Dirk Barth: Strukturprobleme einer alten deutschen Hochschulbibliothek. Marburger Erfahrungen und Perspektiven. In: Poitiers und Marburg. Dokumente zu einer Partnerschaft. Marburg 1989. (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 45). S. 101-128. - http://archiv.ub.uni-marburg.de/sum/45/sum45-2.html

Dirk Barth

Strukturprobleme einer alten deutschen Hochschulbibliothek.
Marburger Erfahrungen und Perspektiven.


Die Universitätsbibliothek Marburg ist wie kaum eine andere alte deutsche Hochschulbibliothek in ihre Universität eingebunden. Die im Vergleich zu anderen Universitäten verhältnismäßig enge Kooperation zwischen der Universitätsbibliothek und den dezentralen bibliothekarischen Einrichtungen hat in Marburg eine lange Tradition.

1
Von ihrer Gründung im Jahre 1527 an war die Universitätsbibliothek Marburg ausschließlich wissenschaftliche Gebrauchsbibliothek der Universität. Sie hat zu keiner Zeit etwa als Hofbibliothek repräsentativen Zwecken gedient. Bis ins 19. Jahrhundert war sie als die einzige bibliothekarische Einrichtung der Universität für die Literaturversorgung der Professoren und Studenten verantwortlich. Dann kamen die Institutsbibliotheken hinzu. 1856 verfügten zwölf Institute über eigene Bibliotheken [Anm. 1]. Mit der Gründung der Institutsbibliotheken und ihrer zahlenmäßigen Ausweitung im weiteren Verlauf des vorigen Jahrhunderts etablierte sich in Marburg ein duales Bibliothekssystem, wie es noch heute überall an den alten Universitäten in Deutschland anzutreffen ist. Im Laufe der Zeit hat es viele Bemühungen gegeben, die strukturellen Nachteile dieses auch als "zweigleisig" oder "zweischichtig" bezeichneten universitären Bibliothekssystems zu beseitigen.

Es hat sich aber bis heute an keinem Hochschulort ein integriertes System realisieren lassen und so ist immer noch ein distanziertes, wenn nicht weitgehend beziehungsloses Nebeneinander von zentraler Universitätsbibliothek und dezentralen Institutsbibliotheken für das Bibliothekswesen alter Hochschulen charakteristisch.

Die Ausbildung des dualen Bibliothekssystems war in Preußen, zu dem Marburg seit 1866 gehörte, in der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs nach der Reichsgründung (1871) nicht aufzuhalten. An den Universitäten wurden infolge der rasch fortschreitenden Spezialisierung der Wissenschaften Seminare und Institute eingerichtet, die auch über eigene Bibliotheken verfügten. 1893 gab es an 14 Universitäten 114 Institutsbibliotheken mit Buchbeständen zwischen 400 und 7.500 Bänden [Anm. 2]. Für Marburg verzeichnet das Adressbuch der Deutschen Bibliotheken von 1893 13 "Bibliotheken der Universitäts-Institute", die Sammlungen mit über 500 Bänden haben [Anm. 3]. "Der Gesamtbestand der Institutsbibliotheken aller deutschen Universitäten," so schätzt Buzas, "dürfte um diese Zeit kaum unter 200.000 Bänden gelegen haben" [Anm. 4]. Mit der Gründung der Institutsbibliotheken hoffte man, die Literaturversorgung an den Universitäten, insbesondere die des Studiums, die die Universitätsbibliotheken nicht mehr in vollem Umfang sicherstellen konnten [Anm. 5], zu verbessern. Tatsächlich bildete sich im dualen System aber eine Rivalität zwischen zentraler Universitätsbibliothek und dezentralen Institutsbibliotheken aus, die dieser Zielsetzung nicht in jeder Beziehung förderlich war. Sie führte vielmehr zu einem circulus vitiosus, der - so Fabian - nicht nur darin bestand, "daß eine schwache Universitätsbibliothek Institutsbibliotheken herausforderte und erstarkende Institutsbibliotheken die zentrale Universitätsbibliothek weiter schwächten, sondern vor allem darin, daß trotz hohen Aufwandes die Leistungsfähigkeit beider Bibliothekstypen, von Ausnahmen abgesehen, über ein mittleres Niveau nicht hinauskam" [Anm. 6]. Aufgrund von Gutachten verschiedener Fachleute regelte Friedrich Althoff, der seit 1882 die Hochschulabteilung im preußischen Kultusministerium leitete, das Verhältnis der Bibliotheken in den "Universitäts-Anstalten" zu den Universitätsbibliotheken erstmals für seinen Zuständigkeitsbereich. Sein Erlaß vom 15. Oktober 1891 sah unter anderem vor, daß ein Exemplar der alphabetischen Kataloge der Institutsbibliotheken "auf der Universitätsbibliothek aufbewahrt (wird), um dort mit den Katalogen der übrigen Anstalten zu einem Gesamtkatalog vereinigt zu werden" [Anm. 7]. Die Anordnung, einen Gesamtkatalog aller "Anstalts-Bibliotheken" zu führen, entspringt wie die meisten anderen in diesem Erlaß getroffenen Maßnahmen zur Zusammenarbeit zwischen Universitäts- und Institutsbibliotheken vorwiegend finanziellen Motiven [Anm. 8].

2
Im armen kurhessischen Marburg hatte es bereits in vorpreußischer Zeit hauptsächlich ökonomisch begründete Ansätze zu einer Koordinierung der bibliothekarischen Aktivitäten innerhalb der Universität gegeben. Schon sehr bald nach der Gründung der ersten Institutsbibliotheken erkannte man hier die negativen Aspekte der Zweigleisigkeit und ging zu einer Art "Schadensbegrenzung" über. In seiner Amtszeit als zweiter Bibliothekar (1833 - 1842) holte der rührige Altphilologe Professor Karl Friedrich Hermann [Anm. 9] eine Abschrift des Katalogs der von ihm nachhaltig geförderten Bibliothek des Philologischen Seminars in die Universitätsbibliothek [Anm. 10]. Im Anschluß daran bemühte man sich, auch in den Besitz der anderen Institutskataloge zu gelangen, "um einerseits unnötigen Doppelanschaffungen vorzubeugen, andererseits die Benutzer der Bibliothek mit ihren Wünschen unter Umständen an eine dieser Institutsbibliotheken verweisen zu können" [Anm. 11] - zunächst ohne Erfolg. Zwar forderte die Universitätsdeputation die Institute im April 1845 auf, Abschriften ihrer Kataloge anfertigen zu lassen und an die Universitätsbibliothek zu liefern, doch die Institutsdirektoren kamen dieser Aufforderung nicht nach. Weitere Anstrengungen führten dann drei Jahre später immerhin dazu, daß die Bücherverzeichnisse der Chirurgie, der Anatomie und der Zoologie eingereicht wurden. In den fünfziger Jahren ergriff Professor Johann Gildemeister, Orientalist und zweiter Bibliothekar von 1848 bis 1859, wieder die Initiative und schlug der Universitätsdeputation vor, "den Institutsdirektoren aufzugeben, von ihren Bibliotheken ein doppeltes Verzeichnis auf losen, dem Nominalkatalog der Universitätsbibliothek entsprechenden Zetteln anfertigen zu lassen und der Universitätsbibliothek einzusenden, damit diese daraus sowohl einen alphabetischen Gesamtkatalog aller Institutsbibliotheken, als einen systematischen Katalog für jedes einzelne Institut zusammenstelle. (...) Die Universitätsdeputation forderte (...) infolgedessen unter dem 9. Mai 1856 die Direktoren der zwölf Institute auf, Verzeichnisse ihrer Bibliotheken nach dem beigefügten Muster der Universitätsbibliothek herstellen zu lassen und an sie einzusenden. Die verlangten Verzeichnisse gingen aber trotz wiederholter Mahnungen weder vollzählig ein, noch waren sie durchweg so gearbeitet, daß die eingesandten alle brauchbar gewesen wären. Die ganze Angelegenheit verlief schließlich im Sande, um erst in neuester Zeit wieder aufgenommen zu werden"[Anm. 12]. Soweit die Darstellung Gottfried Zedlers in seiner Geschichte der Universitätsbibliothek Marburg aus dem Jahre 1896. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts also ist es Tradition unter den verantwortlichen Universitätsbibliothekaren in Marburg, sich um eine Annäherung der bibliothekarischen Einrichtungen der Philippina zu bemühen. Sie taten dies mit wechselndem Erfolg und, so paradox es klingt, von Anfang an und bis auf den heutigen Tag aus einer Randlage ihrer "zentralen" Einrichtung heraus. Gegen die "Abneigung der Institutsdirektoren" [Anm. 13] konnten sie als Einzelkämpfer und mit allenfalls halbherziger Unterstützung der Universitätsleitung zumeist nur wenig ausrichten.

