Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 11.12.1986:
Bericht zu Problemen bei der Beschaffung ausländischer
Literatur
- Der StA IV fordert die Bibliotheken in den Fachbereichen der
Philipps-Universität auf, im Sinne einer sparsamen und
wirtschaftlichen Haushaltsführung darauf zu achten, daß
sie bei der Erwerbung ausländischer Literatur günstige
Konditionen erhalten. Er empfiehlt, die 1986 vom Deutschen
Bibliotheksinstitut herausgegebene und von H.J. Dörpinghaus
bearbeitete "Checkliste für die Auswahl von Lieferanten beim
Bezug ausländischer Monographien" zugrundezulegen und die mit
den Lieferanten ausgehandelten Konditionen schriftlich
festzuhalten.
Operieren ausländische Verlage mit gespaltenen Preisen,
d.h. mit einem Originalpreis für das Inland und einem
Auslandspreis, so empfiehlt es sich, über Lieferanten zu
kaufen, die zu dem in der Regel günstigeren Inlandspreis
liefern können.
- Die Chemical Abstracts (CA) sind für die
Literaturversorgung des Faches Chemie unabdingbar. Die derzeitige
Preis- und Liefergestaltung durch die VCH-Verlagsgesellschaft, die
die alleinigen Vertriebsrechte für die Bundesrepublik hat,
stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der
Literaturversorgung dar. Der StA IV bittet den Präsidenten,
die Initiative des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV)
aufzugreifen und die Gesellschaft Deutscher Chemiker, die zu 90%
an der VCH-Verlagsgesellschaft beteiligt ist, aufzufordern,
zugunsten einer uneigennützigen Förderung der
Wissenschaft für eine Bereinigung der Preis und
Vertriebsgestaltung zu sorgen. Das bedeutet:
- "Offenlegung und Berechnung des amerikanischen Original-
Dollar-Preises für CA auf jeder Kundenrechnung.
- Gesonderte Ausweisung des Portos, dessen Höhe
ohnehin von CAS, Columbus festgelegt wird.
- Gesonderte Ausweisung der "Kommissionsgebühr", die
die VCH Verlagsgesellschaft für ihre "Vermittlungs"dienste
für erforderlich hält.
- Festlegung des Zahlungsziels auf den Termin, der auch
für Kunden gilt, denen CAS die Rechnungen direkt
zuschickt.
- Berechnung zum amtlichen Devisenkurs des Termins, an dem
VCH seinerseits an CAS, Columbus überweist.
Diese Forderungen entsprechen sämtlich den im heutigen
internationalen Zeitschriftengeschäft üblichen
Gepflogenheiten und Konditionen."
Außerdem wird es für dringend erforderlich
gehalten, "den Vertrieb von CA im Interesse der Marktwirtschaft
auch für mit VCH konkurrierenden Firmen freizugeben. Die
Bibliotheken möchten sich ihre Lieferanten zu den jeweils
günstigsten Konditionen selbst wählen können."
- Angesichts des Versuchs einiger amerikanischer Verlage,
aufgrund des amerikanischen Urheberrechts zusätzlich zum
Abonnementpreis Lizenzgebühren für das Kopieren aus
ihren Zeitschriften zu erheben, werden den Bibliotheken zwei
Alternativen empfohlen:
Entweder sollte man die Anerkennung des Kopierverbotes auf dem
Verpflichtungsschreiben durchstreichen und gleichzeitig den
Anspruch auf den niedrigeren Preis anmelden, oder man sollte dieAnschreiben unbeantwortet lassen, bis die Sachlage durch zentrale
Instanzen geklärt ist.
In Problemfällen steht die Akzession der
Universitätsbibliothek für Rückfragen zur
Verfügung.