Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 05.07.1990:
Büchersterben und Papierzerfall
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der
Philipps-Universität hat sich am 05.07.1990 mit dem
Gemeinsamen Runderlaß der Hessischen Landesregierung vom
21.08.1989 (StAnz. 43/1989, S. 2150f.) und der Verfügung der
Landesbeschaffungsstelle vom 21.11.1989 beschäftigt. Diese
Vorschriften weisen die Dienststellen des Landes an, auch für
Publikationen Recyclingpapier zu verwenden (vgl. Ziff. 6 des
Runderlasses).
Recyclingpapier ist säurehaltig. Seine Lebensdauer ist daher
wenigsten ebenso beschränkt wie diejenige des Papiers, das
seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts industriell
hergestellt wird und das die Ursache für den
gegenwärtigen katastrophalen Papierzerfall in den
Bibliotheken bildet. Eine Untersuchung des Deutschen
Bibliotheksinstituts hat ergeben, daß 25% der Bestände
in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik
Deutschland akut von der Vernichtung durch den säurebedingten
Zerfall des Papiers bedroht sind - ein ungeheurer Schaden, der nur
durch aufwendige Massenkonservierungsverfahren begrenzt werden
kann. Angesichts dieser Situation erheben Bibliothekare die
Forderung, Bücher nur noch auf säurefreiem Papier zu
drucken. Anfang diesen Jahres habensich mehr als 100 deutsche
Verleger verpflichtet, ihre Produktion ausschließlich auf
säurefreiem und alterungsbeständigem Papier
herzustellen.
Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen
bittet den Präsidenten der Philipps-Universität,
dringend darauf hinzuwirken, daß der eingangs genannte
Runderlaß überprüft und insoweit geändert
wird, daß auch für Publikationen von Dienststellen des
Landes die Verwendung säurefreien Papiers empfohlen und
dadurch ein späterer Zerfall und die dann notwendige
kostenaufwendige Konservierung vermieden wird.