Die Bemühungen der Marburger Bibliothekare richteten sich von Anfang an vor allem darauf, die in der Universität vorhandenen Bestände zu erfassen, um sie planmäßig weiter ausbauen und die Bücherstandorte nachweisen zu können. Um die Jahrhundertwende wandte man sich verstärkt einer Erfassung der Periodika zu. Bereits 1897 wurde ein Verzeichnis der "medicinischen Zeitschriften und grösseren Sammelwerke in der Universitäts-Bibliothek und den Instituts-Bibliotheken zu Marburg" vorgelegt. Ihm folgte schon 1901 ein zweites, auf die naturwissenschaftlichen Institutsbibliotheken ausgedehntes Verzeichnis [Anm. 14]. Dabei handelt es sich um erste Vorläufer des Zeitschriftengesamtkatalogs der Universität, der als "Marburger Zeitschriftenverzeichnis (MZV)" 1935 (Nachtrag 1940), 1958 bis 1960, 1964 bis 1969 und dann als "Marburger Periodikaverzeichnis (MPV)" 1978 erschienen ist. 1978 wurde das Verzeichnis zum letzten Mal auf Papier ausgedruckt und in Bandform vorgelegt. Seither wird es in kurzen Abständen aktualisiert und auf Mikrofiche produziert. Außerdem ist es inzwischen online in der Datenbank des Hessischen Bibliotheksinformationssystems - HEBIS-KAT (Katalogisierung und Auskunft) - recherchierbar.

Auf Veranlassung des Kurators der Universität hat man 1922 damit begonnen, die monographischen Neuerwerbungen der Institutsbibliotheken in den alphabetischen Katalog der Universitätsbibliothek aufzunehmen. Damit wurde dieser Zug um Zug zu einem Gesamtkatalog der Universität ausgebaut - eine Pioniertat im deutschen Bibliothekswesen [Anm. 15]. Der damalige Schritt war natürlich erst ein Anfang und blieb auf wenige Institute beschränkt. Aber die Universitätsbibliothek Marburg hat das Ziel einer vollständigen Erfassung der Buchbestände der Universität in einem zentralen Katalog seither nicht mehr aus den Augen verloren. Der Nachweis der Bestände von Universitätsbibliothek und Institutsbibliotheken in einem einzigen Kataloginstrument ist dabei übrigens als Marburger Sonderweg einzuschätzen. Soweit nämlich heute in den alten Hochschulen Gesamtkataloge geführt werden, umfassen sie in der Regel lediglich die dezentralen Bestände, sie werden also ausdrücklich vom alphabetischen Katalog der jeweiligen Universitätsbibliothek getrennt geführt [Anm. 16].

3
"Zur Abstimmung von Erwerbungen, mehr noch für die Ausnutzung der vorhandenen Bestände sind Gesamtkataloge der Bücherbestände im Hochschulbereich unerläßlich" [Anm. 17]. So lautete eine zentrale Empfehlung des Wissenschaftsrats aus dem Jahre 1964. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser einflußreichen Empfehlungen des Wissenschaftsrats war man in Marburg längst dabei, den Zentralen Alphabetischen Katalog der Universität (ZAK) systematisch auszubauen. Dabei konnte auf die Erfahrungen und Vorarbeiten der zwanziger Jahre zurückgegriffen werden. Die retrospektive Erfassung der Bestände der geisteswissenschaftlichen Institute wurde 1971 abgeschlossen; in medizinisch-naturwissenschaftlichen Institutsbibliotheken gibt es heute noch einzelne, allerdings weniger bedeutende Altbestände, die nicht erfaßt sind. Die Neuerwerbungen aller bibliothekarischen Einrichtungen der Philipps-Universität werden laufend in den ZAK eingearbeitet. Der aktuelle Nachweis des Gesamtbuchbestands der Universität ist wohl die wichtigste Serviceleistung, die die Universitätsbibliothek ihren Benutzern anbietet.

Sechs Jahre nach dem Wissenschaftsrat legte der Bibliotheksausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) seine Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken vor [Anm. 18]. Darin sind die Erfahrungen eingegangen, die verschiedene alte Hochschulbibliotheken mit ihren Kooperationsbestrebungen mittlerweile gemacht hatten. Es waren nicht zuletzt Marburger Erfahrungen, die sich hier niederschlugen. Der damalige Leiter der Universitätsbibliothek Marburg, Wolf Haenisch, war maßgeblich an der Ausformulierung der DFG-Empfehlungen beteiligt. Seinerzeit wurde der Begriff des "Marburger Modells" geprägt; damit meinte man in Fachkreisen die schon damals recht enge Kooperation im Bibliothekssystem der Philipps- Universität. Sie war vor allem der Integrationskraft des Zentralen Alphabetischen Katalogs zu verdanken, dem "Kernstück" der Marburger Konzeption [Anm. 19].

Nach der Gründung der ersten neuen Universitäten, die auch neue Bibliothekssysteme realisierten, fragte Wolf Haenisch auf dem Kasseler Bibliothekartag 1965: "Was können die bestehenden Hochschulbibliotheken den Neugründungen entnehmen?". Dieser vielbeachtete Vortrag enthielt in konzentrierter Form die ideellen Grundlagen der Marburger Bibliothekspolitik. Bei den Neugründungen, so antwortete Haenisch auf die selbstgestellte Frage, sei "die vollständige Integrierung der Bibliothek in der Hochschule" am wichtigsten [Anm. 20]. Im Gegensatz dazu wahre die Universitätsbibliothek alter Prägung der Hochschule gegenüber eine gewisse Selbständigkeit. Haenisch wandte sich ausdrücklich gegen "eine radikale Struktur-Änderung" [Anm. 21] an den alten Hochschulen. Als Zielsetzung seines bibliothekarischen Handelns gibt er "ein stärkeres Hineinwachsen in die Hochschule" [Anm. 22] an: "Mancher Bibliothek, die in ihrer Hochschule wieder mehr an Boden gewinnen möchte, bieten sich hier (d. h. bei den Neugründungen) Hilfen. (...) Auch ohne einen weitgehenden Strukturwandel gibt es noch manche Möglichkeit für das stärkere Hineinwachsen einer Bibliothek in ihre Hochschule. (...) Der Wissenschaftsrat geht davon aus, daß auch in Zukunft in den bestehenden Hochschulen die zentrale Bibliothek und die Institute nebeneinander arbeiten. (...) In den alten Hochschulen sollten aber auch, wie an den neuen die Bibliothekare stets den gesamten Bereich der Hochschule, nicht nur die zentrale Bibliothek im Auge haben. (...) Der Gesamtaufbau und die Gesamtbenutzung des Bücherbestandes an einer Hochschule wird dann, auch bei einem Nebeneinander von zentraler Bibliothek und Institutsbibliotheken einleuchtend und durchführbar. Voraussetzung dafür ist die Erfassung des Gesamtbestandes in zentralen Katalogen" [Anm. 23]. Im Zentralkatalog der Universität als des einzigen Nachweisinstruments der gesamten Buchbestände der Universität verkörperte sich für Wolf Haenisch die Überwindung des "betonten Unterschieds zwischen zentraler Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken" [Anm. 24]. Aus dieser Sicht ist es durchaus folgerichtig, daß in Marburg im Gegensatz zu anderen Bibliotheksstandorten der Gesamtkatalog der Institutsbibliotheken nicht als eigenständiger Katalog geführt wird, sondern in den alphabetischen Katalog der Universitätsbibliothek integriert ist [Anm. 25].


