Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 01.07.1999:

Abgabe von Literatur aus dezentralen Bibliotheken an die Universitätsbibliothek

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität hat sich auf seiner Sitzung am 1.7.1999 mit der gesetzlich festgelegten Aufgabe der Universitätsbibliothek befaßt, die weniger häufig benötigter Literatur der dezentralen Bibliotheken aufzunehmen, zu archivieren und zur Benutzung bereitzuhalten.

Ergänzend zu seinem Beschluß zur "Aussonderung von Literatur aus den Präsenzbeständen der dezentralen Bibliotheken" vom 29.6.1995 hält er fest:

Eine längerfristge Aufbewahrung von Buchbeständen erfordert, daß diese sich in einwandfreiem Zustand befinden, also weder verschmutzt, noch von Ungeziefer oder gar Schimmelpilz befallen sind. Zeitschriftenbände können zudem in der Regel nur in gebundener Form sachgerecht archiviert werden. Es versteht sich von selbst, daß die UB weder die Kosten für die Restaurierung verschmutzter oder verschimmelter Bücher noch für das Binden von Zeitschriften übernehmen kann, wenn ihr derartige Bestände aus dezentralen Bibliotheken mit der Bitte um Archivierung überstellt werden.

Im Interesse einer sachgerechten Buchpräsentation vor Ort und im Blick auf eine mögliche spätere Archivierung durch die UB bittet der StA IV daher die dezentralen Bibliotheken, die im Rundschreiben des Präsidenten vom 20.3.1999 festgehaltenen Grundsätze zu Archivierungsfragen zu beachten und Zeitschriften grundsätzlich zu binden.