Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 29.11.1990:
Situation der Fernleihe der Universitätsbibliothek
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen hat
sich in seiner Sitzung am 29. November 1990 mit der Situation des
auswärtigen Leihverkehrs an der Universitätsbibliothek
Marburg befaßt.
Der Direktor der Universitätsbibliothek hat vorgetragen,
daß die Bearbeitung der Bestellvorgänge für den
Fernleihverkehr dadurch in erheblichem Umfang behindert wird,
daß ein hoher Prozentsatz von Bestellungen eingeht und
aufwendig bearbeitet werden muß, der danach von den
jeweiligen Benutzern nicht als Fernleihbestellung aufgegeben wird.
Um dem gegenzusteuern, habe sich die Bibliothek im vorigen Jahr zu
Maßnahmen entschlossen, die auch das
Gebühreneinzugsverfahren betreffen. Sie seien insofern
erfolgreich gewesen, als das Fernleihaufkommen dadurch um 20%
reduziert werden konnte; insbesondere habe dabei die Zahl der
offenbar nicht unbedingt nötigen Bestellungen erheblich
verringert werden können.
Der Direktor der Universitätsbibliothek legte dem
Ausschuß darüber hinaus die Sachkosten offen, die der
Universitätsbibliothek durch die Bestellungen im
auswärtigen Leihverkehr entstehen. Sie haben sich für
das Jahr 1989 bei 34.714 Bestellungen auf 43.392,50 DM
belaufen.
Um eine zügige Bearbeitung der für den Forschungs- und
Lehrbetrieb der Philipps-Universität erforderlichen
Fernleihbestellungen gewährleisten und den auswärtigen
Leihverkehr beschleunigen zu können, müsse sich die
Universitätsbibliothek vor einem hohnen Arbeitsaufwand
für solche Bestellungen aus den Einrichtungen der
Universität schützen, die dann doch nicht an
auswärtige Bibliotheken abgesandt werden. Eine
Einwirkungsmöglichkeit erblicke die
Universitätsbibliothek in einer Beteiligung der Einrichtungen
der Universität an den entstehenden Sachkosten.
Der Direktor der Universitätsbibliothek teilte mit, daß
die Universitätsbibliothek daher zukünftig die roten
Fernleihscheinformulare nur noch gegen eine Kostenbeteiligung von
1 DM pro Stück an die Einrichtungen der Universität
abgeben werde. Das Abrechnungsverfahren werde so gehandhabt, wie
es bereits im Rahmen des Aufsatzkopierdienstes der
Universitätsbibiothek funktioniere.
Im Hinblick auf die zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die
Bearbeitung der Fernleihbestellungen nimmt der Ständige
Ausschuß für das Bibliothekswesen die Entscheidung des
Bibliotheksdirektors zustimmend zur Kenntnis.