Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 04.02.1982:
Bibliotheksentwicklungsplan des Landes Hessen - Wissenschaftliche Bibliotheken
Der StA IV begrüßt den "Bibliotheksentwicklungsplan des
Landes Hessen - wissenschaftliche Bibliotheken" als eine Grundlage
für [die] eigene Planung und Weiterentwicklung des
Bibliothekssystems an der Universität Marburg. Die Diskrepanz
zwischen den Sollwerten und dem Ist-Zustand wird mit großer
Sorge betrachtet. Mit Rücksicht auf die angespannte
Haushaltslage ist für die Erwerbung von Monographien,
Fortsetzungswerken und Serien lediglich ein Ansatz vo 50% des
errechneten Bedarfs als Soll-Wert ausgewiesen, jedoch auch dieser
Wert wird durch den Ist-Zustand nicht erreicht. Die seit Jahren
bestehende Unterversorgung an wissenschaftlicher Literatur und die
unzureichende Ausstattung mit bibliothekarischem Personal
führen zunehmend zu Beeinträchtigungen im Forschungs-
und Lehrbetrieb, was der Attraktivität dieser
Universität für Lehrende und Lernende in erheblichem
Maße abträglich ist.
Die Konkurrenzfähigkeit der hessischen Hochschulen kann nur
widerhergestellt werden, wenn das wissenschaftliche
Bibliothekswesen des Landes personell und sachlich stärker
als bisher gefördert wird. Dabei genügt es nicht, die
Förderung auf strukturelle und
Rationalisierungsmaßnahmen wie z.B. das hessische
Bibliotheks-Info-System (HEBIS) zu beschränken, sondern sie
muß sich insbesondere auf die Substanzvermehrung
(Erwerbungsmittel) und die Substanzerhaltung (Restaurierung)
erstrecken. Der StA IV fordert den Präsidenten auf, mit
Nachdruck gegenüber dem Hessischen Kultusminister und dem
Hessischen Finanzminister eine Aufstockung der Bibliotheksmittel
und für die Restaurierung einer weiterhin steigenden
Beeinträchtigung im Forschungs- und Lehrbetrieb zu
begegnen.