Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 29.11.1990:

Situation der Fernleihe der Universitätsbibliothek

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen hat sich in seiner Sitzung am 29. November 1990 mit der Situation des auswärtigen Leihverkehrs an der Universitätsbibliothek Marburg befaßt.

Der Direktor der Universitätsbibliothek hat vorgetragen, daß die Bearbeitung der Bestellvorgänge für den Fernleihverkehr dadurch in erheblichem Umfang behindert wird, daß ein hoher Prozentsatz von Bestellungen eingeht und aufwendig bearbeitet werden muß, der danach von den jeweiligen Benutzern nicht als Fernleihbestellung aufgegeben wird. Um dem gegenzusteuern, habe sich die Bibliothek im vorigen Jahr zu Maßnahmen entschlossen, die auch das Gebühreneinzugsverfahren betreffen. Sie seien insofern erfolgreich gewesen, als das Fernleihaufkommen dadurch um 20% reduziert werden konnte; insbesondere habe dabei die Zahl der offenbar nicht unbedingt nötigen Bestellungen erheblich verringert werden können.

Der Direktor der Universitätsbibliothek legte dem Ausschuß darüber hinaus die Sachkosten offen, die der Universitätsbibliothek durch die Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr entstehen. Sie haben sich für das Jahr 1989 bei 34.714 Bestellungen auf 43.392,50 DM belaufen.

Um eine zügige Bearbeitung der für den Forschungs- und Lehrbetrieb der Philipps-Universität erforderlichen Fernleihbestellungen gewährleisten und den auswärtigen Leihverkehr beschleunigen zu können, müsse sich die Universitätsbibliothek vor einem hohnen Arbeitsaufwand für solche Bestellungen aus den Einrichtungen der Universität schützen, die dann doch nicht an auswärtige Bibliotheken abgesandt werden. Eine Einwirkungsmöglichkeit erblicke die Universitätsbibliothek in einer Beteiligung der Einrichtungen der Universität an den entstehenden Sachkosten.

Der Direktor der Universitätsbibliothek teilte mit, daß die Universitätsbibliothek daher zukünftig die roten Fernleihscheinformulare nur noch gegen eine Kostenbeteiligung von 1 DM pro Stück an die Einrichtungen der Universität abgeben werde. Das Abrechnungsverfahren werde so gehandhabt, wie es bereits im Rahmen des Aufsatzkopierdienstes der Universitätsbibiothek funktioniere.

Im Hinblick auf die zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Bearbeitung der Fernleihbestellungen nimmt der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen die Entscheidung des Bibliotheksdirektors zustimmend zur Kenntnis.