Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 03.02.2000:

Digitale Bibliothek Marburg: Elektronisches Textarchiv

Der StA IV der Philipps-Universität hat sich auf seiner Sitzung am 3.2. 2000 mit Archivierung elektronischer Publikationen befaßt, die an der Philipps-Universität entstanden sind. Obwohl ihre Zahl ständig zunimmt, bestehen bisher lediglich für elektronische Dissertationen hinreichend klare Regelungen für die Archivierung und Erschließung. Alle übrigen elektronischen Publikationen werden derzeit auf den verschiedensten Servern innerhalb oder auch außerhalb der Hochschule abgelegt, oft über die Homepages einzelner Hochschullehrer oder Arbeitsgruppen.

Zu den Nachteilen dieser Praxis gehört, daß solche Publikationen nur relativ schwer aufzufinden sind und ihre Verwendung für wissenschaftliches Arbeiten problematisch ist. Allein die Tatsache, daß sie von den Autoren (und anderen Personen, die Zugang zu dem Server, auf dem sich die Publikationen befinden) jederzeit inhaltlich geändert oder gar gelöscht werden können, und daß zudem ihre Adresse (URL) nach Belieben geändert werden kann, macht sie für andere wissenschaftliche Arbeiten so gut wie nicht zitierbar.

Der StA IV hält es für angezeigt, bei den elektronischen Publikationen analog zu verfahren wie bei den an der Hochschule entstandenen konventionellen Publikationen. Diese sammelt die UB im Auftrag der Universität und erschließt sie über die Marburger Bibliographie und den Verbundkatalog. Der Ausschuß begrüßt und unterstützt daher ausdrücklich das Angebot der UB an die universitären Autoren, elektronische Publikationen in die Digitale Bibliothek Marburg aufzunehmen und ihnen dabei einen "Mehrwert" zu geben, indem sie