Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 05.12.1991:
Situation des Zentralen Alphabetischen Katalogs der
Universität (ZAK)
Der StA IV hat sich am 5.12.1991 mit der Situation des Zentralen
Alphabetischen Katalogs der Universität (ZAK)
beschäftigt. Der ZAK wurde von der UB gemäß ihrem
gesetzlichen Auftrag in den vergangenen Jahrzehnten schrittweise
zu einem fast vollständigen Nachweisinstrument für die
im Universitätsbereich vorhandene Literatur aufgebaut. Nach
der Einführung von HEBIS-KAT hat die UB den Aufbau des ZAK
auf der Basis der EDV konsequent vorangetrieben und qualitativ
deutlich verbessert.
Aufgrund der Verzögerungen bei der flächendeckenden
Einführung von HEBIS-KAT zeichnet sich ab, daß einige
dezentrale Bibliotheken nicht bereit sind, auf eine zentrale
Lösung zu warten, sondern dazu übergehen, eigene, auf
ihre individuellen Anforderungen zugeschnittene
Datenverarbeitungslösungen aufzubauen.
Bei allem Verständnis für die Einführung derartiger
"Stand-alone-Lösungen" sieht der StA IV die Gefahr, daß
auf diese Weise bibliographische Datensammlungen entstehen, die
der UB nicht mehr gemeldet und die damit auch nicht mehr in den
ZAK der Universität eingearbeitet werden. Bei einer solchen
Entwicklung würde sich die Qualität und
Vollständigkeit des ZAK gegenüber dem bisherigen Zustand
deutlich verschlechtern.
Damit die UB ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen kann,
hält der StA IV folgende Schritte für geboten.
- Grundsätzlich Meldung der Neuerwerbungen an die UB in
Form von kompletten Titelaufnahmen (ggf. als Listenausdruck
o.ä.);
- Einhaltung von Standards, die einen späteren
Datenaustausch ermöglichen;
- Aufforderung an diejenigen Bibliotheken, die derzeit keine
Titelmeldungen an die UB liefern, ihrer Meldepflicht unbedingt
nachzukommen.