Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 29.06.1995:
Aussondern von Literatur aus den Präsenzbeständen der dezentralen Bibliotheken
Der StA IV hat sich auf seiner Sitzung am 29.6.1995 aus gegebenem
Anlaß mit dem Problem des Aussonderns von Literatur aus den
Präsenzbeständen der dezentralen Bibliotheken
befaßt. Er nimmt zur Kenntnis, daß derartige
Bücher häufiger in Arbeits- oder gar Abstell- und
Kellerräume ausgelagert, also nicht immer direkt an die
Universitätsbibliothek abgegeben werden. Auf diese Weise sind
sie nicht nur der allgemeinen Benutzung entzogen, sie werden
zusätzlich auch der Gefahr irreversibler Schädigungen
durch unsachgemäße Lagerung und ungünstige
Aufbewahrungsbedingungen ausgesetzt. Nachdem in einen aktuellen
und besonders gravierenden Fall unsachgemäßer
Zwischenlagerung ein nicht unerheblicher Buchbestand durch
Schimmelpilz, Mäuse u.a. so stark geschädigt worden ist,
daß er angesichts der von ihm ausgehenden Gefahren
(Gesundheitsschäden für Benutzer und Bibliothekare,
Kontaminierung anderer Bestände) zum größten Teil
makuliert werden muß, erinnert der StA IV an die
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Erlasse und
hält nochmals fest:
- Nur die Universitätsbibliothek hat die Aufgabe und die
Möglichkeiten, die im Bibliothekssystem weniger häufig
benötigte Literatur sachgerecht zu magazinieren, zu
erschließen und für die Benutzung (Sofortausleihe,
Ausleihe in den Lesesaal usw.) bereitzuhalten.
- Die dezentralen Bibliotheken sind gehalten, Literatur, die sie
aus Raumgründen aus den frei zugänglichen
Bibliotheksräumen ausgliedern wollen, unmittelbar an die
Universitätsbibliothek (UB) abzugeben. Ausnahmen
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der UB.
Der Ständige Ausschuß IV beauftragt die
Universitätsbibliothek, den vorliegenden Beschluß im
Bibliothekssystem der Philipps-Universität zur Kenntnis zu
bringen und für eine sachgerechte Umsetzung Sorge zu
tragen.