Dirk Barth: Strukturprobleme einer alten deutschen Hochschulbibliothek.
Marburger Erfahrungen und Perspektiven. In: Poitiers und Marburg. Dokumente
zu einer Partnerschaft. Marburg 1989.
(Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 45). S. 101-128. -
http://archiv.ub.uni-marburg.de/sum/45/sum45-2.html
Dirk Barth
Strukturprobleme einer alten deutschen Hochschulbibliothek.
Marburger Erfahrungen und Perspektiven.
Die Universitätsbibliothek Marburg ist wie kaum eine andere
alte deutsche Hochschulbibliothek in ihre Universität
eingebunden. Die im Vergleich zu anderen Universitäten
verhältnismäßig enge Kooperation zwischen der
Universitätsbibliothek und den dezentralen bibliothekarischen
Einrichtungen hat in Marburg eine lange Tradition.
1
Von ihrer Gründung im Jahre 1527 an war die
Universitätsbibliothek Marburg ausschließlich
wissenschaftliche Gebrauchsbibliothek der Universität. Sie
hat zu keiner Zeit etwa als Hofbibliothek repräsentativen
Zwecken gedient. Bis ins 19. Jahrhundert war sie als die einzige
bibliothekarische Einrichtung der Universität für die
Literaturversorgung der Professoren und Studenten verantwortlich.
Dann kamen die Institutsbibliotheken hinzu. 1856 verfügten
zwölf Institute über eigene Bibliotheken [Anm. 1]. Mit der
Gründung der Institutsbibliotheken und ihrer
zahlenmäßigen Ausweitung im weiteren Verlauf des
vorigen Jahrhunderts etablierte sich in Marburg ein duales
Bibliothekssystem, wie es noch heute überall an den alten
Universitäten in Deutschland anzutreffen ist. Im Laufe der
Zeit hat es viele Bemühungen gegeben, die strukturellen
Nachteile dieses auch als "zweigleisig" oder "zweischichtig"
bezeichneten universitären Bibliothekssystems zu beseitigen.
Es hat sich aber bis heute an keinem Hochschulort ein integriertes
System realisieren lassen und so ist immer noch ein distanziertes,
wenn nicht weitgehend beziehungsloses Nebeneinander von zentraler
Universitätsbibliothek und dezentralen Institutsbibliotheken
für das Bibliothekswesen alter Hochschulen charakteristisch.
Die Ausbildung des dualen Bibliothekssystems war in Preußen,
zu dem Marburg seit 1866 gehörte, in der Zeit des
wirtschaftlichen Aufschwungs nach der Reichsgründung (1871)
nicht aufzuhalten. An den Universitäten wurden infolge der
rasch fortschreitenden Spezialisierung der Wissenschaften Seminare
und Institute eingerichtet, die auch über eigene Bibliotheken
verfügten. 1893 gab es an 14 Universitäten 114
Institutsbibliotheken mit Buchbeständen zwischen 400 und
7.500 Bänden [Anm. 2]. Für Marburg verzeichnet das Adressbuch
der Deutschen Bibliotheken von 1893 13 "Bibliotheken der
Universitäts-Institute", die Sammlungen mit über 500
Bänden haben [Anm. 3]. "Der Gesamtbestand der
Institutsbibliotheken aller deutschen Universitäten," so schätzt Buzas, "dürfte um diese Zeit kaum unter 200.000
Bänden gelegen haben" [Anm. 4]. Mit der Gründung der
Institutsbibliotheken hoffte man, die Literaturversorgung an den
Universitäten, insbesondere die des Studiums, die die
Universitätsbibliotheken nicht mehr in vollem Umfang
sicherstellen konnten [Anm. 5], zu verbessern. Tatsächlich bildete
sich im dualen System aber eine Rivalität zwischen zentraler
Universitätsbibliothek und dezentralen Institutsbibliotheken
aus, die dieser Zielsetzung nicht in jeder Beziehung
förderlich war. Sie führte vielmehr zu einem circulus
vitiosus, der - so Fabian - nicht nur darin bestand, "daß
eine schwache Universitätsbibliothek Institutsbibliotheken
herausforderte und erstarkende Institutsbibliotheken die zentrale
Universitätsbibliothek weiter schwächten, sondern vor
allem darin, daß trotz hohen Aufwandes die
Leistungsfähigkeit beider Bibliothekstypen, von Ausnahmen
abgesehen, über ein mittleres Niveau nicht hinauskam" [Anm. 6].
Aufgrund von Gutachten verschiedener Fachleute regelte Friedrich
Althoff, der seit 1882 die Hochschulabteilung im preußischen
Kultusministerium leitete, das Verhältnis der Bibliotheken
in den "Universitäts-Anstalten" zu den
Universitätsbibliotheken erstmals für seinen
Zuständigkeitsbereich. Sein Erlaß vom 15. Oktober 1891
sah unter anderem vor, daß ein Exemplar der alphabetischen
Kataloge der Institutsbibliotheken "auf der
Universitätsbibliothek aufbewahrt (wird), um dort mit den
Katalogen der übrigen Anstalten zu einem Gesamtkatalog
vereinigt zu werden" [Anm. 7]. Die Anordnung, einen Gesamtkatalog aller
"Anstalts-Bibliotheken" zu führen, entspringt wie die meisten
anderen in diesem Erlaß getroffenen Maßnahmen zur
Zusammenarbeit zwischen Universitäts- und
Institutsbibliotheken vorwiegend finanziellen Motiven [Anm. 8].
2
Im armen kurhessischen Marburg hatte es bereits in
vorpreußischer Zeit hauptsächlich ökonomisch
begründete Ansätze zu einer Koordinierung der
bibliothekarischen Aktivitäten innerhalb der Universität
gegeben. Schon sehr bald nach der Gründung der ersten
Institutsbibliotheken erkannte man hier die negativen Aspekte der
Zweigleisigkeit und ging zu einer Art "Schadensbegrenzung"
über. In seiner Amtszeit als zweiter Bibliothekar (1833 -
1842) holte der rührige Altphilologe Professor Karl Friedrich
Hermann [Anm. 9] eine Abschrift des Katalogs der von ihm nachhaltig
geförderten Bibliothek des Philologischen Seminars in die
Universitätsbibliothek [Anm. 10]. Im Anschluß daran
bemühte man sich, auch in den Besitz der anderen
Institutskataloge zu gelangen, "um einerseits unnötigen
Doppelanschaffungen vorzubeugen, andererseits die Benutzer der
Bibliothek mit ihren Wünschen unter Umständen an eine
dieser Institutsbibliotheken verweisen zu können" [Anm. 11] -
zunächst ohne Erfolg. Zwar forderte die
Universitätsdeputation die Institute im April 1845 auf,
Abschriften ihrer Kataloge anfertigen zu lassen und an die
Universitätsbibliothek zu liefern, doch die
Institutsdirektoren kamen dieser Aufforderung nicht nach. Weitere Anstrengungen führten dann drei Jahre später immerhin
dazu, daß die Bücherverzeichnisse der Chirurgie, der
Anatomie und der Zoologie eingereicht wurden. In den
fünfziger Jahren ergriff Professor Johann Gildemeister,
Orientalist und zweiter Bibliothekar von 1848 bis 1859, wieder die
Initiative und schlug der Universitätsdeputation vor, "den
Institutsdirektoren aufzugeben, von ihren Bibliotheken ein
doppeltes Verzeichnis auf losen, dem Nominalkatalog der
Universitätsbibliothek entsprechenden Zetteln anfertigen zu
lassen und der Universitätsbibliothek einzusenden, damit
diese daraus sowohl einen alphabetischen Gesamtkatalog aller
Institutsbibliotheken, als einen systematischen Katalog für
jedes einzelne Institut zusammenstelle. (...) Die
Universitätsdeputation forderte (...) infolgedessen unter dem
9. Mai 1856 die Direktoren der zwölf Institute auf,
Verzeichnisse ihrer Bibliotheken nach dem beigefügten Muster
der Universitätsbibliothek herstellen zu lassen und an sie
einzusenden. Die verlangten Verzeichnisse gingen aber trotz
wiederholter Mahnungen weder vollzählig ein, noch waren sie
durchweg so gearbeitet, daß die eingesandten alle brauchbar
gewesen wären. Die ganze Angelegenheit verlief
schließlich im Sande, um erst in neuester Zeit wieder
aufgenommen zu werden"[Anm. 12]. Soweit die Darstellung Gottfried
Zedlers in seiner Geschichte der Universitätsbibliothek
Marburg aus dem Jahre 1896. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts also
ist es Tradition unter den verantwortlichen
Universitätsbibliothekaren in Marburg, sich um eine
Annäherung der bibliothekarischen Einrichtungen der
Philippina zu bemühen. Sie taten dies mit wechselndem Erfolg
und, so paradox es klingt, von Anfang an und bis auf den heutigen
Tag aus einer Randlage ihrer "zentralen" Einrichtung heraus. Gegen
die "Abneigung der Institutsdirektoren" [Anm. 13] konnten sie als
Einzelkämpfer und mit allenfalls halbherziger
Unterstützung der Universitätsleitung zumeist nur wenig
ausrichten.
