Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 03.07.1980:

Kriterien zur Verteilung der Bibliotheksmittel

Trotz nach wie vor vorhandener Bedenken gegen das Verfahren zur Ermittlung und Verteilung der Bibliotheksmittel faßt der Ständige Ausschuß für das Bibliothekswesen nach eingehender Beratung der vorliegenden Fachbereichsvoten den folgenden Beschluß:

  1. Dem Ständigen Ausschuß III wird empfohlen, gemäß den von den Unterkommissionen der StAe III und IV erarbeiteten Kriterien zu verfahren.

  2. Es soll nochmals der Versuch unternommen werden, die dezentralen Bibliotheksausgaben von anderen Universitäten bei dem Berechnungsverfahren zu berücksichtigen.

  3. Mit Ausnahme sich ggf. bei 2. einstellender Modifizierungen sollen die gegenwärtigen Vergabekriterien zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren angewendet werden.

  4. Änderungen in der Mittelzuweisung bei der ATG 71, die sich durch die Anwendung der Kriterien für Bibliotheksmittel ergeben, sollen icht auf einmal, sondern auf drei gleiche Jah- resraten gestreckt an die Fachbereiche weitergegeben werden. Nach Abschluß dieser dreijährigen Übergangszeit soll das beschlossene Berechnungsverfahren noch einmal für die Dauer von zwei Jahren genau kontrolliert werden.

  5. Der StA IV wird die Ausgaben der Fachbereiche im Bibliothekssektor überprüfen.