Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 11.12.1986:

Bericht zu Problemen bei der Beschaffung ausländischer Literatur

  1. Der StA IV fordert die Bibliotheken in den Fachbereichen der Philipps-Universität auf, im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung darauf zu achten, daß sie bei der Erwerbung ausländischer Literatur günstige Konditionen erhalten. Er empfiehlt, die 1986 vom Deutschen Bibliotheksinstitut herausgegebene und von H.J. Dörpinghaus bearbeitete "Checkliste für die Auswahl von Lieferanten beim Bezug ausländischer Monographien" zugrundezulegen und die mit den Lieferanten ausgehandelten Konditionen schriftlich festzuhalten.
    Operieren ausländische Verlage mit gespaltenen Preisen, d.h. mit einem Originalpreis für das Inland und einem Auslandspreis, so empfiehlt es sich, über Lieferanten zu kaufen, die zu dem in der Regel günstigeren Inlandspreis liefern können.

  2. Die Chemical Abstracts (CA) sind für die Literaturversorgung des Faches Chemie unabdingbar. Die derzeitige Preis- und Liefergestaltung durch die VCH-Verlagsgesellschaft, die die alleinigen Vertriebsrechte für die Bundesrepublik hat, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Literaturversorgung dar. Der StA IV bittet den Präsidenten, die Initiative des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV) aufzugreifen und die Gesellschaft Deutscher Chemiker, die zu 90% an der VCH-Verlagsgesellschaft beteiligt ist, aufzufordern, zugunsten einer uneigennützigen Förderung der Wissenschaft für eine Bereinigung der Preis und Vertriebsgestaltung zu sorgen. Das bedeutet:


    Außerdem wird es für dringend erforderlich gehalten, "den Vertrieb von CA im Interesse der Marktwirtschaft auch für mit VCH konkurrierenden Firmen freizugeben. Die Bibliotheken möchten sich ihre Lieferanten zu den jeweils günstigsten Konditionen selbst wählen können."

  3. Angesichts des Versuchs einiger amerikanischer Verlage, aufgrund des amerikanischen Urheberrechts zusätzlich zum Abonnementpreis Lizenzgebühren für das Kopieren aus ihren Zeitschriften zu erheben, werden den Bibliotheken zwei Alternativen empfohlen:

    Entweder sollte man die Anerkennung des Kopierverbotes auf dem Verpflichtungsschreiben durchstreichen und gleichzeitig den Anspruch auf den niedrigeren Preis anmelden, oder man sollte dieAnschreiben unbeantwortet lassen, bis die Sachlage durch zentrale Instanzen geklärt ist.

    In Problemfällen steht die Akzession der Universitätsbibliothek für Rückfragen zur Verfügung.