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Teilbibliotheksvereinbarungen
Vereinbarung über die Bibliothek Alternswissenschaften (BA)
vom 03.03.1994
Die im Rahmen des Projekts Seniorenstudium aufgebaute
alternswissenschaftliche Bibliothek dient dem Zweck, Mitgliedern
und Angehörigen der Philipps-Universität (Studierenden,
Forschenden, Lehrenden) sowie anderen wissenschaftlich
interessierten Personen der Hochschulregion wichtige Grundlagen-
und Forschungsliteratur aus dem Spektrum der Alternswissenschaften
zugänglich zu machen. Mit vorliegender Vereinbarung
erhält die Bibliothek Alternswissenschaften eine neue und
langfristig ausgelegte Grundlage.
1. STRUKTUR
1.1 Die Bibliothek Alternswissenschaften erhält den Status
einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek.
2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION
2.1 Der Bestand der BA umfaßt die im Rahmen des Projekts
Seniorenstudium aufgebauten Buchbestände, Zeitschriften und
anderen Medien einschließlich der aktuellen Fachliteratur,
die im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung von der
Universitätsbibliothek und von der Kontaktstelle für
Seniorenstudium (evtl. aus Drittmitteln) erworben wird.
2.2 Die BA ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle
Literatur zum Bereich Alternswissenschaften bereithält.
2.3 Die erworbene Literatur wird nach folgenden Grundsätzen
auf die Standorte BA und Universitätsbibliothek (UB)
verteilt:
In der BA werden aufgestellt:
In der UB werden aufgestellt:
2.4.Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.3
getroffenen Regelung nicht entspricht, wird eine Bereinigung
durchgeführt. Sie erfolgt, ebenso wie die Auslagerung von
Altbeständen aus der BA, im Einvernehmen mit der Leiterinoder dem Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder dem
Geschäftsführer der Kontaktstelle für
Seniorenstudium.
2.5 Entsprechend den geltenden Vorschriften wird in der BA
vorhandene, aber nicht mehr aktuelle, inaktive Literatur an die UB
(Archiv- und Ausleihbestand) abgegeben.
3. ERWERBUNGSETAT UND BUCHERWERBUNG
3.1 Die Universitätsbibliothek trägt für den
Bestandsaufbau Sorge.
3.2 Eine zusätzliche Unterstützung der BA durch Mittel
und Literaturspenden von dritter Seite wird angestrebt.
3.3 Der Bestandsaufbau der BA wird von der zuständigen
Fachreferentin oder dem zuständigen Fachreferenten der UB im
Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter bzw. der
Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der
Kontaktstelle für Seniorenstudium vorgenommen.
Erwerbungsvorschläge der Kontakstelle finden angemessene
Berücksichtigung.
4. BENUTZUNG
4.1 Die Benutzung der BA wird durch eine Benutzungsordnung
geregelt, die sich an der jeweils gültigen
Musterbenutzungsordnung des StA IV für dezentrale
Bibliotheken orientiert.
4.2 Die Öffnungszeiten werden nach Maßgabe der
verfügbaren Aufsichtskräfte festgelegt.
5. VERWALTUNG
5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BA verantwortlich.
5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen
Medien findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BA oder
UB).
5.3 Die Aufstellungssystematik wird bei Bedarf von der
zuständigen Fachreferentin oder dem zuständigen
Fachreferenten der UB im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem
Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder dem
Geschäftsführer der Kontaktstelle für
Seniorenstudium weiterentwickelt. Letztere oder letzterer nimmt in
der Regel die systematische Zuordnung der Bücher vor.
5.4 Die Universitätsverwaltung unterhält für ihren
Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der
BA genutzt werden. Benutzerinnen und Benutzer der BA werden an
nahegelegene Kopiereinrichtungen verwiesen.
5.5 Das für die Verwaltung der BA notwendigeVerbrauchsmaterial, Mobiliar und Gerät wird von der
Universitätsverwaltung getragen.
6. PERSONAL
6.1 Die BA wird von der zuständigen Fachreferentin oder dem
zuständigen Fachreferenten der UB im Einvernehmen mit der
Leiterin oder dem Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder
dem Geschäftsführer der Kontaktstelle für
Seniorenstudium geleitet.
6.2 Die UB sorgt für eine ordnungsgemäße
Bearbeitung der erworbenen Literatur (mit Ausnahme von
Notationsvergabe und technischer Buchbearbeitung).
6.3 Die Universitätsverwaltung sorgt für die
Beaufsichtigung der Bibliothek während der
Öffnungszeiten.
7. RAUMFRAGEN
7.1 Die BA wird in den Räumen der Universitätsverwaltung
(Kontaktstelle für Seniorenstudium) untergebracht.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Diese Vereinbarung tritt am 1.10. 1994 in Kraft.
8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen beiden Vertragspartnern
geändert werden.
8.3 Sollte sich eine separate Aufstellung des Buchbestandes der BA
aus räumlichen, personellen u.a. Gründen nicht mehr
halten lassen, kann im Einvernehmen zwischen UB und
Universitätsleitung eine Überführung in die UB,
ggf.auch in eine andere bibliothekarische Einrichtung der
Universität, vorgenommen werden.
Marburg, den 3. März 1994
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