Die Bemühungen der Marburger Bibliothekare richteten sich von
Anfang an vor allem darauf, die in der Universität
vorhandenen Bestände zu erfassen, um sie planmäßig
weiter ausbauen und die Bücherstandorte nachweisen zu
können. Um die Jahrhundertwende wandte man sich
verstärkt einer Erfassung der Periodika zu. Bereits 1897
wurde ein Verzeichnis der "medicinischen Zeitschriften und
grösseren Sammelwerke in der Universitäts-Bibliothek und
den Instituts-Bibliotheken zu Marburg" vorgelegt. Ihm folgte schon
1901 ein zweites, auf die naturwissenschaftlichen
Institutsbibliotheken ausgedehntes Verzeichnis [Anm. 14]. Dabei handelt
es sich um erste Vorläufer des Zeitschriftengesamtkatalogs
der Universität, der als "Marburger Zeitschriftenverzeichnis
(MZV)" 1935 (Nachtrag 1940), 1958 bis 1960, 1964 bis 1969 und dann
als "Marburger Periodikaverzeichnis (MPV)" 1978 erschienen ist.
1978 wurde das Verzeichnis zum letzten Mal auf Papier ausgedruckt
und in Bandform vorgelegt. Seither wird es in kurzen
Abständen aktualisiert und auf Mikrofiche produziert.
Außerdem ist es inzwischen online in der Datenbank des
Hessischen Bibliotheksinformationssystems - HEBIS-KAT
(Katalogisierung und Auskunft) - recherchierbar.
Auf Veranlassung des Kurators der Universität hat man 1922 damit begonnen, die monographischen Neuerwerbungen der
Institutsbibliotheken in den alphabetischen Katalog der
Universitätsbibliothek aufzunehmen. Damit wurde dieser Zug um
Zug zu einem Gesamtkatalog der Universität ausgebaut - eine
Pioniertat im deutschen Bibliothekswesen [Anm. 15]. Der damalige
Schritt war natürlich erst ein Anfang und blieb auf wenige
Institute beschränkt. Aber die Universitätsbibliothek
Marburg hat das Ziel einer vollständigen Erfassung der
Buchbestände der Universität in einem zentralen Katalog
seither nicht mehr aus den Augen verloren. Der Nachweis der
Bestände von Universitätsbibliothek und
Institutsbibliotheken in einem einzigen Kataloginstrument ist
dabei übrigens als Marburger Sonderweg einzuschätzen.
Soweit nämlich heute in den alten Hochschulen Gesamtkataloge
geführt werden, umfassen sie in der Regel lediglich die
dezentralen Bestände, sie werden also ausdrücklich vom
alphabetischen Katalog der jeweiligen Universitätsbibliothek
getrennt geführt [Anm. 16].
3
"Zur Abstimmung von Erwerbungen, mehr noch für die Ausnutzung
der vorhandenen Bestände sind Gesamtkataloge der
Bücherbestände im Hochschulbereich
unerläßlich" [Anm. 17]. So lautete eine zentrale Empfehlung
des Wissenschaftsrats aus dem Jahre 1964. Zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser einflußreichen Empfehlungen des
Wissenschaftsrats war man in Marburg längst dabei, den
Zentralen Alphabetischen Katalog der Universität (ZAK)
systematisch auszubauen. Dabei konnte auf die Erfahrungen und
Vorarbeiten der zwanziger Jahre zurückgegriffen werden. Die
retrospektive Erfassung der Bestände der
geisteswissenschaftlichen Institute wurde 1971 abgeschlossen; in
medizinisch-naturwissenschaftlichen Institutsbibliotheken gibt es
heute noch einzelne, allerdings weniger bedeutende
Altbestände, die nicht erfaßt sind. Die Neuerwerbungen
aller bibliothekarischen Einrichtungen der Philipps-Universität werden laufend in den ZAK eingearbeitet. Der
aktuelle Nachweis des Gesamtbuchbestands der Universität ist
wohl die wichtigste Serviceleistung, die die
Universitätsbibliothek ihren Benutzern anbietet.
Sechs Jahre nach dem Wissenschaftsrat legte der
Bibliotheksausschuß der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG) seine Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen
Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken vor [Anm. 18]. Darin sind
die Erfahrungen eingegangen, die verschiedene alte
Hochschulbibliotheken mit ihren Kooperationsbestrebungen
mittlerweile gemacht hatten. Es waren nicht zuletzt Marburger
Erfahrungen, die sich hier niederschlugen. Der damalige Leiter der
Universitätsbibliothek Marburg, Wolf Haenisch, war
maßgeblich an der Ausformulierung der DFG-Empfehlungen
beteiligt. Seinerzeit wurde der Begriff des "Marburger Modells"
geprägt; damit meinte man in Fachkreisen die schon damals
recht enge Kooperation im Bibliothekssystem der Philipps-
Universität. Sie war vor allem der Integrationskraft des
Zentralen Alphabetischen Katalogs zu verdanken, dem "Kernstück" der Marburger Konzeption [Anm. 19].
Nach der Gründung der ersten neuen Universitäten, die
auch neue Bibliothekssysteme realisierten, fragte Wolf Haenisch
auf dem Kasseler Bibliothekartag 1965: "Was können die
bestehenden Hochschulbibliotheken den Neugründungen
entnehmen?". Dieser vielbeachtete Vortrag enthielt in
konzentrierter Form die ideellen Grundlagen der Marburger
Bibliothekspolitik. Bei den Neugründungen, so antwortete
Haenisch auf die selbstgestellte Frage, sei "die vollständige
Integrierung der Bibliothek in der Hochschule" am wichtigsten
[Anm. 20]. Im Gegensatz dazu wahre die Universitätsbibliothek
alter Prägung der Hochschule gegenüber eine gewisse
Selbständigkeit. Haenisch wandte sich ausdrücklich gegen
"eine radikale Struktur-Änderung" [Anm. 21] an den alten
Hochschulen. Als Zielsetzung seines bibliothekarischen Handelns
gibt er "ein stärkeres Hineinwachsen in die Hochschule" [Anm. 22]
an: "Mancher Bibliothek, die in ihrer Hochschule wieder mehr an
Boden gewinnen möchte, bieten sich hier (d. h. bei den
Neugründungen) Hilfen. (...) Auch ohne einen weitgehenden
Strukturwandel gibt es noch manche Möglichkeit für das
stärkere Hineinwachsen einer Bibliothek in ihre Hochschule.
(...) Der Wissenschaftsrat geht davon aus, daß auch in
Zukunft in den bestehenden Hochschulen die zentrale Bibliothek und
die Institute nebeneinander arbeiten. (...) In den alten
Hochschulen sollten aber auch, wie an den neuen die Bibliothekare
stets den gesamten Bereich der Hochschule, nicht nur die zentrale
Bibliothek im Auge haben. (...) Der Gesamtaufbau und die
Gesamtbenutzung des Bücherbestandes an einer Hochschule wird
dann, auch bei einem Nebeneinander von zentraler Bibliothek und
Institutsbibliotheken einleuchtend und durchführbar.