Zum Verständnis der damaligen Bibliothekspolitik ist hier ein Hinweis auf die Situation der Universitätsbibliothek Marburg nach dem Zweiten Weltkrieg angebracht. Im Jahre 1946 wurde die ehemalige Preußische Staatsbibliothek im Gebäude der Universitätsbibliothek und im Wilhelmsbau des Marburger Schlosses einquartiert, wo sie zunächst als "Hessische", dann als "Westdeutsche Bibliothek" und schließlich als Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz bis zu ihrer Rückkehr nach Berlin blieb. Damit waren für zweieinhalb Jahrzehnte zwei Großbibliotheken in der "Bibliotheksstadt" Marburg ansässig [Anm. 26]. Dieses Nebeneinander wirkte sich auf das Selbstverständnis der Universitätsbibliothek aus. Während sich die Westdeutsche Bibliothek sehr bald ihren überregionalen Aufgaben zuwandte, sah sich die Universitätsbibliothek nun in besonderer Weise mit ihrer ureigenen Aufgabenstellung der Literaturversorgung der Universität konfrontiert: Die Universitätsbibliothek, so Wolf Haenisch, "profilierte sich in diesen Jahren neben der großen Schwester dadurch, daß sie stärker den Anschluß an die Universität suchte" [Anm. 27]. Mit anderen Worten: die Anwesenheit der Staatsbibliothek in Marburg gab einen zusätzlichen Impuls zu einer stärkeren Einbindung der Universitätsbibliothek in die Universität, wie sie Haenisch namentlich in den sechziger Jahren betrieb. Sie trug somit dazu bei, daß der Boden für das "Marburger Modell" vorbereitet wurde.

4
Die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken haben eine große Wirkung gehabt. Sie haben die Hochschulgesetzgebung in allen Bundesländern beeinflußt, so auch das Hessische Universitätsgesetz von 1970 [Anm. 28]. Die für das Bibliothekswesen maßgeblichen Abschnitte, die bei späteren Novellierungen nicht verändert wurden, bestimmen, daß die bibliothekarischen Einrichtungen der Universität "ein einheitliches System bilden" und ihre Erwerbungen "untereinander und mit den Erwerbungen der Universitätsbibliothek abzustimmen sind". Die Universitätsbibliothek hat einen "Zentralkatalog aller in den Einrichtungen der Universität vorhandenen Bücher, Zeitschriften sowie anderen Informationsträgern" zu führen. Dem Direktor der Universitätsbibliothek überträgt das Gesetz die Funktion eines "Bibliothekars der Universität" und beauftragt ihn mit der "fachlichen Aufsicht über alle bibliothekarischen Einrichtungen und Kräfte". Zur Regelung aller Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Bibliothekssystem setzt es einen Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen ein, dem insbesondere der "Aufbau einer rationellen Struktur des Bibliothekswesens der Universität" obliegt.

Es ist bezeichnend, daß der hessische Gesetzgeber wie vor achtzig Jahren der preußische Staat bei der Behandlung dieser Thematik in erster Linie von finanziellen Motiven geleitet wird. Im Zentrum seines Interesses stehen mit dem universitären Gesamtkatalog und der Erwerbungsabstimmung Maßnahmen, von denen er sich "positive" Auswirkungen auf den Haushalt verspricht, nämlich die optimale Ausnutzung der vorhandenen Buchbestände und die Vermeidung von unnötigen Doppelungen bei ihrem weiteren Ausbau. Er nimmt - wie Friedrich Althoff 1891, der Wissenschaftsrat 1964, Haenisch 1965 und die Deutsche Forschungsgemeinschaft 1970 - das bestehende duale Bibliothekssystem als gegeben hin, kuriert an seinen Symptomen mit Mitteln, die schon in Preußen angewandt wurden, und vermeidet jegliche Änderung der organisatorischen Strukturen.

Gerade weil nun die bibliothekarischen Bestimmungen des Hessischen Universitätsgesetzes nicht in die verfestigten Strukturen der Universität eingegriffen haben, stießen sie in Marburg auf wohlwollende Akzeptanz. Die Entwicklung war hier im übrigen schon recht weit fortgeschritten. Den Vorstellungen Haenischs entsprechend wurden die Möglichkeiten eines Hineinwachsens in die Universität ohne Strukturänderungen weitmöglich genutzt. Insbesondere war der Zentrale Alphabetischen Katalog in seinem geisteswissenschaftlichen Teil schon fast fertig und auf gute Resonanz gestoßen. So konnten die gesetzlichen Regelungen in den frühen siebziger Jahren durch den Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität in einer Reihe von Richtlinien, Rahmenordnungen und Empfehlungen konkretisiert und den Marburger Verhältnissen angepaßt werden. Auf dieser Grundlage wurden in vielen Bereichen des Bibliothekswesens recht bald deutliche Verbesserungen erzielt:
Diese und andere Fortschritte in der praktischen Arbeit haben in Marburg zunächst eine gewisse "Koordinierungseuphorie" aufkommen lassen. Sie wich jedoch einer Ernüchterung, als die Grenzen der auf Vermeidung von Strukturänderungen ausgerichteten Politik sichtbar wurden. Ohne strukturelle Maßnahmen, so wurde deutlich, konnte (und kann) die Integration des Bibliothekssystems nicht weiter vorangebracht werden.

