Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 05.12.1991:
Literaturerwerbung aus Drittmitteln
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen
(StA IV) hat sich auf seiner Sitzung vom 5.12.1991 mit der Frage
beschäftigt, ob und in welchem Umfang aus Drittmitteln
erworbene Bücher, Zeitschriften u.a. Medien
ordnungsgemäß bibliothekarisch verwaltet und in die
Bestände des universitären Bibliothekssystems
eingegliedert werden.
Die Ausführungsbestimmungen des HMWK zu §§ 22, 34
des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 28.3.1991 (Z I
6-009/I-I) sehen vor:
"Gegenstände, die aus Mitteln Dritter beschafft wurden, gehen
vorbehaltlich anderer Vereinbarungen mit dem Drittmittelgeber und
nach dessen Bedingungen in das Eigentum des Landes über. Sie
sind nach den Bestimmungen des Landes zu inventarisieren und zu
kennzeichnen."
Diese Regelung trifft auf Bücher, Zeitschriften und andere
Medien zu, wenn diese aus von der Universität verwalteten
Drittmitteln erworben werden. Sie sind in den Katalogen,
insbesondere im Zentralen Alphabetischen Katalog der
Universität, nachzuweisen.
Zur Frage der Aufstellung der aus Drittmitteln beschafften
Bücher haben sich in den einzelnen Fachbereichen
bedarfsorientierte Regelungen herausgebildet. Eine
Vereinheitlichung erscheint nicht erforderlich, vorausgesetzt die
Zugänglichkeit der Bücher ist gewährleistet.
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen
empfiehlt, so zu verfahren, und bittet den Präsidenten, die
Fachbereiche entsprechend zu informieren.