Voraussetzung dafür ist die Erfassung des Gesamtbestandes in
zentralen Katalogen" [Anm. 23]. Im Zentralkatalog der Universität
als des einzigen Nachweisinstruments der gesamten
Buchbestände der Universität verkörperte sich
für Wolf Haenisch die Überwindung des "betonten
Unterschieds zwischen zentraler Hochschulbibliothek und
Institutsbibliotheken" [Anm. 24]. Aus dieser Sicht ist es durchaus
folgerichtig, daß in Marburg im Gegensatz zu anderen
Bibliotheksstandorten der Gesamtkatalog der Institutsbibliotheken
nicht als eigenständiger Katalog geführt wird, sondern
in den alphabetischen Katalog der Universitätsbibliothek
integriert ist [Anm. 25].
Zum Verständnis der damaligen Bibliothekspolitik ist hier ein
Hinweis auf die Situation der Universitätsbibliothek Marburg
nach dem Zweiten Weltkrieg angebracht. Im Jahre 1946 wurde die
ehemalige Preußische Staatsbibliothek im Gebäude der
Universitätsbibliothek und im Wilhelmsbau des Marburger
Schlosses einquartiert, wo sie zunächst als "Hessische", dann
als "Westdeutsche Bibliothek" und schließlich als
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz bis zu ihrer
Rückkehr nach Berlin blieb. Damit waren für zweieinhalb
Jahrzehnte zwei Großbibliotheken in der "Bibliotheksstadt"
Marburg ansässig [Anm. 26]. Dieses Nebeneinander wirkte sich auf
das Selbstverständnis der Universitätsbibliothek aus.
Während sich die Westdeutsche Bibliothek sehr bald ihren
überregionalen Aufgaben zuwandte, sah sich die Universitätsbibliothek nun in besonderer Weise mit ihrer
ureigenen Aufgabenstellung der Literaturversorgung der
Universität konfrontiert: Die Universitätsbibliothek, so
Wolf Haenisch, "profilierte sich in diesen Jahren neben der
großen Schwester dadurch, daß sie stärker den
Anschluß an die Universität suchte" [Anm. 27]. Mit anderen
Worten: die Anwesenheit der Staatsbibliothek in Marburg gab einen
zusätzlichen Impuls zu einer stärkeren Einbindung der
Universitätsbibliothek in die Universität, wie sie
Haenisch namentlich in den sechziger Jahren betrieb. Sie trug
somit dazu bei, daß der Boden für das "Marburger
Modell" vorbereitet wurde.
4
Die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die
Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und
Institutsbibliotheken haben eine große Wirkung gehabt. Sie
haben die Hochschulgesetzgebung in allen Bundesländern
beeinflußt, so auch das Hessische Universitätsgesetz
von 1970 [Anm. 28]. Die für das Bibliothekswesen
maßgeblichen Abschnitte, die bei späteren
Novellierungen nicht verändert wurden, bestimmen, daß
die bibliothekarischen Einrichtungen der Universität
"ein einheitliches System bilden" und ihre Erwerbungen
"untereinander und mit den Erwerbungen der
Universitätsbibliothek abzustimmen sind". Die
Universitätsbibliothek hat einen "Zentralkatalog aller in den
Einrichtungen der Universität vorhandenen Bücher,
Zeitschriften sowie anderen Informationsträgern" zu
führen. Dem Direktor der Universitätsbibliothek
überträgt das Gesetz die Funktion eines "Bibliothekars
der Universität" und beauftragt ihn mit der "fachlichen
Aufsicht über alle bibliothekarischen Einrichtungen und
Kräfte". Zur Regelung aller Fragen von grundsätzlicher
Bedeutung für das Bibliothekssystem setzt es einen
Ständigen Ausschuß für das Bibliothekswesen ein,
dem insbesondere der "Aufbau einer rationellen Struktur des
Bibliothekswesens der Universität" obliegt.
Es ist bezeichnend, daß der hessische Gesetzgeber wie vor
achtzig Jahren der preußische Staat bei der Behandlung
dieser Thematik in erster Linie von finanziellen Motiven geleitet
wird. Im Zentrum seines Interesses stehen mit dem
universitären Gesamtkatalog und der Erwerbungsabstimmung
Maßnahmen, von denen er sich "positive" Auswirkungen auf den
Haushalt verspricht, nämlich die optimale Ausnutzung der
vorhandenen Buchbestände und die Vermeidung von
unnötigen Doppelungen bei ihrem weiteren Ausbau. Er nimmt -
wie Friedrich Althoff 1891, der Wissenschaftsrat 1964, Haenisch
1965 und die Deutsche Forschungsgemeinschaft 1970 - das
bestehende duale Bibliothekssystem als gegeben hin, kuriert an
seinen Symptomen mit Mitteln, die schon in Preußen angewandt
wurden, und vermeidet jegliche Änderung der organisatorischen
Strukturen.
Gerade weil nun die bibliothekarischen Bestimmungen des Hessischen Universitätsgesetzes nicht in die verfestigten Strukturen der
Universität eingegriffen haben, stießen sie in Marburg
auf wohlwollende Akzeptanz. Die Entwicklung war hier im
übrigen schon recht weit fortgeschritten. Den Vorstellungen
Haenischs entsprechend wurden die Möglichkeiten eines
Hineinwachsens in die Universität ohne
Strukturänderungen weitmöglich genutzt. Insbesondere war
der Zentrale Alphabetischen Katalog in seinem
geisteswissenschaftlichen Teil schon fast fertig und auf gute
Resonanz gestoßen. So konnten die gesetzlichen Regelungen in
den frühen siebziger Jahren durch den Ständigen
Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität in einer Reihe von Richtlinien, Rahmenordnungen
und Empfehlungen konkretisiert und den Marburger
Verhältnissen angepaßt werden. Auf dieser Grundlage
wurden in vielen Bereichen des Bibliothekswesens recht bald
deutliche Verbesserungen erzielt:
- In zahlreichen Fachbereichen konnten
Fachbereichsteilbibliotheken zu größeren Einheiten
zusammengefaßt werden (z.B. Fachbereichsbibliothek
Evangelische Theologie 1978).
- Das in den Fachbereichen tätige Fachpersonal
(Diplombibliothekare) wurde bei der Universitätsbibliothek
etatisiert; es gehört der Koordinierungsabteilung der UB an
und wird von dort aus eingesetzt.
- Die Katalogisierung wurde vereinheitlicht, die Umstellung auf
das neue Regelwerk RAK (Regeln für die Alphabetische
Katalogisierung) betrieben oder vorbereitet, Regelwerkskurse zur
Aus- und Weiterbildung wurden durchgeführt.
- Ein Einsatzteam von Diplombibliothekaren der
Universitätsbibliothek fertigt die Titelaufnahmen in
denjenigen dezentralen Bibliotheken der Universität an, die
nicht über ausgebildetes Fachpersonal verfügen.
- Die Druckstelle des Universitätsbibliothek
vervielfältigt die Titelkarten für die
bibliothekarischen Einrichtungen der Universität. Sie liefert
Kopien dieser Titelkarten an den Zentralen Alphabetischen Katalog,
dessen laufende vollständige Aktualisierung auf diese Weise
gewährleistet werden kann.
- Eine verbindliche Rahmenbenutzungsordnung sichert einheitliche
Benutzungsmodalitäten in den dezentralen Bibliotheken.
- Alle Bibliotheken der Universität sind durch einen
Bücherautodienst verbunden.
Diese und andere Fortschritte in der praktischen Arbeit haben in
Marburg zunächst eine gewisse "Koordinierungseuphorie"
aufkommen lassen. Sie wich jedoch einer Ernüchterung, als die
Grenzen der auf Vermeidung von Strukturänderungen
ausgerichteten Politik sichtbar wurden. Ohne strukturelle
Maßnahmen, so wurde deutlich, konnte (und kann) die
Integration des Bibliothekssystems nicht weiter vorangebracht werden.