5
Der Wissenschaftsrat nennt zwei Gründe, weshalb Gesamtkataloge im Hochschulbereich "unerläßlich" sind: die Abstimmung der Erwerbungen und die Ausnutzung der vorhandenen Buchbestände. So hilfreich der Marburger Zentrale Alphabetische Katalog auf diesen Sektoren auch war (und ist), eine verbindliche Erwerbungsabstimmung hat er ebensowenig herbeiführen können wie das Universitätsgesetz. Die Fachbereiche haben "das Recht, die anzuschaffenden Bücher und Zeitschriften selbständig auszuwählen". Sie unterliegen dabei zwar dem Abstimmungsgebot, behalten sich jedoch die letzte Entscheidung über die Literaturerwerbung gegebenenfalls unter Hinweis auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre vor. Im übrigen verwalten sie ihre Bibliotheken in eigener Verantwortung (§ 20 Abs.4 HUG). Unter den Rahmenbedingungen dieser gesetzlichen Vorschriften hat sich eine in letzter Konsequenz effektive Erwerbungskooperation bislang nicht verwirklichen lassen. Die Universitätsbibliothek hat im Bewußtsein dieser rechtlichen Situation in den sechziger und siebziger Jahren den Versuch unternommen, Kooperationserfolge durch weitgehendes Entgegenkommen gegenüber den dezentralen Bibliotheken und Vorleistungen zu erreichen. Diese Erfolge, so hoffte sie, würden alle Beteiligten davon überzeugen, daß der eingeschlagene Weg richtig sei. Ein Beispiel: Bis zum Ende der siebziger Jahre gab es in der Erwerbungspolitik der Universitätsbibliothek die sogenannte Notierungspraxis. Spezielle Titel wurden notiert und die Erwerbungsentscheidung solange zurückgestellt, bis sich der zuständige Fachbereich entschieden hatte. Den Instituts- und Fachbereichsbibliotheken wurde "grundsätzlich (...) der Vortritt gelassen": die Universitätsbibliothek tätigte "nur subsidiäre (ergänzende) Erwerbungen nach Maßgabe ihrer Haushaltsmittel" [Anm. 29]. Wenn auch eine ausschließlich subsidiäre Literaturerwerbung zu keinem Zeitpunkt als offizielle Erwerbungspolitik der Universitätsbibliothek Marburg formuliert wurde - sie hätte den einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen des Bibliotheksausschusses widersprochen -, so hat sie durch die Notierungspraxis doch in Teilbereichen den dezentralen Bibliotheken das Feld der Versorgung der Universität mit aktueller Gebrauchsliteratur überlassen. Ihr Ziel, die Fachbereiche für eine möglichst enge Erwerbungskooperation zu gewinnen, um dadurch die im Bibliothekssystem vorhandene Zahl an unterschiedlichen Titeln erhöhen zu können, hat sich so nur partiell erreichen lassen. Mit dieser Notierungspraxis wurde ein aus heutiger Sicht bedenklicher Weg beschritten, der - bis zur Kurskorrektur zu Beginn der achtziger Jahre - eine Schwächung der Leistungsfähigkeit der Universitätsbibliothek mit sich brachte. Wenn Gerhart Lohse heute in diesem Zusammenhang für Marburg "eine gewisse Gewichtsverlagerung zu Gunsten der Institute" [Anm. 30] konstatiert, so muß dies aus Marburger Sicht als eine zutreffende Diagnose eingeschätzt werden. Es ist im übrigen eine Feststellung, die mehr oder weniger auf die Entwicklung des Bibliothekswesens aller alten deutschen Hochschulen zutrifft [Anm. 31].

In diesem Zusammenhang ist ein Hinweis auf die Etatsituation im Verhältnis zu derjenigen der dezentralen Bibliotheken der Philipps-Universität angezeigt. 1980 wurde in den universitären Gremien ein für die Universitätsbibliothek ungünstiger Schlüssel zur Verteilung der Buchkaufmittel zwischen ihr und den Fachbereichen festgeschrieben [Anm. 32]. Eingangs wurde festgestellt, die Universitätsbibliothek Marburg sei stärker in ihre Universität eingebunden als vergleichbare Bibliotheken. Dieses hat jedoch nicht nur Vorteile, wie sich am Beispiel der universitären Buchmittelverteilung belegen läßt. Die hessische Landesregierung weist den Universitäten die Haushaltsmittel global zu. Die Aufteilung innerhalb der Universitäten auf die einzelnen Einrichtungen wird durch die jeweiligen Ständigen Ausschüsse für Haushaltsangelegenheiten vorgenommen. Diese sind nach den gesetzlichen Bestimmungen mehrheitlich mit Professoren besetzt, also mit Vertretern aus den Fachbereichen. Man kann sich vorstellen, daß es fachbereichsfreie Einrichtungen wie die Universitätsbibliothek in diesem Gremium schwer haben, sich mit ihren Vorstellungen durchzusetzen. Daher strebt die Konferenz der Direktoren der wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Hessen schon seit längerer Zeit eigene Ausgabetitelgruppen für die Universitätsbibliotheken im Landeshaushalt an, die auf der Grundlage einer durch die Regierung anerkannten längerfristigen Bibliotheksplanung ausgestattet werden sollen. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit in den Hochschulen verspricht sich die Direktorenkonferenz von finanziell stabilen Universitätsbibliotheken nicht zuletzt auch stärkere Anreize für die Erwerbungskoordination.

Vom Zentralen Alphabetischen Katalog (ZAK) der Universität erwartete man in Marburg eine verbesserte Ausnutzung der universitären Buchbestände. Diese Erwartung ging soweit, daß die Bibliotheksleitung aus der Benutzungsabteilung, und hier insbesondere aus der Fernleihstelle, das bibliothekarische Fachpersonal zu einem großen Teil abzog, um es für Arbeiten am ZAK einzusetzen. Mit dem Ausbau des ZAK verknüpfte sie die Hoffnung, nach der vollständigen Erfassung des Gesamtbuchbestands der Universität den lokalen Literaturbedarf weitestgehend vor Ort decken zu können und den Leihverkehr nur noch in Ausnahmefällen beanspruchen zu müssen. Zwar fällt durch den ZAK das Bestellvolumen im auswärtigen Leihverkehr viel geringer aus, als man dies aufgrund der steigenden Buchproduktion, der jahrelangen Erwerbungsdefizite der Bibliothek und ihrer laufend gestiegenen Benutzungsbeanspruchung hätte erwarten müssen [Anm. 33]. Es hat sich also gezeigt, daß das Bibliothekssystem der Universität Marburg dadurch deutlich an Leistungsfähigkeit gewonnen hat. Doch hat der ZAK die Fernleihe keineswegs überflüssig machen können. Ein Blick auf die jüngste Entwicklung des Nehmenden Leihverkehrs mit ihrer anhaltend steigenden Tendenz läßt erkennen, daß auch die vollständig erschlossenen Ressourcen des Bibliothekssystems zur Literaturversorgung der Universität nicht ausreichen, daß Verbesserungen der Leistungsfähigkeit der Bibliotheken im System unerläßlich sind und auf den Leihverkehr zur Kompensation lokaler Unzulänglichkeiten nicht verzichtet werden kann. Übrigens geht der Deutsche Leihverkehr auf das Jahr 1892 zurück, als zwischen den Universitätsbibliotheken Göttingen und Marburg eine erste Leihverkehrsverbindung versuchsweise mit dem Ziel eingerichtet wurde, den lokalen Literaturmangel zu kompensieren ... [Anm. 34]

6
Gisela von Busse bemerkte 1977, das "Verhältnis Hochschulbibliothek - Institutsbibliotheken (gehöre) zu den in den letzten zwanzig Jahren vielleicht am meisten diskutierten Themen unseres wissenschaftlichen Bibliothekswesens" [Anm. 35]. Heute scheint nun die Weiterentwicklung der universitären Bibliothekssysteme aus dem Blickfeld der Bibliothekare geraten zu sein, obwohl die Universitätsneugründungen, die mit ihren zumeist einschichtigen Systemen alternative Bibliothekskonzepte realisiert und erprobt haben, mittlerweile über hinlängliche Erfahrungen verfügen. Diskussionsstoff wäre also vorhanden, um die Frage, was die bestehenden Hochschulbibliotheken den Neugründungen "entnehmen" könnten, erneut mit Gewinn zu behandeln. Knapp zehn Jahre nach Gisela von Busse notierte Günther Wiegand, daß in den Hochschulbibliothekssystemen, "von einigen Sonderfällen abgesehen, die gesteckten Ziele nur unvollkommen erreicht worden sind". Und er setzte hinzu: "Es wurde allmählich still im Lande, von Hochschulbibliothekssystemen redete und schrieb niemand mehr. Ab zweiter Hälfte der 70er Jahre verstummte die Diskussion" [Anm. 36]. Ist das Thema tatsächlich ausdiskutiert? Gilt als ausgemacht, daß die "einschichtigen" Bibliothekssysteme den "zweischichtigen" überlegen sind? Gibt es keine Perspektiven mehr für alte Hochschulbibliothekssysteme?

