Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 03.07.1980:
Kriterien zur Verteilung der Bibliotheksmittel
Trotz nach wie vor vorhandener Bedenken gegen das Verfahren zur
Ermittlung und Verteilung der Bibliotheksmittel faßt der
Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen nach
eingehender Beratung der vorliegenden Fachbereichsvoten den
folgenden Beschluß:
- Dem Ständigen Ausschuß III wird empfohlen,
gemäß den von den Unterkommissionen der StAe III und IV
erarbeiteten Kriterien zu verfahren.
- Es soll nochmals der Versuch unternommen werden, die
dezentralen Bibliotheksausgaben von anderen Universitäten bei
dem Berechnungsverfahren zu berücksichtigen.
- Mit Ausnahme sich ggf. bei 2. einstellender Modifizierungen
sollen die gegenwärtigen Vergabekriterien zunächst
für einen Zeitraum von fünf Jahren angewendet
werden.
- Änderungen in der Mittelzuweisung bei der ATG 71, die
sich durch die Anwendung der Kriterien für Bibliotheksmittel
ergeben, sollen icht auf einmal, sondern auf drei gleiche Jah-
resraten gestreckt an die Fachbereiche weitergegeben werden. Nach
Abschluß dieser dreijährigen Übergangszeit soll
das beschlossene Berechnungsverfahren noch einmal für die
Dauer von zwei Jahren genau kontrolliert werden.
- Der StA IV wird die Ausgaben der Fachbereiche im
Bibliothekssektor überprüfen.