5
Der Wissenschaftsrat nennt zwei Gründe, weshalb
Gesamtkataloge im Hochschulbereich "unerläßlich" sind:
die Abstimmung der Erwerbungen und die Ausnutzung der vorhandenen
Buchbestände. So hilfreich der Marburger Zentrale
Alphabetische Katalog auf diesen Sektoren auch war (und ist), eine
verbindliche Erwerbungsabstimmung hat er ebensowenig
herbeiführen können wie das Universitätsgesetz. Die
Fachbereiche haben "das Recht, die anzuschaffenden Bücher und
Zeitschriften selbständig auszuwählen". Sie unterliegen
dabei zwar dem Abstimmungsgebot, behalten sich jedoch die letzte
Entscheidung über die Literaturerwerbung gegebenenfalls unter
Hinweis auf die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Forschung
und Lehre vor. Im übrigen verwalten sie ihre Bibliotheken in
eigener Verantwortung (§ 20 Abs.4 HUG). Unter den
Rahmenbedingungen dieser gesetzlichen Vorschriften hat sich eine
in letzter Konsequenz effektive Erwerbungskooperation bislang
nicht verwirklichen lassen. Die Universitätsbibliothek hat im
Bewußtsein dieser rechtlichen Situation in den sechziger und
siebziger Jahren den Versuch unternommen, Kooperationserfolge
durch weitgehendes Entgegenkommen gegenüber den dezentralen
Bibliotheken und Vorleistungen zu erreichen. Diese Erfolge, so
hoffte sie, würden alle Beteiligten davon überzeugen,
daß der eingeschlagene Weg richtig sei. Ein Beispiel: Bis
zum Ende der siebziger Jahre gab es in der Erwerbungspolitik der
Universitätsbibliothek die sogenannte Notierungspraxis.
Spezielle Titel wurden notiert und die Erwerbungsentscheidung
solange zurückgestellt, bis sich der zuständige
Fachbereich entschieden hatte. Den Instituts- und
Fachbereichsbibliotheken wurde "grundsätzlich (...) der
Vortritt gelassen": die Universitätsbibliothek tätigte
"nur subsidiäre (ergänzende) Erwerbungen nach
Maßgabe ihrer Haushaltsmittel" [Anm. 29]. Wenn auch eine
ausschließlich subsidiäre Literaturerwerbung zu keinem
Zeitpunkt als offizielle Erwerbungspolitik der
Universitätsbibliothek Marburg formuliert wurde - sie
hätte den einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen des
Bibliotheksausschusses widersprochen -, so hat sie durch die
Notierungspraxis doch in Teilbereichen den dezentralen
Bibliotheken das Feld der Versorgung der Universität mit
aktueller Gebrauchsliteratur überlassen. Ihr Ziel, die
Fachbereiche für eine möglichst enge
Erwerbungskooperation zu gewinnen, um dadurch die im
Bibliothekssystem vorhandene Zahl an unterschiedlichen Titeln
erhöhen zu können, hat sich so nur partiell erreichen
lassen. Mit dieser Notierungspraxis wurde ein aus heutiger Sicht
bedenklicher Weg beschritten, der - bis zur Kurskorrektur zu
Beginn der achtziger Jahre - eine Schwächung der
Leistungsfähigkeit der Universitätsbibliothek mit sich
brachte. Wenn Gerhart Lohse heute in diesem Zusammenhang für
Marburg "eine gewisse Gewichtsverlagerung zu Gunsten der
Institute" [Anm. 30] konstatiert, so muß dies aus Marburger Sicht
als eine zutreffende Diagnose eingeschätzt werden. Es ist im
übrigen eine Feststellung, die mehr oder weniger auf die
Entwicklung des Bibliothekswesens aller alten deutschen Hochschulen zutrifft [Anm. 31].
In diesem Zusammenhang ist ein Hinweis auf die Etatsituation im
Verhältnis zu derjenigen der dezentralen Bibliotheken der
Philipps-Universität angezeigt. 1980 wurde in den
universitären Gremien ein für die
Universitätsbibliothek ungünstiger Schlüssel zur
Verteilung der Buchkaufmittel zwischen ihr und den Fachbereichen
festgeschrieben [Anm. 32]. Eingangs wurde festgestellt, die
Universitätsbibliothek Marburg sei stärker in ihre
Universität eingebunden als vergleichbare Bibliotheken.
Dieses hat jedoch nicht nur Vorteile, wie sich am Beispiel der
universitären Buchmittelverteilung belegen läßt.
Die hessische Landesregierung weist den Universitäten die
Haushaltsmittel global zu. Die Aufteilung innerhalb der
Universitäten auf die einzelnen Einrichtungen wird durch die
jeweiligen Ständigen Ausschüsse für
Haushaltsangelegenheiten vorgenommen. Diese sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen mehrheitlich mit Professoren besetzt,
also mit Vertretern aus den Fachbereichen. Man kann sich
vorstellen, daß es fachbereichsfreie Einrichtungen wie die
Universitätsbibliothek in diesem Gremium schwer haben, sich
mit ihren Vorstellungen durchzusetzen. Daher strebt die Konferenz
der Direktoren der wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes
Hessen schon seit längerer Zeit eigene Ausgabetitelgruppen
für die Universitätsbibliotheken im Landeshaushalt an,
die auf der Grundlage einer durch die Regierung anerkannten
längerfristigen Bibliotheksplanung ausgestattet werden
sollen. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit in den Hochschulen
verspricht sich die Direktorenkonferenz von finanziell stabilen
Universitätsbibliotheken nicht zuletzt auch stärkere
Anreize für die Erwerbungskoordination.
Vom Zentralen Alphabetischen Katalog (ZAK) der Universität
erwartete man in Marburg eine verbesserte Ausnutzung der
universitären Buchbestände. Diese Erwartung ging soweit,
daß die Bibliotheksleitung aus der Benutzungsabteilung, und
hier insbesondere aus der Fernleihstelle, das bibliothekarische
Fachpersonal zu einem großen Teil abzog, um es für
Arbeiten am ZAK einzusetzen. Mit dem Ausbau des ZAK
verknüpfte sie die Hoffnung, nach der vollständigen
Erfassung des Gesamtbuchbestands der Universität den lokalen
Literaturbedarf weitestgehend vor Ort decken zu können und
den Leihverkehr nur noch in Ausnahmefällen beanspruchen zu
müssen. Zwar fällt durch den ZAK das Bestellvolumen im
auswärtigen Leihverkehr viel geringer aus, als man dies
aufgrund der steigenden Buchproduktion, der jahrelangen
Erwerbungsdefizite der Bibliothek und ihrer laufend gestiegenen
Benutzungsbeanspruchung hätte erwarten müssen [Anm. 33]. Es
hat sich also gezeigt, daß das Bibliothekssystem der
Universität Marburg dadurch deutlich an
Leistungsfähigkeit gewonnen hat. Doch hat der ZAK die
Fernleihe keineswegs überflüssig machen können. Ein
Blick auf die jüngste Entwicklung des Nehmenden Leihverkehrs
mit ihrer anhaltend steigenden Tendenz läßt erkennen,
daß auch die vollständig erschlossenen Ressourcen des
Bibliothekssystems zur Literaturversorgung der Universität
nicht ausreichen, daß Verbesserungen der
Leistungsfähigkeit der Bibliotheken im System unerläßlich sind und auf den Leihverkehr zur
Kompensation lokaler Unzulänglichkeiten nicht verzichtet
werden kann. Übrigens geht der Deutsche Leihverkehr auf das
Jahr 1892 zurück, als zwischen den
Universitätsbibliotheken Göttingen und Marburg eine
erste Leihverkehrsverbindung versuchsweise mit dem Ziel
eingerichtet wurde, den lokalen Literaturmangel zu
kompensieren ... [Anm. 34]
6
Gisela von Busse bemerkte 1977, das "Verhältnis
Hochschulbibliothek - Institutsbibliotheken (gehöre) zu den
in den letzten zwanzig Jahren vielleicht am meisten diskutierten
Themen unseres wissenschaftlichen Bibliothekswesens" [Anm. 35]. Heute
scheint nun die Weiterentwicklung der universitären
Bibliothekssysteme aus dem Blickfeld der Bibliothekare geraten zu
sein, obwohl die Universitätsneugründungen, die mit
ihren zumeist einschichtigen Systemen alternative
Bibliothekskonzepte realisiert und erprobt haben, mittlerweile
über hinlängliche Erfahrungen verfügen.