Wiegand beurteilt die traditonellen Entwicklungsmöglichkeiten alter Hochschulbibliothekssysteme skeptisch. Er führt die Tatsache, "daß die Erfolge an den meisten Orten gemessen am Ziel eher bescheiden geblieben sind" auf "Widerstände in den Universitäten, das Abebben der Reformbewegung und die verschwommene und halbherzige staatliche Gesetzgebung" zurück. Er nennt aber auch "die organisatorische Schwierigkeit, Einheitlichkeit und Effektivität der Bibliotheksdienstleistung miteinander zu vereinbaren" [Anm. 37] und illustriert sie an zwei Beispielen, der Koordinierung der Erwerbung und der Katalogisierung. Wiegand kommt zu dem Schluß, "daß es an alten, stark zersplitterten Universitäten mit unübersichtlicher Organisations- und Baustruktur außer mentalen, hochschulpolitischen, gesetzlichen, baulichen, personellen usw. Gründen auch organisationstechnische Hindernisse gibt, die den Weg zum integrierten Bibliothekssystem bei konventioneller Bearbeitung erschweren" [Anm. 38].

Die Universitätsbibliothek Marburg verfügt über langjährige Erfahrungen in der Arbeit im und am Bibliothekssystem. Sie hat sich engagiert um ein "Hineinwachsen in die Universität" im Sinne Wolf Haenischs bemüht. Es mag sein, daß Wiegand sie zu den Sonderfällen rechnet, die mehr erreicht haben als andere alte Universitätsbibliotheken. Aber gerade aufgrund ihrer Erfahrungen kann und muß sie seine Einschätzung bestätigen. Es hat sich in Marburg gezeigt, daß in Kernbereichen wie der Erwerbungskoordinierung einer weitergehenden Integration offenbar unüberwindliche Hindernisse im Wege stehen. Sie sind strukturbedingt und lassen sich daher nur durch einen Strukturwandel beheben. Diese Erkenntnis hat die Universitätsbibliothek Marburg veranlaßt, gründlich über realisierbare strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken.

7
Eine große organisatorische Schwierigkeit besteht für die hessischen Universitäten darin, daß das Universitätsgesetz die Frage der Kompetenzen im Bibliotheksbereich unbefriedigend regelt, übrigens im Gegensatz zu den Hochschulgesetzgebungen anderer Bundesländer [Anm. 39]. Die Fachbereiche sind für die Verwaltung ihrer Bibliotheken verantwortlich (§ 20 Abs.4 HUG). Der Direktor der Universitätsbibliothek übt als "Bibliothekar der Universität" die "fachliche Aufsicht über alle bibliothekarischen Einrichtungen und Kräfte" aus (§ 38 Abs.3 HUG). Diese gesetzlichen Bestimmungen zementieren im Prinzip das duale System, sie zeigen jedenfalls keinen konkreten Weg zu einem Näherrücken der zentralen und dezentralen Einheiten. Die Fachaufsicht, deren Ausübung der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der Universität in einer Empfehlung vom 29. Januar 1981 ausgestaltet hat [Anm. 40], beinhaltet ja keinerlei Weisungsbefugnisse; sie ist nur in besonders gelagerten Fällen einsetzbar und dann ausschließlich auf die Überzeugungskraft des Bibliotheksdirektors und die Einsicht seiner Partner in den dezentralen Bibliotheken angewiesen. Aus dieser unbefriedigenden Situation führt wohl nur ein Weg: die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten aufgrund fachlicher Kompetenz. Die heutige, aus dem Gesetz abzuleitende, politisch gewollte Praxis, die Bibliotheksverwaltung einschließlich der Erwerbung und ihrer Koordination verantwortlich von Bibliothekaren und Wissenschaftlern wahrnehmen zu lassen, führt unter anderem dazu, daß Wissenschaftler sich mit der Bibliotheksverwaltung belasten und Erwerbungsentscheidungen oft allzusehr unter den Gesichtspunkten ihrer aktuellen Bedarfsdeckung treffen. Die heutigen Marburger Vorstellungen zielen auf eine fixierte arbeitsteilige Kooperation zwischen Wissenschaftlern und Bibliothekaren. Dabei wird den Fachwissenschaftlern ein maßgeblicher Einfluß auf die Erwerbungspolitik für ihr Fach, insbesondere für ihre Spezialgebiete, eingeräumt. Der wissenschaftliche Bibliothekar bildet einen ausgleichenden Faktor zwischen den Spezialisten und vertritt die fachübergreifenden und allgemeinen fachlichen Interessen. Darüber hinaus stellt er eine verbindliche Koordination der Erwerbungen sicher, hat den langfristig auf Kontinuität angelegten Bestandsaufbau im Auge und nimmt die Verwaltungsaufgaben in den Bibliotheken des Systems wahr. Diese hier grob skizzierten idealtypischen Vorstellungen liegen dem Modell der Teilbibliotheken zugrunde, das die Universitätsbibliothek Marburg seit 1985 verfolgt.

Der Fachbereich Chemie der Philipps-Universität und die Universitätsbibliothek haben am 11. Juli 1985 eine Vereinbarung unterzeichnet, die die bisherige Fachbereichsbibliothek mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in eine Teilbibliothek der Universitätsbibliothek ("Bibliothek Chemie") umwandelt [Anm. 41]. Damit wurde das bisherige Nebeneinander von zentraler Universitätsbibliothek und dezentraler Fachbereichsbibliothek für die Chemie aufgehoben. Die vom Fachbereich und der Universitätsbibliothek gemeinsam getragene Bibliothek Chemie (BC) hat die Versorgung dieses Faches mit aktueller Literatur übernommen. Auf diese Weise wurde das duale Bibliothekssystem punktuell überwunden. Der Fachbereich und die Universitätsbibliothek haben sich in der Vereinbarung über die Bibliothek Chemie auf eine Arbeitsteilung verständigt, die der jeweiligen Fachkompetenz entspricht. Der Fachbereich übt über ein Kaufgremium einen maßgeblichen Einfluß auf die Literaturerwerbung aus, d.h. hier wird die fachliche Kompetenz der Wissenschaftler eingebracht. Die Universitätsbibliothek ist entsprechend ihrer bibliothekarischen Kompetenz für die Bibliotheksverwaltung verantwortlich. Der Fachreferent für Chemie der Universitätsbibliothek ist als Leiter der BC dafür zuständig. Der Erwerbungsetat der Bibliothek Chemie setzt sich aus den Literaturaufwendungen des Fachbereichs und dem Anteil des Fachs Chemie am Etat der Universitätsbibliothek zusammen. Damit sollen Etatauseinandersetzungen zwischen Fachbereich und UB der Vergangenheit angehören: Mittelanforderungen werden dem Unterhaltsträger gegenüber gemeinsam gestellt. Der Leiter der Bibliothek Chemie beruft das Kaufgremium ein und bereitet seine Sitzungen vor. Er ist für die Literaturkoordinierung verantwortlich. Auf diese Weise werden die für das Fach Chemie für den Buchkauf zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich ausgenutzt und eine verbindliche Erwerbungsabstimmung realisiert.

