Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 08.12.1988:
Richtlinien für Veröffentlichungen der Universität
Der Ständige Ausschuß IV hat sich am 08.12.1988 im
Rahmen des TOP Richtlinien für die Veröffentlichung der
Universität erneut mit der Frage einer zentralen ISBN der
Philipps-Universität beschäftigt. Im Anschluß an
seine diesbezügliche Empfehlung vom 05.06.1986 wurde durch
die Redaktion der Marburger Bibliographie eine zentrale ISBN
für die Universität beim Börsenverein des Deutschen
Buchhandels beantragt. Der Ständige Ausschuß IV
bedauert, daß sie von den Einrichtungen der Universität
bislang nur in geringem Umfang genutzt wurde. Durch die Zuordnung
einer ISBN wird eine weitreichende Information über die
Veröffentlichungen der Universität und ihrer
Bezugsmöglichkeiten im "Verzeichnis lieferbarer Bücher"
erreicht. Aus diesem Grunde bittet er den Präsidenten, in der
Universität verstärkt für die zentrale ISBN zu
werben. In diesem Zusammenhang wäre darauf hinzuweisen,
daß aufgrund der bestehenden Rechtslage nur Publikationen,
in die die zentrale ISBN eingedruckt ist, als
Veröffentlichungen der Universität gelten können.
Für diese können Haushaltsmittel aus der ATG 71
verwendet werden.
Im übrigen hält es der StA IV für angemessen, die
z.T. seit langem bestehenden "dezentralen" ISBN im Hinblick auf
die Kontinuität beizubehaltenund die jeweiligen Einrichtungen
von seiten des Präsidenten mit ihrer Verwaltung zu
beauftragen. Neue dezentrale ISBN sollten allerdings nicht mehr
eingerichtet werden.