Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 05.07.1990:

Büchersterben und Papierzerfall

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen der Philipps-Universität hat sich am 05.07.1990 mit dem Gemeinsamen Runderlaß der Hessischen Landesregierung vom 21.08.1989 (StAnz. 43/1989, S. 2150f.) und der Verfügung der Landesbeschaffungsstelle vom 21.11.1989 beschäftigt. Diese Vorschriften weisen die Dienststellen des Landes an, auch für Publikationen Recyclingpapier zu verwenden (vgl. Ziff. 6 des Runderlasses).

Recyclingpapier ist säurehaltig. Seine Lebensdauer ist daher wenigsten ebenso beschränkt wie diejenige des Papiers, das seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts industriell hergestellt wird und das die Ursache für den gegenwärtigen katastrophalen Papierzerfall in den Bibliotheken bildet. Eine Untersuchung des Deutschen Bibliotheksinstituts hat ergeben, daß 25% der Bestände in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland akut von der Vernichtung durch den säurebedingten Zerfall des Papiers bedroht sind - ein ungeheurer Schaden, der nur durch aufwendige Massenkonservierungsverfahren begrenzt werden kann. Angesichts dieser Situation erheben Bibliothekare die Forderung, Bücher nur noch auf säurefreiem Papier zu drucken. Anfang diesen Jahres habensich mehr als 100 deutsche Verleger verpflichtet, ihre Produktion ausschließlich auf säurefreiem und alterungsbeständigem Papier herzustellen.

Der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen bittet den Präsidenten der Philipps-Universität, dringend darauf hinzuwirken, daß der eingangs genannte Runderlaß überprüft und insoweit geändert wird, daß auch für Publikationen von Dienststellen des Landes die Verwendung säurefreien Papiers empfohlen und dadurch ein späterer Zerfall und die dann notwendige kostenaufwendige Konservierung vermieden wird.