Diskussionsstoff wäre also vorhanden, um die Frage, was die
bestehenden Hochschulbibliotheken den Neugründungen
"entnehmen" könnten, erneut mit Gewinn zu behandeln. Knapp
zehn Jahre nach Gisela von Busse notierte Günther Wiegand,
daß in den Hochschulbibliothekssystemen, "von einigen
Sonderfällen abgesehen, die gesteckten Ziele nur unvollkommen
erreicht worden sind". Und er setzte hinzu: "Es wurde
allmählich still im Lande, von Hochschulbibliothekssystemen
redete und schrieb niemand mehr. Ab zweiter Hälfte der 70er
Jahre verstummte die Diskussion" [Anm. 36]. Ist das Thema
tatsächlich ausdiskutiert? Gilt als ausgemacht, daß die
"einschichtigen" Bibliothekssysteme den "zweischichtigen"
überlegen sind? Gibt es keine Perspektiven mehr für alte
Hochschulbibliothekssysteme?
Wiegand beurteilt die traditonellen Entwicklungsmöglichkeiten
alter Hochschulbibliothekssysteme skeptisch. Er führt die
Tatsache, "daß die Erfolge an den meisten Orten gemessen am
Ziel eher bescheiden geblieben sind" auf "Widerstände in den
Universitäten, das Abebben der Reformbewegung und die
verschwommene und halbherzige staatliche Gesetzgebung"
zurück. Er nennt aber auch "die organisatorische
Schwierigkeit, Einheitlichkeit und Effektivität der
Bibliotheksdienstleistung miteinander zu vereinbaren" [Anm. 37] und
illustriert sie an zwei Beispielen, der Koordinierung der
Erwerbung und der Katalogisierung. Wiegand kommt zu dem
Schluß, "daß es an alten, stark zersplitterten
Universitäten mit unübersichtlicher Organisations- und
Baustruktur außer mentalen, hochschulpolitischen,
gesetzlichen, baulichen, personellen usw. Gründen auch
organisationstechnische Hindernisse gibt, die den Weg zum
integrierten Bibliothekssystem bei konventioneller Bearbeitung
erschweren" [Anm. 38].
Die Universitätsbibliothek Marburg verfügt über langjährige Erfahrungen in der Arbeit im und am
Bibliothekssystem. Sie hat sich engagiert um ein "Hineinwachsen in
die Universität" im Sinne Wolf Haenischs bemüht. Es mag
sein, daß Wiegand sie zu den Sonderfällen rechnet, die
mehr erreicht haben als andere alte Universitätsbibliotheken.
Aber gerade aufgrund ihrer Erfahrungen kann und muß sie
seine Einschätzung bestätigen. Es hat sich in Marburg
gezeigt, daß in Kernbereichen wie der
Erwerbungskoordinierung einer weitergehenden Integration offenbar
unüberwindliche Hindernisse im Wege stehen. Sie sind
strukturbedingt und lassen sich daher nur durch einen
Strukturwandel beheben. Diese Erkenntnis hat die
Universitätsbibliothek Marburg veranlaßt,
gründlich über realisierbare strukturelle
Verbesserungsmöglichkeiten nachzudenken.
7
Eine große organisatorische Schwierigkeit besteht für
die hessischen Universitäten darin, daß das
Universitätsgesetz die Frage der Kompetenzen im
Bibliotheksbereich unbefriedigend regelt, übrigens im
Gegensatz zu den Hochschulgesetzgebungen anderer Bundesländer
[Anm. 39]. Die Fachbereiche sind für die Verwaltung ihrer
Bibliotheken verantwortlich (§ 20 Abs.4 HUG). Der Direktor
der Universitätsbibliothek übt als "Bibliothekar der
Universität" die "fachliche Aufsicht über alle
bibliothekarischen Einrichtungen und Kräfte" aus (§ 38
Abs.3 HUG). Diese gesetzlichen Bestimmungen zementieren im Prinzip
das duale System, sie zeigen jedenfalls keinen konkreten Weg zu
einem Näherrücken der zentralen und dezentralen
Einheiten. Die Fachaufsicht, deren Ausübung der Ständige
Ausschuß für das Bibliothekswesen der Universität
in einer Empfehlung vom 29. Januar 1981 ausgestaltet hat [Anm. 40],
beinhaltet ja keinerlei Weisungsbefugnisse; sie ist nur in
besonders gelagerten Fällen einsetzbar und dann
ausschließlich auf die Überzeugungskraft des
Bibliotheksdirektors und die Einsicht seiner Partner in den
dezentralen Bibliotheken angewiesen. Aus dieser unbefriedigenden
Situation führt wohl nur ein Weg: die klare Zuweisung von
Verantwortlichkeiten aufgrund fachlicher Kompetenz. Die heutige,
aus dem Gesetz abzuleitende, politisch gewollte Praxis, die
Bibliotheksverwaltung einschließlich der Erwerbung und ihrer
Koordination verantwortlich von Bibliothekaren und
Wissenschaftlern wahrnehmen zu lassen, führt unter anderem
dazu, daß Wissenschaftler sich mit der Bibliotheksverwaltung
belasten und Erwerbungsentscheidungen oft allzusehr unter den
Gesichtspunkten ihrer aktuellen Bedarfsdeckung treffen. Die
heutigen Marburger Vorstellungen zielen auf eine fixierte
arbeitsteilige Kooperation zwischen Wissenschaftlern und
Bibliothekaren. Dabei wird den Fachwissenschaftlern ein
maßgeblicher Einfluß auf die Erwerbungspolitik
für ihr Fach, insbesondere für ihre Spezialgebiete,
eingeräumt. Der wissenschaftliche Bibliothekar bildet einen
ausgleichenden Faktor zwischen den Spezialisten und vertritt die
fachübergreifenden und allgemeinen fachlichen Interessen. Darüber hinaus stellt er eine verbindliche Koordination der
Erwerbungen sicher, hat den langfristig auf Kontinuität
angelegten Bestandsaufbau im Auge und nimmt die
Verwaltungsaufgaben in den Bibliotheken des Systems wahr. Diese
hier grob skizzierten idealtypischen Vorstellungen liegen dem
Modell der Teilbibliotheken zugrunde, das die
Universitätsbibliothek Marburg seit 1985 verfolgt.
Der Fachbereich Chemie der Philipps-Universität und die
Universitätsbibliothek haben am 11. Juli 1985 eine
Vereinbarung unterzeichnet, die die bisherige
Fachbereichsbibliothek mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in eine
Teilbibliothek der Universitätsbibliothek ("Bibliothek
Chemie") umwandelt [Anm. 41]. Damit wurde das bisherige Nebeneinander
von zentraler Universitätsbibliothek und dezentraler
Fachbereichsbibliothek für die Chemie aufgehoben. Die vom
Fachbereich und der Universitätsbibliothek gemeinsam
getragene Bibliothek Chemie (BC) hat die Versorgung dieses Faches
mit aktueller Literatur übernommen. Auf diese Weise wurde das
duale Bibliothekssystem punktuell überwunden. Der Fachbereich
und die Universitätsbibliothek haben sich in der Vereinbarung
über die Bibliothek Chemie auf eine Arbeitsteilung
verständigt, die der jeweiligen Fachkompetenz entspricht. Der
Fachbereich übt über ein Kaufgremium einen
maßgeblichen Einfluß auf die Literaturerwerbung aus,
d.h. hier wird die fachliche Kompetenz der Wissenschaftler
eingebracht. Die Universitätsbibliothek ist entsprechend
ihrer bibliothekarischen Kompetenz für die
Bibliotheksverwaltung verantwortlich. Der Fachreferent für
Chemie der Universitätsbibliothek ist als Leiter der BC
dafür zuständig. Der Erwerbungsetat der Bibliothek
Chemie setzt sich aus den Literaturaufwendungen des Fachbereichs
und dem Anteil des Fachs Chemie am Etat der
Universitätsbibliothek zusammen. Damit sollen
Etatauseinandersetzungen zwischen Fachbereich und UB der
Vergangenheit angehören: Mittelanforderungen werden dem
Unterhaltsträger gegenüber gemeinsam gestellt. Der
Leiter der Bibliothek Chemie beruft das Kaufgremium ein und
bereitet seine Sitzungen vor. Er ist für die
Literaturkoordinierung verantwortlich. Auf diese Weise werden die
für das Fach Chemie für den Buchkauf zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel bestmöglich ausgenutzt und eine
verbindliche Erwerbungsabstimmung realisiert.
Das Modell der Bibliothek Chemie ist inzwischen Vorbild für
drei weitere Vereinbarungen zwischen Fachbereichen der
Universität und der Universitätsbibliothek geworden.
