Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 29.06.1995:

Aussondern von Literatur aus den Präsenzbeständen der dezentralen Bibliotheken

Der StA IV hat sich auf seiner Sitzung am 29.6.1995 aus gegebenem Anlaß mit dem Problem des Aussonderns von Literatur aus den Präsenzbeständen der dezentralen Bibliotheken befaßt. Er nimmt zur Kenntnis, daß derartige Bücher häufiger in Arbeits- oder gar Abstell- und Kellerräume ausgelagert, also nicht immer direkt an die Universitätsbibliothek abgegeben werden. Auf diese Weise sind sie nicht nur der allgemeinen Benutzung entzogen, sie werden zusätzlich auch der Gefahr irreversibler Schädigungen durch unsachgemäße Lagerung und ungünstige Aufbewahrungsbedingungen ausgesetzt. Nachdem in einen aktuellen und besonders gravierenden Fall unsachgemäßer Zwischenlagerung ein nicht unerheblicher Buchbestand durch Schimmelpilz, Mäuse u.a. so stark geschädigt worden ist, daß er angesichts der von ihm ausgehenden Gefahren (Gesundheitsschäden für Benutzer und Bibliothekare, Kontaminierung anderer Bestände) zum größten Teil makuliert werden muß, erinnert der StA IV an die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Erlasse und hält nochmals fest:
  1. Nur die Universitätsbibliothek hat die Aufgabe und die Möglichkeiten, die im Bibliothekssystem weniger häufig benötigte Literatur sachgerecht zu magazinieren, zu erschließen und für die Benutzung (Sofortausleihe, Ausleihe in den Lesesaal usw.) bereitzuhalten.
  2. Die dezentralen Bibliotheken sind gehalten, Literatur, die sie aus Raumgründen aus den frei zugänglichen Bibliotheksräumen ausgliedern wollen, unmittelbar an die Universitätsbibliothek (UB) abzugeben. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der UB.
Der Ständige Ausschuß IV beauftragt die Universitätsbibliothek, den vorliegenden Beschluß im Bibliothekssystem der Philipps-Universität zur Kenntnis zu bringen und für eine sachgerechte Umsetzung Sorge zu tragen.