführt. Sie erfolgt, ebenso wie die Auslagerung vonAltbeständen aus der BB, im Einvernehmen mit der Bibliothekskommission, die dazu ihrerseits bei Bedarf Stellungnahmen der zuständigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer einholt. Für evtl. Umstellungsarbeiten erforderliches zusätzliches Personal wird vom Fachbereich und der UB gemeinsam gestellt bzw. beantragt.

    2.5 Entsprechend den geltenden Vorschriften wird in der BB vorhandene, aber nicht mehr aktuelle, inaktive Literatur an die UB (Archiv- und Ausleihbestand) abgegeben.


    3. ERWERBUNGSETAT UND BUCHERWERBUNG

    3.1 Die bisher von Fachbereich und UB getrennt aufgewendeten Mittel werden zusammengefaßt. Die Höhe des Etats richtet sich nach dem auf das Fach Biologie entfallenden Anteil der Mittel für wissenschaftliches Schrifttum an der Philipps- Universität. Zu Beginn des Haushaltsjahres stellen die Bibliotheksbeauftragten des FB Biologie im Auftrag der Dekanin/des Dekans und die Direktorin/der Direktor der UB einen Finanzplan auf. Er ist die Grundlage für die Erwerbungen und weist angemessene Beträge für die Teildisziplinen, die allgemeine und übergreifende Literatur des Faches sowie für die Einbandkosten aus. Die der UB für die Lehrbuchsammlung zugewiesenen Mittel werden nicht einbezogen. Reichen die Mittel nicht aus, um die Ausgaben der Teilbibliothek zu decken, macht die Bibliothekskommission der Dekanin/dem Dekan des Fachbereichs und/oder der Direktorin/dem Direktor der UB einen Vorschlag, wie der Haushalt ausgeglichen werden soll. Dieser wird unter Wahrung der vorgegebenen Fristen innerhalb des Fachbereichs und mit der UB abgestimmt.

    3.2 Der Fachbereich bringt den vom Haushaltsausschuß der Universität festgelegten Ansatz für Bibliotheksmittel in voller Höhe in den Haushalt der BB ein. Er kann diesen Ansatz bis zur Höhe von einem Drittel aus Mitteln der Arbeitsgruppen und/oder Drittmitteln bestreiten.

    3.3 Der Bestandsaufbau der BB wird maßgeblich vom FB Biologie bestimmt. Die Erwerbungspolitik wird durch die Bibliothekskommission (BK) festgelegt. Sie bewegt sich im Rahmen der Erwerbungsrichtlinien des StA IV. Der BK gehören die Bibliotheksbeauftragten des Fachbereichs und die Leiterin/der Leiter der BB an. Die Leiterin/der Leiter der BB, die/der für die verbindliche Koordinierung der Erwerbungen zuständig ist, beruft die Sitzungen bei Bedarf ein bzw. wenn Mitglieder der BK dies wünschen.


    4. BENUTZUNG

    4.1 Die Benutzung der BB wird durch eine Benutzungsordnung geregelt, die Fachbereich und UB einvernehmlich erstellen. Sie orientiert sich an der jeweils gültigen Musterbenutzungsordnung des StA IV für dezentrale Bibliotheken.

    4.2 Die Leiterinnen/Leiter der Arbeitsgruppen des FB Biologiehaben die Möglichkeit, Bücher für Lehrveranstaltungen aus der BB in Semesterapparate zu entleihen.

    4.3 Die durch Drittmittel beschafften und inventarisierten Bestände können vom Drittmittelempfänger bedarfsorientiert längerfristig in Handapparate entliehen werden.

    4.4 Die Größe der Semester- bzw. Handapparate bleibt begrenzt. Die Zugänglichkeit dieser Bestände muß kurzfristig gewährleistet sein. Die Semesterapparate werden nach Abschluß der Lehrveranstaltungen aufgelöst. Die Handapparate werden in Abständen (Revisionszeitpunkt) daraufhin überprüft, welche Bücher an die BB zurückgegeben werden können.


    5. VERWALTUNG

    5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BB verantwortlich.

    5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen Medien findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BB oder UB).

    5.3 Die Geschäftsgänge der BB werden vereinheitlicht. Die Bestellung erfolgt zentral; dazu wird eine zentrale Bestellkartei eingerichtet. Es wird sichergestellt, daß Kaufwünsche kurzfristig und unbürokratisch erledigt werden.

    5.4 Es wird ein Zentralkatalog des Bestandes der BB geführt. Die Katalogisierung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf EDV umgestellt.

    5.5 Die Leiterin/der Leiter der BB informiert die Bibliothekskommission über anstehende Grundsatzangelegenheiten der Verwaltung. Vorschläge der BK für eine Verbesserung der Verwaltung setzt sie/er nach Möglichkeit um.

    5.6 Die Aufstellungssystematik wird von der Leiterin/dem Leiter der BB im Einvernehmen mit der Bibiliothekskommission weiterentwickelt. Sie/er nimmt die systematische Zuordnung der Bücher vor und berücksichtigt nach Möglichkeit evtl. Vorschläge der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

    5.7 Der FB Biologie betreibt für seinen Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb in der Teilbibliothek genutzt werden. Dazu rechnen auch die für den auswärtigen Leihverkehr zu erstellenden Kopien.

    5.8 Das für die Verwaltung der BB notwendige Verbrauchsmaterial, Mobiliar und Gerät wird vom Fachbereich im Rahmen der Ausstattung der Bibliothek getragen.

    5.9 Soweit bibliothekarische Fragen von Strukturentscheidungen(z.B. Institutsgründung) des FB 17 tangiert werden, wird die Leiterin/der Leiter der BB rechtzeitig informiert. Sie/er wird dazu gehört.


    6. PERSONAL

    6.1 Die BB wird von der zuständigen Fachreferentin/dem zuständigen Fachreferenten der UB geleitet und von Personal des Fachbereichs und der UB verwaltet.

    6.2 Die BB wird wie folgt mit Personal ausgestattet:

    Die UB bringt an Personalstellen ein:

  • 0,2 Stellen der Besoldungsgruppe A 13/14 (Leitung)
  • 0,5 Stellen einer/eines Diplombibliothekars/in (Leitung des Geschäftsablaufs)

  • Der Fachbereich stellt

  • 1 Stelle Bibliotheksaufsicht (MTL)
    und sorgt generell für eine Beaufsichtigung der Bibliothek während der Öffnungszeiten (auch mit studentischen Hilfskräften). Darüber hinaus benennt er zwei Bibliotheksbeauftragte, die im Rahmen ihrer Funktionsbeschreibung für die Bibliothek tätig werden.



  • 7. RAUMFRAGEN

    7.1 Die BB wird in den Räumen des Fachbereichs Biologie untergebracht.

    7.2 Sollten bauliche Veränderungen notwendig werden, werden sie von den Fachbereichsbeauftragten für Bibliotheksfragen und für Bauunterhaltung sowie der Leiterin/dem Leiter der BB vorbereitet und von Fachbereich und UB gemeinsam beantragt.


    8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    8.1 Diese Vereinbarung tritt am 01. 01. 1994 in Kraft.

    8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen UB und Fachbereich 17 geändert werden.

    8.3 Das Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie und der Botanische Garten erhalten die Möglichkeit, dieser Vereinbarung beizutreten.

    Marburg, den 16. Juni 1993


    [Anm. 1:]
    S. dazu die ergänzende Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Universitätsbibliothek, Fachbereich Biologie und Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie im Bibliotheksbereich vom 04.06.1996.


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