Das Modell der Bibliothek Chemie ist inzwischen Vorbild für drei weitere Vereinbarungen zwischen Fachbereichen der Universität und der Universitätsbibliothek geworden. Schon am 7. November 1985 wurde in einem Vertrag mit dem Fachbereich Humanmedizin die Zentrale Medizinische Bibliothek begründet [Anm. 42]. Es handelt sich bei dieser Teilbibliothek der UB um die erste Ausbaustufe (ZMB I) einer für die Literaturversorgung des Klinikums auf den Lahnbergen zuständigen Präsenzbibliothek. Es ist vorgesehen, sie im Rahmen des zweiten Bauabschnitts des Universitätsklinikums bedarfsgerecht auszubauen. Nachdem erste positive Erfahrungen mitgeteilt wurden und im übrigen der Druck der steigenden Buch- und Zeitschriftenpreise auf die Etats unvermindert weiter anhielt, wuchs das Interesse der Fachbereiche an derartigen Lösungen. So konnte am 3. Dezember 1987 mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eine weitere Vereinbarung abgeschlossen werden [Anm. 43]. Sie begründete die Bibliothek Wirtschaftswissenschaften (BW) nach dem Vorbild der Bibliothek Chemie. Als bislang letztes Glied in der Kette dieser Vereinbarungen ist diejenige über die Bibliothek Physik (BP) zu nennen, die am 29. April 1988 abgeschlossen wurde [Anm. 44]. Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen hat allen diesen Vereinbarungen formell zugestimmt und ebenso wie der Universitätspräsident die Universitätsbibliothek zu Verhandlungen mit weiteren Fachbereichen ermutigt.

Diese "Teilbibliothekspolitik" der Universitätsbibliothek Marburg stellt einen tastenden Versuch dar, unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Bibliothekssystem der Philipps-Universität mit herkömmlichen Mitteln weiterzuentwickeln. Sie strebt insbesondere eine verbindliche Erwerbungskooperation und eine Verbesserung der Verwaltung der dezentralen Bibliotheken an. Die bisherigen Ansätze sind durchaus positiv, obwohl ein gesetzlicher Rückhalt nicht gegeben ist. Wenn sich die hier praktizierte Strukturveränderung weiterhin bewährt, muß über eine Verankerung im Universitätsgesetz bei nächster Gelegenheit nachgedacht werden.

8
In seinem oben herangezogenen Aufsatz sieht Wiegand eine Fülle von Hindernissen auf dem Weg zum integrierten Bibliothekssystem. Er fügt ausdrücklich hinzu: "bei konventioneller Bearbeitung", um sich darauf sogleich der Frage zuzuwenden: "Was kann ein EDV-Netz in mehrgleisigen Bibliothekssystemen leisten?" [Anm. 45]. Geht man der Frage nach, warum die Fachdiskussion über Hochschulbibliothekssysteme in letzter Zeit abgeflaut ist, kommt man zu dem Ergebnis, daß dafür wohl nur die intensive Beschäftigung der Bibliothekare mit der modernen Technologie verantwortlich gemacht werden kann. Tatsächlich hat diese Thematik andere Diskussionsgegenstände in den Hintergrund gedrängt. Zuletzt hat der Einsatz der Datenverarbeitung zur Herstellung maschinenlesbarer Bibliothekskataloge die Fachgespräche beherrscht, angeregt unter anderem durch die genannte Studie Fabians und durch die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken [Anm. 46]. Im Anschluß an ihre Empfehlungen zum Aufbau regionaler Verbundsysteme und zur Einrichtung regionaler Bibliothekszentren von 1980 [Anm. 47] hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft im März 1986 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verbundsysteme unter Einbeziehung lokaler Netze unterbreitet [Anm. 48]. Sie beschäftigen sich insbesondere mit den Möglichkeiten und Erfordernissen lokaler Kommunikationssysteme, "die es erlauben, unabhängige Einrichtungen auf einem begrenzten geographischen Gebiet (z. B. Universitätscampus) miteinander zu verknüpfen" [Anm. 49]. Und so führt die Diskussion über die DV-Anwendung in Bibliotheken wieder zum Thema der Hochschulbibliothekssysteme zurück: "Wichtiges Ziel bei der Konzeption eines lokalen Bibliothekssystems sollte die prinzipielle Verfügbarkeit aller Dienstleistungen an allen Arbeitsplätzen sein (jedes Terminal als mögliche Servicestelle für die Informationsdienstleistungen der Bibliothek)" [Anm. 50]. Diese Zielsetzung, die auch einen Schwerpunkt der soeben genannten Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1986 bilden, läßt erkennen, wovon man sich zurecht eine positive Fortentwicklung universitärer Bibliothekssysteme erhoffen kann: von den integrierenden Impulsen, die von der Datenverarbeitung ausgehen können.

Die Universitätsbibliothek Marburg hat im Rahmen eines Verbundsystems der hessischen wissenschaftlichen Bibliotheken [Anm. 51] ihre Katalogisierung auf die Datenverarbeitung umgestellt. Alle Bücher mit den Erscheinungsjahren 1987ff. werden mit Hilfe des Auskunfts- und Katalogisierungssystems HEBIS-KAT erfaßt und in die regionale Datenbank, die in Frankfurt geführt wird, eingespeist. Einem Beschluß des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen vom 4. Juni 1987 zufolge, soll dieser Katalog nicht nur die Bestände der Universitätsbibliothek nachweisen, sondern auch diejenigen der dezentralen Bibliotheken: "Um die Zugänglichkeit der gesamten Buchbestände der Philipps-Universität zu erhöhen, wird ein computergestützter Gesamtkatalog aufgebaut, auf den von jedem Arbeitsplatz (Terminal) in der Universität online zugegriffen werden kann. Auch das Ausleihverbuchungssystem HEBIS-LEIH soll mit Auskunfts- und Bestellfunktionen integriert werden. (...) Als erster Schritt zum Aufbau des computergestützten Gesamtkatalogs ist die laufende Erfassung aller Neuzugänge zu realisieren. Es werden umgehend die erforderlichen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um das Katalogisierungs- und Auskunftssystem HEBIS-KAT (...) auf die Fachbereichs(teil)bibliotheken auszudehnen" [Anm. 52]. Dieses Konzept wird zur Zeit realisiert. Zunächst werden 1989 die oben genannten Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek (BC, ZMB, BW und BP) direkte Anschlüsse an HEBIS-KAT erhalten; später werden nach und nach die Bibliotheken der übrigen Fachbereiche angeschlossen werden. Erklärtes Ziel ist es, im Sinne der erprobten Marburger Vorstellungen den Zentralen Alphabetischen Katalog der Universität wie bisher als maschinenlesbaren Gesamtkatalog aller bibliothekarischen Einrichtungen zu führen. Schon heute werden übrigens alle Titelmeldungen aus den dezentralen Bibliotheken von einer Arbeitsgruppe der Universitätsbibliothek in das System eingegeben. Da diese Eingabe aufgrund der Titelkarten der Institutsbibliotheken erfolgt, also nicht nach dem Autopsieprinzip vorgenommen wird, geschieht die Eingabe vorläufig und unter dem Vorbehalt möglicher bibliographischer Unvollkommenheit. Der Vorteil dieses Verfahrens ist jedoch, daß diese Titel als im Marburger Bibliothekssystem vorhanden nachgewiesen werden und auf sie zugegriffen werden kann.

