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Teilbibliotheksvereinbarungen

Vereinbarung über die Bibliothek Alternswissenschaften (BA) vom 03.03.1994


Die im Rahmen des Projekts Seniorenstudium aufgebaute alternswissenschaftliche Bibliothek dient dem Zweck, Mitgliedern und Angehörigen der Philipps-Universität (Studierenden, Forschenden, Lehrenden) sowie anderen wissenschaftlich interessierten Personen der Hochschulregion wichtige Grundlagen- und Forschungsliteratur aus dem Spektrum der Alternswissenschaften zugänglich zu machen. Mit vorliegender Vereinbarung erhält die Bibliothek Alternswissenschaften eine neue und langfristig ausgelegte Grundlage.


1. STRUKTUR

1.1 Die Bibliothek Alternswissenschaften erhält den Status einer Teilbibliothek der Universitätsbibliothek.


2. BESTAND UND BESTANDSPRÄSENTATION

2.1 Der Bestand der BA umfaßt die im Rahmen des Projekts Seniorenstudium aufgebauten Buchbestände, Zeitschriften und anderen Medien einschließlich der aktuellen Fachliteratur, die im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung von der Universitätsbibliothek und von der Kontaktstelle für Seniorenstudium (evtl. aus Drittmitteln) erworben wird.

2.2 Die BA ist eine Präsenzbibliothek, die die aktuelle Literatur zum Bereich Alternswissenschaften bereithält.

2.3 Die erworbene Literatur wird nach folgenden Grundsätzen auf die Standorte BA und Universitätsbibliothek (UB) verteilt:

In der BA werden aufgestellt:

  • grundlegende Literatur (einschließlich alternswissenschaftlicher Handbücher und Nachschlagewerke), spezielle Forschungsliteratur in Auswahl;
  • Studienliteratur;
  • grundlegende Fachzeitschriften in Auswahl.

  • In der UB werden aufgestellt:

  • grundlegende Literatur (einschließlich Handbücher);
  • Nachschlagewerke und Bibliographien;
  • Zeitschriften, bei denen das interdisziplinäre Interesse das Fachinteresse überwiegt;
  • Studienliteratur für die Ausleihe, in Mehrfachexemplaren für die Lehrbuchsammlung.

  • 2.4.Soweit die Aufstellung der Bestände der unter 2.3 getroffenen Regelung nicht entspricht, wird eine Bereinigung durchgeführt. Sie erfolgt, ebenso wie die Auslagerung von Altbeständen aus der BA, im Einvernehmen mit der Leiterinoder dem Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der Kontaktstelle für Seniorenstudium.

    2.5 Entsprechend den geltenden Vorschriften wird in der BA vorhandene, aber nicht mehr aktuelle, inaktive Literatur an die UB (Archiv- und Ausleihbestand) abgegeben.


    3. ERWERBUNGSETAT UND BUCHERWERBUNG

    3.1 Die Universitätsbibliothek trägt für den Bestandsaufbau Sorge.

    3.2 Eine zusätzliche Unterstützung der BA durch Mittel und Literaturspenden von dritter Seite wird angestrebt.

    3.3 Der Bestandsaufbau der BA wird von der zuständigen Fachreferentin oder dem zuständigen Fachreferenten der UB im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der Kontaktstelle für Seniorenstudium vorgenommen. Erwerbungsvorschläge der Kontakstelle finden angemessene Berücksichtigung.


    4. BENUTZUNG

    4.1 Die Benutzung der BA wird durch eine Benutzungsordnung geregelt, die sich an der jeweils gültigen Musterbenutzungsordnung des StA IV für dezentrale Bibliotheken orientiert.

    4.2 Die Öffnungszeiten werden nach Maßgabe der verfügbaren Aufsichtskräfte festgelegt.


    5. VERWALTUNG

    5.1 Die UB ist für die Verwaltung der BA verantwortlich.

    5.2 Die Bearbeitung der Bücher, Zeitschriften und anderen Medien findet am jeweiligen Aufstellungsort statt (BA oder UB).

    5.3 Die Aufstellungssystematik wird bei Bedarf von der zuständigen Fachreferentin oder dem zuständigen Fachreferenten der UB im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der Kontaktstelle für Seniorenstudium weiterentwickelt. Letztere oder letzterer nimmt in der Regel die systematische Zuordnung der Bücher vor.

    5.4 Die Universitätsverwaltung unterhält für ihren Bedarf Kopiergeräte, die auch für den Dienstbetrieb der BA genutzt werden. Benutzerinnen und Benutzer der BA werden an nahegelegene Kopiereinrichtungen verwiesen.

    5.5 Das für die Verwaltung der BA notwendigeVerbrauchsmaterial, Mobiliar und Gerät wird von der Universitätsverwaltung getragen.


    6. PERSONAL

    6.1 Die BA wird von der zuständigen Fachreferentin oder dem zuständigen Fachreferenten der UB im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter bzw. der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der Kontaktstelle für Seniorenstudium geleitet.

    6.2 Die UB sorgt für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der erworbenen Literatur (mit Ausnahme von Notationsvergabe und technischer Buchbearbeitung).

    6.3 Die Universitätsverwaltung sorgt für die Beaufsichtigung der Bibliothek während der Öffnungszeiten.


    7. RAUMFRAGEN

    7.1 Die BA wird in den Räumen der Universitätsverwaltung (Kontaktstelle für Seniorenstudium) untergebracht.


    8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    8.1 Diese Vereinbarung tritt am 1.10. 1994 in Kraft.

    8.2 Sie kann im Einvernehmen zwischen beiden Vertragspartnern geändert werden.

    8.3 Sollte sich eine separate Aufstellung des Buchbestandes der BA aus räumlichen, personellen u.a. Gründen nicht mehr halten lassen, kann im Einvernehmen zwischen UB und Universitätsleitung eine Überführung in die UB, ggf.auch in eine andere bibliothekarische Einrichtung der Universität, vorgenommen werden.

    Marburg, den 3. März 1994


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