Schon am 7. November 1985 wurde in einem Vertrag mit dem
Fachbereich Humanmedizin die Zentrale Medizinische Bibliothek
begründet [Anm. 42]. Es handelt sich bei dieser Teilbibliothek
der UB um die erste Ausbaustufe (ZMB I) einer für die
Literaturversorgung des Klinikums auf den Lahnbergen
zuständigen Präsenzbibliothek. Es ist vorgesehen, sie im
Rahmen des zweiten Bauabschnitts des Universitätsklinikums
bedarfsgerecht auszubauen. Nachdem erste positive Erfahrungen
mitgeteilt wurden und im übrigen der Druck der steigenden
Buch- und Zeitschriftenpreise auf die Etats unvermindert weiter
anhielt, wuchs das Interesse der Fachbereiche an derartigen
Lösungen. So konnte am 3. Dezember 1987 mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eine weitere Vereinbarung abgeschlossen
werden [Anm. 43]. Sie begründete die Bibliothek
Wirtschaftswissenschaften (BW) nach dem Vorbild der Bibliothek
Chemie. Als bislang letztes Glied in der Kette dieser
Vereinbarungen ist diejenige über die Bibliothek Physik (BP)
zu nennen, die am 29. April 1988 abgeschlossen wurde [Anm. 44]. Der
Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen hat
allen diesen Vereinbarungen formell zugestimmt und ebenso wie der
Universitätspräsident die Universitätsbibliothek zu
Verhandlungen mit weiteren Fachbereichen ermutigt.
Diese "Teilbibliothekspolitik" der Universitätsbibliothek
Marburg stellt einen tastenden Versuch dar, unter den gegebenen
Rahmenbedingungen das Bibliothekssystem der Philipps-Universität mit herkömmlichen Mitteln
weiterzuentwickeln. Sie strebt insbesondere eine verbindliche
Erwerbungskooperation und eine Verbesserung der Verwaltung der
dezentralen Bibliotheken an. Die bisherigen Ansätze sind
durchaus positiv, obwohl ein gesetzlicher Rückhalt nicht
gegeben ist. Wenn sich die hier praktizierte
Strukturveränderung weiterhin bewährt, muß
über eine Verankerung im Universitätsgesetz bei
nächster Gelegenheit nachgedacht werden.
8
In seinem oben herangezogenen Aufsatz sieht Wiegand eine
Fülle von Hindernissen auf dem Weg zum integrierten
Bibliothekssystem. Er fügt ausdrücklich hinzu: "bei
konventioneller Bearbeitung", um sich darauf sogleich der Frage
zuzuwenden: "Was kann ein EDV-Netz in mehrgleisigen
Bibliothekssystemen leisten?" [Anm. 45]. Geht man der Frage nach, warum
die Fachdiskussion über Hochschulbibliothekssysteme in
letzter Zeit abgeflaut ist, kommt man zu dem Ergebnis, daß
dafür wohl nur die intensive Beschäftigung der
Bibliothekare mit der modernen Technologie verantwortlich gemacht
werden kann. Tatsächlich hat diese Thematik andere
Diskussionsgegenstände in den Hintergrund gedrängt.
Zuletzt hat der Einsatz der Datenverarbeitung zur Herstellung
maschinenlesbarer Bibliothekskataloge die Fachgespräche
beherrscht, angeregt unter anderem durch die genannte Studie
Fabians und durch die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum
Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken [Anm. 46]. Im
Anschluß an ihre Empfehlungen zum Aufbau regionaler
Verbundsysteme und zur Einrichtung regionaler Bibliothekszentren
von 1980 [Anm. 47] hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft im März
1986 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verbundsysteme
unter Einbeziehung lokaler Netze unterbreitet [Anm. 48]. Sie
beschäftigen sich insbesondere mit den Möglichkeiten und
Erfordernissen lokaler Kommunikationssysteme, "die es erlauben,
unabhängige Einrichtungen auf einem begrenzten geographischen
Gebiet (z. B. Universitätscampus) miteinander zu
verknüpfen" [Anm. 49]. Und so führt die Diskussion über
die DV-Anwendung in Bibliotheken wieder zum Thema der
Hochschulbibliothekssysteme zurück: "Wichtiges Ziel bei der
Konzeption eines lokalen Bibliothekssystems sollte die
prinzipielle Verfügbarkeit aller Dienstleistungen an allen Arbeitsplätzen sein (jedes Terminal als mögliche
Servicestelle für die Informationsdienstleistungen der
Bibliothek)" [Anm. 50]. Diese Zielsetzung, die auch einen Schwerpunkt
der soeben genannten Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 1986
bilden, läßt erkennen, wovon man sich zurecht eine
positive Fortentwicklung universitärer Bibliothekssysteme
erhoffen kann: von den integrierenden Impulsen, die von der
Datenverarbeitung ausgehen können.
Die Universitätsbibliothek Marburg hat im Rahmen eines
Verbundsystems der hessischen wissenschaftlichen Bibliotheken [Anm. 51]
ihre Katalogisierung auf die Datenverarbeitung umgestellt. Alle
Bücher mit den Erscheinungsjahren 1987ff. werden mit Hilfe
des Auskunfts- und Katalogisierungssystems HEBIS-KAT erfaßt
und in die regionale Datenbank, die in Frankfurt geführt
wird, eingespeist. Einem Beschluß des Ständigen
Ausschusses für das Bibliothekswesen vom 4. Juni 1987
zufolge, soll dieser Katalog nicht nur die Bestände der
Universitätsbibliothek nachweisen, sondern auch diejenigen
der dezentralen Bibliotheken: "Um die Zugänglichkeit der
gesamten Buchbestände der Philipps-Universität zu
erhöhen, wird ein computergestützter Gesamtkatalog
aufgebaut, auf den von jedem Arbeitsplatz (Terminal) in der
Universität online zugegriffen werden kann. Auch das
Ausleihverbuchungssystem HEBIS-LEIH soll mit Auskunfts- und
Bestellfunktionen integriert werden. (...) Als erster Schritt zum
Aufbau des computergestützten Gesamtkatalogs ist die laufende
Erfassung aller Neuzugänge zu realisieren. Es werden umgehend
die erforderlichen technischen und organisatorischen
Vorbereitungen getroffen, um das Katalogisierungs- und
Auskunftssystem HEBIS-KAT (...) auf die
Fachbereichs(teil)bibliotheken auszudehnen" [Anm. 52]. Dieses Konzept
wird zur Zeit realisiert. Zunächst werden 1989 die oben
genannten Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek (BC,
ZMB, BW und BP) direkte Anschlüsse an HEBIS-KAT erhalten;
später werden nach und nach die Bibliotheken der übrigen
Fachbereiche angeschlossen werden. Erklärtes Ziel ist es, im
Sinne der erprobten Marburger Vorstellungen den Zentralen
Alphabetischen Katalog der Universität wie bisher als
maschinenlesbaren Gesamtkatalog aller bibliothekarischen
Einrichtungen zu führen. Schon heute werden übrigens
alle Titelmeldungen aus den dezentralen Bibliotheken von einer
Arbeitsgruppe der Universitätsbibliothek in das System
eingegeben. Da diese Eingabe aufgrund der Titelkarten der
Institutsbibliotheken erfolgt, also nicht nach dem Autopsieprinzip
vorgenommen wird, geschieht die Eingabe vorläufig und unter
dem Vorbehalt möglicher bibliographischer Unvollkommenheit.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist jedoch, daß diese Titel
als im Marburger Bibliothekssystem vorhanden nachgewiesen werden
und auf sie zugegriffen werden kann.
Dieser "ZAK neu", der zur Zeit als Mikrofichekatalog produziert
und im Universitätsbereich verteilt wird, soll nach der
Vorstellungen des regionalen Verbundes schon in naher Zukunft
nicht nur über die Auskunfts- und Katalogisierungsterminals
in den Teilnehmerbibliotheken online zugänglich, sondern
über das DATEX-P-Netz der Deutschen Bundespost auch für
jeden Personalcomputer in den Universitäten erreichbar sein.