Dieser "ZAK neu", der zur Zeit als Mikrofichekatalog produziert und im Universitätsbereich verteilt wird, soll nach der Vorstellungen des regionalen Verbundes schon in naher Zukunft nicht nur über die Auskunfts- und Katalogisierungsterminals in den Teilnehmerbibliotheken online zugänglich, sondern über das DATEX-P-Netz der Deutschen Bundespost auch für jeden Personalcomputer in den Universitäten erreichbar sein. Damit eröffnet sich für die Universität Marburg die Chance, über eine Ausgestaltung ihres internen Kommunikationsnetzes die Datenbank des HEBIS-Verbundes als Online- Benutzerkatalog von jedem Arbeitsplatz aus komfortabel und preiswert zugriffsfähig zu machen - ein wichtiger Schritt in Richtung auf das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft vertretene Konzept lokaler Bibliotheksnetze. Wenn sich auch die Frage der retrospektiven Katalogisierung, also der rückwärtigen maschinenlesbaren Erfassung älterer Buchbestände in Bibliotheken, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit intensiv diskutiert wird [Anm. 53], in Marburg praktisch noch nicht stellt, so kann doch immerhin festgehalten werden, daß in absehbarer Zeit der gesamte Bestand der Universität (und der Region) an bibliographischen Daten von 1987 an - bei Zeitschriften und Serien übrigens ohne diese zeitliche Einschränkung - an jedem Arbeitsplatz verfügbar sein wird. Die Technik kann so die Integration eines Bibliothekssystems an einer alten Hochschule nachdrücklich fördern.

9
Die Erfahrungen, die die Universitätsbibliothek Marburg im Laufe der Zeit im Bibliothekssystem ihrer alten Universität hat sammeln können, haben zu dem Schluß geführt, daß einer Weiterentwicklung eines dualen Bibliothekssystems mit herkömmlichen Mitteln recht enge Grenzen gesteckt sind. Ohne strukturelle Veränderungen ist "eine rationelle Struktur des Bibliothekswesens der Universität" (HUG § 18 Abs.4a) nicht zu verwirklichen. Die Fachdiskussion darf sich nicht länger nur bei den technischen Fragen des Einsatzes der Datenverarbeitung im Bibliothekswesen aufhalten, sie muß sich vielmehr wieder verstärkt den grundlegenden Strukturproblemen der Hochschulbibliothekssysteme zuwenden. Dabei muß die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie darauf hin überprüft werden, was sie zu einer weitergehenden Integration der bibliothekarischen Einrichtungen einer Hochschule beitragen kann. Gerade die in letzter Zeit zunehmend erkannten und genutzten Möglichkeiten der Datenverarbeitung, etwa die von dezentralen Punkten aus zentrale Datenbanken nutzen zu können, eröffnen gute Chancen für die Weiterentwicklung dualer Bibliothekssysteme. Den Universitätsbibliotheken kann es dabei nicht um einen Zentralismus als Wert an sich gehen. Sie wollen vielmehr als Serviceeinrichtungen aufgrund zentraler Ressourcen und Kapazitäten ihre Dienstleistungen universitätsweit anbieten und das heißt: so dezentral und damit so komfortabel wie irgend möglich.

Wir beobachten zur Zeit, wie das Informationswesen auf der Basis internationaler Standards und Normen zu einem weltweiten Kommunikationsnetz zusammenwächst. An dieser Entwicklung nehmen die Bibliotheken teil. Und so wird es wohl nur eine Frage kurzer Zeit sein, wann von Poitiers aus, wie in dem Abkommen über die bibliothekarische Zusammenarbeit zwischen den Universitäten Poitiers und Marburg verabredet [Anm. 54], auf den Datenbestand der Universität Marburg zugegriffen werden kann ...



Anmerkungen

[Anm. 1]
Gottfried Zedler: Geschichte der Universitätsbibliothek zu Marburg von 1527 - 1887. Marburg 1896, S. 136.

[Anm. 2]
Grundlage: Adressbuch der Deutschen Bibliotheken. Bearb. v. Paul Schwenke. Leipzig 1893 (10. Beiheft zum Zentralblatt für Bibliothekswesen).

[Anm. 3]
Ebd., S. 246.

[Anm. 4]
Ladislaus Buzas: Deutsche Bibliotheksgeschichte der neuesten Zeit (1800 - 1945). Wiesbaden 1978 (Elemente des Buch- und Bibliothekswesens. Band 3), S. 47.

[Anm. 5]
Vgl. Joachim Krüger: Zu den Beziehungen zwischen der Universitätsbibliothek und den Institutbibliotheken zur Zeit Althoffs. Aktenstudien zum Erlaß vom 15. Oktober 1891. In: Zentralblatt für Bibliothekswesen. 81.1967, S. 513 - 530, S. 513.

[Anm. 6]
Bernhard Fabian: Buch, Bibliothek und geisteswissenschaftliche Forschung. Zu Problemen der Literaturversorgung und der Literaturproduktion in der Bundesrepublik Deutschland. Göttingen 1983 (Schriftenreihe der Stiftung Volkswagenwerk. Band 24), S. 54.

[Anm. 7]
Krüger: a. a. O., S. 526.

[Anm. 8]
Vgl. dazu u. a. Buzas: a. a. O., S. 48.

[Anm. 9]
Catalogus professorum academiae Marburgensis. Die akademischen Lehrer der Philipps-Universität zu Marburg von 1527 bis 1910. Bearb v. Franz Gundlach. Marburg 1927 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck. XV), S. 336f. - Paul Friedländer: Zur Geschichte des Altphilologischen Seminars. In: Die Philipps-Universität zu Marburg 1527 - 1927. Fünf Kapitel aus ihrer Geschichte (1527 - 1866) von H. Hermelink und S. A. Kaehler. Die Universität Marburg seit 1866 in Einzeldarstellungen. Marburg 1927, S. 695 - 701, S. 696ff.

[Anm. 10]
Vgl. Zedler: a. a. O., S. 121.

[Anm. 11]
Ebd.

[Anm. 12]
Ebd., S. 135f.

[Anm. 13]
Ebd., S. 135.

[Anm. 14]
Medicinische Zeitschriften und grössere Sammelwerke der Universitäts-Bibliothek und der Instituts-Bibliotheken zu Marburg. Marburg 1897. - (Ludwig Fürstenwerth:) Medicinische und naturwissenschaftliche Zeitschriften der Universitäts-Bibliothek und der Instituts-Bibliotheken zu Marburg. Marburg 1901.

[Anm. 15]
Vgl. Buzas: a. a. O., S. 35.

[Anm. 16]
Vgl. dazu den Text des preußischen Erlasses vom 15. 10.1891 bei Krüger: a. a. O., S. 526. Von einer Vereinigung des Gesamtkatalogs der Institutsbibliotheken mit dem alphabetischen Katalog der Universitätsbibliothek ist nicht die Rede.

[Anm. 17]
Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum Ausbau wissenschaftlicher Einrichtungen. Teil II: Wissenschaftliche Bibliotheken. 1964, S. 33.

[Anm. 18]
Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bibliotheksausschuß. Bonn-Bad Godesberg 1970.

[Anm. 19]
Hans Dieter Gebauer: Das "Marburger Modell" als Beispiel. In: Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. Mitteilungsblatt. N.F. 30. 1980, S. 498 - 504, S. 500.

[Anm. 20]
Wolf Haenisch: Was können die bestehenden Hochschulbibliotheken den Neugründungen entnehmen. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 12. 1965. S. 304 - 314, S. 307. [ NAME=Anm21>Anm. 21]
Ebd., S. 311.

[Anm. 22]
Ebd.

[Anm. 23]
Ebd., S. 311f.

[Anm. 24]
Ebd., S. 312.

