Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 05.12.1991:

Literaturerwerbung aus Drittmitteln

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen (StA IV) hat sich auf seiner Sitzung vom 5.12.1991 mit der Frage beschäftigt, ob und in welchem Umfang aus Drittmitteln erworbene Bücher, Zeitschriften u.a. Medien ordnungsgemäß bibliothekarisch verwaltet und in die Bestände des universitären Bibliothekssystems eingegliedert werden.

Die Ausführungsbestimmungen des HMWK zu §§ 22, 34 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 28.3.1991 (Z I 6-009/I-I) sehen vor:
Diese Regelung trifft auf Bücher, Zeitschriften und andere Medien zu, wenn diese aus von der Universität verwalteten Drittmitteln erworben werden. Sie sind in den Katalogen, insbesondere im Zentralen Alphabetischen Katalog der Universität, nachzuweisen.

Zur Frage der Aufstellung der aus Drittmitteln beschafften Bücher haben sich in den einzelnen Fachbereichen bedarfsorientierte Regelungen herausgebildet. Eine Vereinheitlichung erscheint nicht erforderlich, vorausgesetzt die Zugänglichkeit der Bücher ist gewährleistet.

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen empfiehlt, so zu verfahren, und bittet den Präsidenten, die Fachbereiche entsprechend zu informieren.