Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 04.02.1982:

Bibliotheksentwicklungsplan des Landes Hessen - Wissenschaftliche Bibliotheken

Der StA IV begrüßt den "Bibliotheksentwicklungsplan des Landes Hessen - wissenschaftliche Bibliotheken" als eine Grundlage für [die] eigene Planung und Weiterentwicklung des Bibliothekssystems an der Universität Marburg. Die Diskrepanz zwischen den Sollwerten und dem Ist-Zustand wird mit großer Sorge betrachtet. Mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage ist für die Erwerbung von Monographien, Fortsetzungswerken und Serien lediglich ein Ansatz vo 50% des errechneten Bedarfs als Soll-Wert ausgewiesen, jedoch auch dieser Wert wird durch den Ist-Zustand nicht erreicht. Die seit Jahren bestehende Unterversorgung an wissenschaftlicher Literatur und die unzureichende Ausstattung mit bibliothekarischem Personal führen zunehmend zu Beeinträchtigungen im Forschungs- und Lehrbetrieb, was der Attraktivität dieser Universität für Lehrende und Lernende in erheblichem Maße abträglich ist.

Die Konkurrenzfähigkeit der hessischen Hochschulen kann nur widerhergestellt werden, wenn das wissenschaftliche Bibliothekswesen des Landes personell und sachlich stärker als bisher gefördert wird. Dabei genügt es nicht, die Förderung auf strukturelle und Rationalisierungsmaßnahmen wie z.B. das hessische Bibliotheks-Info-System (HEBIS) zu beschränken, sondern sie muß sich insbesondere auf die Substanzvermehrung (Erwerbungsmittel) und die Substanzerhaltung (Restaurierung) erstrecken. Der StA IV fordert den Präsidenten auf, mit Nachdruck gegenüber dem Hessischen Kultusminister und dem Hessischen Finanzminister eine Aufstockung der Bibliotheksmittel und für die Restaurierung einer weiterhin steigenden Beeinträchtigung im Forschungs- und Lehrbetrieb zu begegnen.