[Anm. 25]
Aus dieser Sicht wird im übrigen auch ein Argument nachvollziehbar, daß die Universitätsbibliothek Marburg 1968 im Zusammenhang des Abbruchs ihres Sachkatalogs angeführt hat. Vgl. dazu Hans-Jürgen Scholz: Der Sachkatalog - eine lebendige Tradition? In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 16. 1969, S. 274 - 279, S. 275f.: "Das alte Ideal der gut abgerundeten Bestände innerhalb des eigenen Hauses mußte zugunsten der größeren Einheit eingeschränkt und oft ganz aufgegeben werden, die Tätigkeit der Referenten wurde stärker als bisher auf die Pflege der Beziehungen der Bibliothek zu ihren Nachbarinstitutionen verlegt, ein zentraler Alphabetischer Katalog für die ganze Universität mußte angelegt werden (...). Die Bibliothek stand infolgedessen vor zwei Möglichkeiten. Entweder man entwickelte den (Sach-)Katalog zu einem zentralen Instrument der ganzen Universität und ließ ihn auch die Neuerwerbungen der Institutsbibliotheken oder zumindest eine Auswahl derselben erschließen, oder man brach ihn überhaupt ab."

[Anm. 26]
Vgl. Dirk Barth: Marburg - eine Bibliotheksstadt? In: Bibliotheken in Marburg. Adressen- und Bestandsverzeichnis. 3., neubearbeitete und erweiterte Auflage. Stand: 1985. Zusammengestellt von Hermann Günzel unter Mitarbeit von Brigitte Becht-Schröder. Marburg 1985 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 20), S. 9 - 13.

[Anm. 27]
Wolf Haenisch: Die Staatsbibliothek und Marburg. In: alma mater philippina. Wintersemester 1977/78, S. 20 - 22, S. 22.

[Anm. 28]
Gesetz über die Universitäten des Landes Hessen (Universitätsgesetz - HUG -) vom 6. Juni 1978, geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 1987 (GVBl. I S. 181).

[Anm. 29]
Die Universitätsbibliothek Marburg. Einführung in ihre Bestände, Geschichte und Betriebsorganisation. Marburg 1973 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 1), S. 19. Vgl. dazu auch die ausgewogene Darstellung von Dieter Pechel: Die Effektivität der Erwerbungsabstimmung zwischen zentraler Hochschulbibliothek und Instituts-(Fachbereichs-)Bibliotheken ander Universität Marburg. In: Vom Strukturwandel deutscher Hochschulbibliotheken. Hrsg. v. Wolf Haenisch und Clemens Köttelwesch. Frankfurt 1973 (Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. Sonderheft 14), S. 212 - 254; insbesondere: S. 219ff.

[Anm. 30]
Gerhart Lohse: Die Bibliotheksdirektoren der ehemals preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen 1900 - 1985. Köln, Wien 1988 (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz. Band 26), S. 117.
[Anm. 31]
Vgl.dazu Fabian: a. a. O., S. 54f. u. ä.

[Anm. 32]
Vgl. dazu: Die Grundlagen des Bibliothekssystems der Philipps-Universität. Eine Textsammlung hrsg. v. Hermann Günzel. 2., erw., völlig neu bearb. Aufl. Marburg 1985 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 18), S. 92 - 103. Der Schlüssel, der noch angewendet wird, sieht eine Relation von 35 : 65 zwischen UB und Fachbereichsbibliotheken vor (ohne die sog. "Berufungsmittel"). Die Deutsche Forschungsgemeinschaft empfahl eine Relation von mindestens 40 : 60.

[Anm. 33]
Über die Größenordnung der in der UB nicht vorhandenen, jedoch durch den ZAK in dezentralen Bibliotheken nachzuweisenden Titel, die infolgedessen für eine Bestellung im Leihverkehr nicht infragekommen, liegen keine aktuellen Zahlen vor. Zahlenmaterial aus dem Anfang der siebziger Jahre findet sich bei Pechel: a. a. O., der im übrigen auf S. 235 feststellt, "daß Erwerbung wie Benutzung in einem nicht abzusehenden Ausmaße geschädigt würden, gäbe es keinen ZAK."

[Anm. 34]
Vgl. in diesem Zusammenhang die Darstellung Fabians: a.a.O., S. 46ff.

[Anm. 35]
Gisela von Busse: Struktur und Organisation des wissenschaftlichen Bibliothekswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Entwicklungen 1945 bis 1975. Wiesbaden 1977, S. 196.

[Anm. 36]
Günther Wiegand: Probleme der Netzbildung in lokalen Bibliothekssystemen. In: Bibliotheken im Netz. Funktionswandel wissenschaftlicher Bibliotheken durch Informationsverarbeitungsnetze. Konstanzer Kolloquium (19. - 21. 1. 1986). Vorträge Joachim Stoltzenburg zu Ehren. Herausgeber: Richard Landwehrmeyer, Klaus Franken, Ulrich Ott, Günther Wiegand. München 1986, S. 63 - 72, S. 64f.

[Anm. 37]
Ebd., S. 65.

[Anm. 38]
Ebd., S. 66.

[Anm. 39]
Vgl. dazu: Peter P. Böhm und Günter F. Paschek: Die Bibliotheken in der Hochschulgesetzgebung des Bundes und der Länder. Ein Rechtsvergleich. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 29. 1982, S. 171 - 183 und S. 273 - 288.

[Anm. 40]
Vgl. Die Grundlagen des Bibliothekssystems, a. a. O., S. 76f.

[Anm. 41]
Der Text der Vereinbarung ist im vollen Wortlaut abgedruckt in: Universitätsbibliothek Marburg. Jahresbericht 1985. Marburg 1986, S. 66 - 69.

[Anm. 42]
Der Text der Vereinbarung über die ZMB ist abgedruckt in: ebd., S. 70 - 73.

[Anm. 43]
Der Text der Vereinbarung über die Bibliothek Wirtschaftswissenschaften findet sich in: Universitätsbibliothek Marburg. Jahresbericht 1987. Marburg1988, S. 92 - 94.

[Anm. 44]
Die Vereinbarung über die Bibliothek Physik vom 29. 4. 1988 ist abgedruckt in: Universitätsbibliothek Marburg. Jahresbericht 1988. Marburg 1989, S. 89 - 91.

[Anm. 45]
Wiegand: a. a. O., S. 66

[Anm. 46]
Wissenschaftsrat. Empfehlungen zum Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken. Köln 1986.

[Anm. 47]
Deutsche Forschungsgemeinschaft. Bibliotheksausschuß. Unterausschuß für Datenverarbeitung. Empfehlungen zum Aufbau regionaler Verbundsysteme und zur Einrichtung Regionaler Bibliothekszentren. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 27. 1980, S. 189 - 204.

[Anm. 48]
Deutsche Forschungsgemeinschaft. Bibliotheksausschuß. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verbundsysteme unter Einbeziehung lokaler Netze. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 33. 1986, S. 205 - 215.

[Anm. 49]
Ebd., S. 209.

[Anm. 50]
Ebd., S. 210.

[Anm. 51]
Zu HEBIS, dem Hessischen Bibliotheksinformationssystem, vgl. u.a. Berndt Dugall: Das Verbundkatalogisierungssystem HEBIS-KAT: Zielsetzung, Entwicklungsstand, Problematik. In: ABI-Technik 3.1988, S. 7-10.

[Anm. 52]
Der vollständige Text der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken, dem der zitierte Abschnitt entstammt, ist abgedruckt in: Universitätsbibliothek Marburg. Jahresbericht 1987. Marburg 1988, S. 90f.

[Anm. 53]
Vgl. Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur retrospektiven Katalogisierung an wissenschaftlichen Bibliotheken. Konvertierung vorhandener Katalogaufnahmen in maschinenlesbare Daten. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 35. 1988. S. 423 - 437 und: Altbestanderfassung in wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West). Positionspapier des Bibliotheksausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 35. 1988, S. 51 - 59.

[Anm. 54]
Siehe S. 15-16 in diesem Band.