Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 08.12.1988:

Richtlinien für Veröffentlichungen der Universität

Der Ständige Ausschuß IV hat sich am 08.12.1988 im Rahmen des TOP Richtlinien für die Veröffentlichung der Universität erneut mit der Frage einer zentralen ISBN der Philipps-Universität beschäftigt. Im Anschluß an seine diesbezügliche Empfehlung vom 05.06.1986 wurde durch die Redaktion der Marburger Bibliographie eine zentrale ISBN für die Universität beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels beantragt. Der Ständige Ausschuß IV bedauert, daß sie von den Einrichtungen der Universität bislang nur in geringem Umfang genutzt wurde. Durch die Zuordnung einer ISBN wird eine weitreichende Information über die Veröffentlichungen der Universität und ihrer Bezugsmöglichkeiten im "Verzeichnis lieferbarer Bücher" erreicht. Aus diesem Grunde bittet er den Präsidenten, in der Universität verstärkt für die zentrale ISBN zu werben. In diesem Zusammenhang wäre darauf hinzuweisen, daß aufgrund der bestehenden Rechtslage nur Publikationen, in die die zentrale ISBN eingedruckt ist, als Veröffentlichungen der Universität gelten können. Für diese können Haushaltsmittel aus der ATG 71 verwendet werden.

Im übrigen hält es der StA IV für angemessen, die z.T. seit langem bestehenden "dezentralen" ISBN im Hinblick auf die Kontinuität beizubehaltenund die jeweiligen Einrichtungen von seiten des Präsidenten mit ihrer Verwaltung zu beauftragen. Neue dezentrale ISBN sollten allerdings nicht mehr eingerichtet werden.