Damit eröffnet sich für die Universität Marburg die Chance, über eine Ausgestaltung ihres internen
Kommunikationsnetzes die Datenbank des HEBIS-Verbundes als Online-
Benutzerkatalog von jedem Arbeitsplatz aus komfortabel und
preiswert zugriffsfähig zu machen - ein wichtiger Schritt in
Richtung auf das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
vertretene Konzept lokaler Bibliotheksnetze. Wenn sich auch die
Frage der retrospektiven Katalogisierung, also der
rückwärtigen maschinenlesbaren Erfassung älterer
Buchbestände in Bibliotheken, die in der Bundesrepublik
Deutschland zur Zeit intensiv diskutiert wird [Anm. 53], in Marburg
praktisch noch nicht stellt, so kann doch immerhin festgehalten
werden, daß in absehbarer Zeit der gesamte Bestand der
Universität (und der Region) an bibliographischen Daten von
1987 an - bei Zeitschriften und Serien übrigens ohne diese
zeitliche Einschränkung - an jedem Arbeitsplatz
verfügbar sein wird. Die Technik kann so die Integration
eines Bibliothekssystems an einer alten Hochschule
nachdrücklich fördern.
9
Die Erfahrungen, die die Universitätsbibliothek Marburg im
Laufe der Zeit im Bibliothekssystem ihrer alten Universität
hat sammeln können, haben zu dem Schluß geführt,
daß einer Weiterentwicklung eines dualen Bibliothekssystems
mit herkömmlichen Mitteln recht enge Grenzen gesteckt sind.
Ohne strukturelle Veränderungen ist "eine rationelle Struktur
des Bibliothekswesens der Universität" (HUG § 18 Abs.4a)
nicht zu verwirklichen. Die Fachdiskussion darf sich nicht
länger nur bei den technischen Fragen des Einsatzes der
Datenverarbeitung im Bibliothekswesen aufhalten, sie muß
sich vielmehr wieder verstärkt den grundlegenden
Strukturproblemen der Hochschulbibliothekssysteme zuwenden. Dabei
muß die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie
darauf hin überprüft werden, was sie zu einer
weitergehenden Integration der bibliothekarischen Einrichtungen
einer Hochschule beitragen kann. Gerade die in letzter Zeit
zunehmend erkannten und genutzten Möglichkeiten der
Datenverarbeitung, etwa die von dezentralen Punkten aus zentrale
Datenbanken nutzen zu können, eröffnen gute Chancen
für die Weiterentwicklung dualer Bibliothekssysteme. Den
Universitätsbibliotheken kann es dabei nicht um einen
Zentralismus als Wert an sich gehen. Sie wollen vielmehr als
Serviceeinrichtungen aufgrund zentraler Ressourcen und
Kapazitäten ihre Dienstleistungen universitätsweit
anbieten und das heißt: so dezentral und damit so
komfortabel wie irgend möglich.
Wir beobachten zur Zeit, wie das Informationswesen auf der Basis
internationaler Standards und Normen zu einem weltweiten
Kommunikationsnetz zusammenwächst. An dieser Entwicklung
nehmen die Bibliotheken teil. Und so wird es wohl nur eine Frage
kurzer Zeit sein, wann von Poitiers aus, wie in dem Abkommen
über die bibliothekarische Zusammenarbeit zwischen den
Universitäten Poitiers und Marburg verabredet [Anm. 54], auf den
Datenbestand der Universität Marburg zugegriffen werden kann ...
Anmerkungen
[Anm. 1]
Gottfried Zedler: Geschichte der Universitätsbibliothek
zu Marburg von 1527 - 1887. Marburg 1896, S. 136.
[Anm. 2]
Grundlage: Adressbuch der Deutschen Bibliotheken. Bearb. v.
Paul Schwenke. Leipzig 1893 (10. Beiheft zum Zentralblatt für
Bibliothekswesen).
[Anm. 3]
Ebd., S. 246.
[Anm. 4]
Ladislaus Buzas: Deutsche Bibliotheksgeschichte der neuesten
Zeit (1800 - 1945). Wiesbaden 1978 (Elemente des Buch- und
Bibliothekswesens. Band 3), S. 47.
[Anm. 5]
Vgl. Joachim Krüger: Zu den Beziehungen zwischen der
Universitätsbibliothek und den Institutbibliotheken zur Zeit
Althoffs. Aktenstudien zum Erlaß vom 15. Oktober 1891. In:
Zentralblatt für Bibliothekswesen. 81.1967, S. 513 - 530, S.
513.
[Anm. 6]
Bernhard Fabian: Buch, Bibliothek und geisteswissenschaftliche
Forschung. Zu Problemen der Literaturversorgung und der
Literaturproduktion in der Bundesrepublik Deutschland.
Göttingen 1983 (Schriftenreihe der Stiftung Volkswagenwerk.
Band 24), S. 54.
[Anm. 7]
Krüger: a. a. O., S. 526.
[Anm. 8]
Vgl. dazu u. a. Buzas: a. a. O., S. 48.
[Anm. 9]
Catalogus professorum academiae Marburgensis. Die akademischen
Lehrer der Philipps-Universität zu Marburg von 1527 bis 1910.
Bearb v. Franz Gundlach. Marburg 1927 (Veröffentlichungen der
Historischen Kommission für Hessen und Waldeck. XV), S. 336f.
- Paul Friedländer: Zur Geschichte des Altphilologischen
Seminars. In: Die Philipps-Universität zu Marburg 1527 -
1927. Fünf Kapitel aus ihrer Geschichte (1527 - 1866) von H.
Hermelink und S. A. Kaehler. Die Universität Marburg seit
1866 in Einzeldarstellungen. Marburg 1927, S. 695 - 701, S. 696ff.
[Anm. 10]
Vgl. Zedler: a. a. O., S. 121.
[Anm. 11]
Ebd.
[Anm. 12]
Ebd., S. 135f.
[Anm. 13]
Ebd., S. 135.
[Anm. 14]
Medicinische Zeitschriften und grössere Sammelwerke der
Universitäts-Bibliothek und der Instituts-Bibliotheken zu
Marburg. Marburg 1897. - (Ludwig Fürstenwerth:) Medicinische
und naturwissenschaftliche Zeitschriften der Universitäts-Bibliothek und der Instituts-Bibliotheken zu Marburg. Marburg
1901.
[Anm. 15]
Vgl. Buzas: a. a. O., S. 35.
[Anm. 16]
Vgl. dazu den Text des preußischen Erlasses vom 15. 10.1891 bei Krüger: a. a. O., S. 526. Von einer Vereinigung des
Gesamtkatalogs der Institutsbibliotheken mit dem alphabetischen
Katalog der Universitätsbibliothek ist nicht die Rede.
[Anm. 17]
Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum Ausbau
wissenschaftlicher Einrichtungen. Teil II: Wissenschaftliche
Bibliotheken. 1964, S. 33.
[Anm. 18]
Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen
Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken. Deutsche
Forschungsgemeinschaft, Bibliotheksausschuß. Bonn-Bad
Godesberg 1970.
[Anm. 19]
Hans Dieter Gebauer: Das "Marburger Modell" als Beispiel. In:
Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitteilungsblatt. N.F. 30. 1980, S. 498 - 504, S. 500.
[Anm. 20]
Wolf Haenisch: Was können die bestehenden
Hochschulbibliotheken den Neugründungen entnehmen. In:
Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 12. 1965.
S. 304 - 314, S. 307. [
NAME=Anm21>Anm. 21]
Ebd., S. 311.
[Anm. 22]
Ebd.
[Anm. 23]
Ebd., S. 311f.
[Anm. 24]
Ebd., S. 312.
[Anm. 25]
Aus dieser Sicht wird im übrigen auch ein Argument
nachvollziehbar, daß die Universitätsbibliothek Marburg
1968 im Zusammenhang des Abbruchs ihres Sachkatalogs
angeführt hat. Vgl. dazu Hans-Jürgen Scholz: Der
Sachkatalog - eine lebendige Tradition? In: Zeitschrift für
Bibliothekswesen und Bibliographie. 16. 1969, S. 274 - 279, S.
275f.: "Das alte Ideal der gut abgerundeten Bestände
innerhalb des eigenen Hauses mußte zugunsten der
größeren Einheit eingeschränkt und oft ganz
aufgegeben werden, die Tätigkeit der Referenten wurde
stärker als bisher auf die Pflege der Beziehungen der
Bibliothek zu ihren Nachbarinstitutionen verlegt, ein zentraler
Alphabetischer Katalog für die ganze Universität
mußte angelegt werden (...). Die Bibliothek stand
infolgedessen vor zwei Möglichkeiten. Entweder man
entwickelte den (Sach-)Katalog zu einem zentralen Instrument der
ganzen Universität und ließ ihn auch die Neuerwerbungen
der Institutsbibliotheken oder zumindest eine Auswahl derselben
erschließen, oder man brach ihn überhaupt ab."
