Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 26.11.1998:

Zentrale Speicherbibliothek Arolsen

Auf der Grundlage eines Entwurfs der Landesregierung für eine Zielvereinbarung über eine zentrale Speicherbibliothek und ein Service-Zentrum der hessischen wissenschaftlichen Bibliotheken in Arolsen (Erlaß des HMWK vom 25.10.1998) hat sich der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität auf seiner Sitzung am 26.11.1998 erneut mit den diesbezüglichen Plänen der Landesregierung befaßt. Fragen des Magazinbedarfs, insbesondere das Problem der immer knapper werdenden Stellplatzreserven im lokalen Bibliothekssystem, haben den StA IV in den vergangenen Jahren wiederholt beschäftigt. Bereits 1987 hat er sich in einen Grundsatzbeschluß für ein lokales Speicherkonzept ausgesprochen.

Der Ausschuß lehnt die Pläne der Landesregierung, in Arolsen eine zentrale Speicherbibliothek für die hessischen wissenschaftlichen Bibliotheken einzurichten, entschieden ab. Er spricht sich statt dessen für die Konzeption einer verteilten hessischen Speicherbibliothek aus, wie sie die bibliothekarischen Fachleute dem Ministerium zuletzt unterbreitet haben. Eine derartige Regelung entspräche den Interessen der Benutzer vor Ort, verursachte keine zusätzlichen Kosten und würde die bestehende Infrastruktur der Bibliotheken nutzen. Der Ausschuß bittet den Präsidenten, in Wiesbaden entsprechend zu argumentieren.

Für den Fall, daß die Landesregierung entschlossen ist, ihre Pläne auch gegen die fachlichen Bedenken von Universitäten und Bibliotheken umzusetzen und/oder eine Ablehnung durch die Philipps-Universität aus übergeordneten Gesichtspunkten nicht opportun erscheint, hält es der Ausschuß für zwingend geboten, nachfolgende Grundforderungen einzubringen:
  1. Es ist rechtzeitig sicherzustellen, daß die Speicherbibliothek in den Stand versetzt wird, die nach Arolsen ausgelagerte Literatur den Benutzern am Ort bei Bedarf wieder schnell, uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

  2. Wenn tatsächlich mit den Dissertationen ein Bestand in die Speicherbibliothek verlagert werden soll, der wenig Magazinraum beansprucht und mindestens in Teilen intensiv genutzt wird, ergibt sich zwangsläufig eine erhebliche Seviceverschlechterung gegenüber der am Ort üblichen Sofortausleihe. Um so wichtiger ist die rasche und wirtschaftliche Retrokonversion der einschlägigen Kataloge. Sie sollte aus Kosten- und Zeitgründen auf jeden Fall im Wege des Image Scanning erfolgen. Da die Universität Marburg die Hauptlast zu tragen hätte, müßten der Hochschule für ein derartiges Projekt die erforderlichen zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

  3. Die Entscheidung, welche älteren Zeitschriftenbestände nach Arolsen zu verlagern sind, ist den Bibliotheken zu überlassen. Dazu zählt auch, daß keine Zeitschnitte vorgegeben werden und die vorhandenen Jahrgänge eines Periodikums entweder komplett vor Ort gehalten oder auch geschlossen nach Arolsen verlagert werden können.