Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 30.11.1989:

Veröffentlichung von Dissertationen [II]

Der Ständige Ausschuß IV der Philipps-Universität hat am 08.12.1988 die Grundsätze der Kultusministerkonferenz für die Veröffentlichung von Dissertationen in der Fassung vom 23./24.06.1988 diskutiert. Er hat den Fachbereichen empfohlen, bei Novellierung ihrer Promotionsordnungen die Zahl der an die Universitätsbibliothek abzuliefernden Belegexemplare im Interesse des Hochschulschriftentauschs auf einheitliche 80 (Geistes- und Gesellschaftswissenschaften) bzw. 40 (Medizin, Naturwissenschaften) festzulegen. Dissertationen, die in einer Zeitschrift oder durch einen gewerblichen Verleger publiziert werden und damit für den Schriftentausch nicht relevant sind, hat der StA IV nicht in seine Empfehlung einbezogen.

Nach Behandlung der Angelegenheit im StA II und im Senat und unterschiedlichen Beschlüssen dieser Gremien zur Frage der abzuliefernden Zeitschriften- bzw. Buchhandelsdissertationen hat sich der StA IV auf seiner Sitzung am 30.11.1989 erneut mit der Frage der Belegexemplare befaßt. Er empfiehlt dem Senat, seinen Beschluß vom 13.02.1989 in den Punkten b (Veröffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift) und c (Publikation der Dissertation durch einen gewerblichen Verleger) zu modifizieren und in beiden Fällen aus sachlichen und Kostengründen 4 Belegexemplare vorzusehen [Anm. 1].




[Anm. 1]
Der Senat folgte mit seinem
Beschluß vom 18.12.1989 dieser Empfehlung.