[Anm. 26]
Vgl. Dirk Barth: Marburg - eine Bibliotheksstadt? In:
Bibliotheken in Marburg. Adressen- und Bestandsverzeichnis. 3.,
neubearbeitete und erweiterte Auflage. Stand: 1985.
Zusammengestellt von Hermann Günzel unter Mitarbeit von
Brigitte Becht-Schröder. Marburg 1985 (Schriften der
Universitätsbibliothek Marburg. 20), S. 9 - 13.
[Anm. 27]
Wolf Haenisch: Die Staatsbibliothek und Marburg. In: alma
mater philippina. Wintersemester 1977/78, S. 20 - 22, S. 22.
[Anm. 28]
Gesetz über die Universitäten des Landes Hessen
(Universitätsgesetz - HUG -) vom 6. Juni 1978, geändert
durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 1987 (GVBl. I S.
181).
[Anm. 29]
Die Universitätsbibliothek Marburg. Einführung in
ihre Bestände, Geschichte und Betriebsorganisation. Marburg
1973 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 1), S.
19. Vgl. dazu auch die ausgewogene Darstellung von Dieter Pechel:
Die Effektivität der Erwerbungsabstimmung zwischen zentraler
Hochschulbibliothek und Instituts-(Fachbereichs-)Bibliotheken ander Universität Marburg. In: Vom Strukturwandel deutscher
Hochschulbibliotheken. Hrsg. v. Wolf Haenisch und Clemens
Köttelwesch. Frankfurt 1973 (Zeitschrift für
Bibliothekswesen und Bibliographie. Sonderheft 14), S. 212 - 254;
insbesondere: S. 219ff.
[Anm. 30]
Gerhart Lohse: Die Bibliotheksdirektoren der ehemals
preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen
1900 - 1985. Köln, Wien 1988 (Veröffentlichungen aus den
Archiven Preußischer Kulturbesitz. Band 26), S. 117.
[Anm. 31]
Vgl.dazu Fabian: a. a. O., S. 54f. u. ä.
[Anm. 32]
Vgl. dazu: Die Grundlagen des Bibliothekssystems der
Philipps-Universität. Eine Textsammlung hrsg. v. Hermann
Günzel. 2., erw., völlig neu bearb. Aufl. Marburg 1985
(Schriften der Universitätsbibliothek Marburg. 18), S. 92 -
103. Der Schlüssel, der noch angewendet wird, sieht eine
Relation von 35 : 65 zwischen UB und Fachbereichsbibliotheken vor
(ohne die sog. "Berufungsmittel"). Die Deutsche
Forschungsgemeinschaft empfahl eine Relation von mindestens 40 :
60.
[Anm. 33]
Über die Größenordnung der in der UB nicht
vorhandenen, jedoch durch den ZAK in dezentralen Bibliotheken
nachzuweisenden Titel, die infolgedessen für eine Bestellung
im Leihverkehr nicht infragekommen, liegen keine aktuellen Zahlen
vor. Zahlenmaterial aus dem Anfang der siebziger Jahre findet sich
bei Pechel: a. a. O., der im übrigen auf S. 235 feststellt,
"daß Erwerbung wie Benutzung in einem nicht abzusehenden
Ausmaße geschädigt würden, gäbe es keinen
ZAK."
[Anm. 34]
Vgl. in diesem Zusammenhang die Darstellung Fabians: a.a.O.,
S. 46ff.
[Anm. 35]
Gisela von Busse: Struktur und Organisation des
wissenschaftlichen Bibliothekswesens in der Bundesrepublik
Deutschland. Entwicklungen 1945 bis 1975. Wiesbaden 1977, S.
196.
[Anm. 36]
Günther Wiegand: Probleme der Netzbildung in lokalen
Bibliothekssystemen. In: Bibliotheken im Netz. Funktionswandel
wissenschaftlicher Bibliotheken durch
Informationsverarbeitungsnetze. Konstanzer Kolloquium (19. - 21.
1. 1986). Vorträge Joachim Stoltzenburg zu Ehren.
Herausgeber: Richard Landwehrmeyer, Klaus Franken, Ulrich Ott,
Günther Wiegand. München 1986, S. 63 - 72, S. 64f.
[Anm. 37]
Ebd., S. 65.
[Anm. 38]
Ebd., S. 66.
[Anm. 39]
Vgl. dazu: Peter P. Böhm und Günter F. Paschek: Die
Bibliotheken in der Hochschulgesetzgebung des Bundes und der
Länder. Ein Rechtsvergleich. In: Zeitschrift für
Bibliothekswesen und Bibliographie. 29. 1982, S. 171 - 183 und S.
273 - 288.
[Anm. 40]
Vgl. Die Grundlagen des Bibliothekssystems, a. a. O., S. 76f.
[Anm. 41]
Der Text der Vereinbarung ist im vollen Wortlaut abgedruckt
in: Universitätsbibliothek Marburg. Jahresbericht 1985.
Marburg 1986, S. 66 - 69.
[Anm. 42]
Der Text der Vereinbarung über die ZMB ist abgedruckt in: ebd., S. 70 - 73.
[Anm. 43]
Der Text der Vereinbarung über die Bibliothek
Wirtschaftswissenschaften findet sich in:
Universitätsbibliothek Marburg. Jahresbericht 1987. Marburg1988, S. 92 - 94.
[Anm. 44]
Die Vereinbarung über die Bibliothek Physik vom 29. 4.
1988 ist abgedruckt in: Universitätsbibliothek Marburg.
Jahresbericht 1988. Marburg 1989, S. 89 - 91.
[Anm. 45]
Wiegand: a. a. O., S. 66
[Anm. 46]
Wissenschaftsrat. Empfehlungen zum Magazinbedarf
wissenschaftlicher Bibliotheken. Köln 1986.
[Anm. 47]
Deutsche Forschungsgemeinschaft. Bibliotheksausschuß.
Unterausschuß für Datenverarbeitung. Empfehlungen zum
Aufbau regionaler Verbundsysteme und zur Einrichtung Regionaler
Bibliothekszentren. In: Zeitschrift für Bibliothekswesen und
Bibliographie. 27. 1980, S. 189 - 204.
[Anm. 48]
Deutsche Forschungsgemeinschaft. Bibliotheksausschuß.
Vorschläge zur Weiterentwicklung der Verbundsysteme unter
Einbeziehung lokaler Netze. In: Zeitschrift für
Bibliothekswesen und Bibliographie. 33. 1986, S. 205 - 215.
[Anm. 49]
Ebd., S. 209.
[Anm. 50]
Ebd., S. 210.
[Anm. 51]
Zu HEBIS, dem Hessischen Bibliotheksinformationssystem, vgl.
u.a. Berndt Dugall: Das Verbundkatalogisierungssystem HEBIS-KAT:
Zielsetzung, Entwicklungsstand, Problematik. In: ABI-Technik
3.1988, S. 7-10.
[Anm. 52]
Der vollständige Text der Stellungnahme des
Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen zu den
Empfehlungen des Wissenschaftsrats zum Magazinbedarf
wissenschaftlicher Bibliotheken, dem der zitierte Abschnitt
entstammt, ist abgedruckt in: Universitätsbibliothek Marburg.
Jahresbericht 1987. Marburg 1988, S. 90f.
[Anm. 53]
Vgl. Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur retrospektiven
Katalogisierung an wissenschaftlichen Bibliotheken. Konvertierung
vorhandener Katalogaufnahmen in maschinenlesbare Daten. In:
Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 35. 1988.
S. 423 - 437 und: Altbestanderfassung in wissenschaftlichen
Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland einschließlich
Berlin (West). Positionspapier des Bibliotheksausschusses der
Deutschen Forschungsgemeinschaft. In: Zeitschrift für
Bibliothekswesen und Bibliographie. 35. 1988, S. 51 - 59.
[Anm. 54]
Siehe S. 15-16 in diesem Band.