Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 06.12.1979:
Richtlinien für Handapparate in den Fachbereichen der
Philipps-Universität
A. Vorbemerkungen
- Viele der kleineren Instituts-, Seminar- und
Abteilungsbibliotheken der Philipps-Universität
(Fachbereichsteilbibliotheken) sind aus Büchersammlungen
entstanden, die an einzelnen Lehrstühlen aufgebaut wurden.
Die Bemühungen, eine fachgerechte Verwaltung dieser
Bibliotheken zu erreichen, die vorhandenen Mittel für die
Literaturerwerbung durch Vermeidung unnötiger Doppel- oder
Mehrfachanschaffungen von Monographien und Zeitschriften
sinnvoller einzusetzen und die Benutzbarkeit der Bestände
durch bessere Zugänglichkeit, formale und sachliche
Erschließung und durch längere Öffnungszeiten der
Bibliotheken zu verbessern, führen konsequenterweise zu einer
Zusammenlegung zu größeren bibliothekarischen
Einheiten. Entsprechend sind bereits in mehreren Fällen
zentrale Fachbereichsbibliotheken gebildet worden.
- Aus dem begreiflichen Interesse heraus, dauernd benötigte
Bücher ständig am Arbeitsplatz verfügbar zu haben,
sind daher in den letzten Jarhen verstärkt sogenannte
"Handapparate" aufgebaut worden. Diese z.T. schon recht
umfangreich gewordenen Handapparate stellen eine zusätzliche
Schicht von Kleinbibliotheken dar, deren Bestände in der
Regel nicht für alle Benutzer zugänglich sind und
für deren Aufbau erhebliche Geldmittel vielfach unkoordiniert
eingesetzt werden, so daß die Gefahr von Fehlentwicklungen
nicht von der Hand zu weisen ist.
- Die folgenden Richtlinien versuchen dieser Tendenz zu
begegnen. Sie heben insbesondere darauf ab, eine koordinierte
Erwerbung von Literatur sowie die Zugänglichkeit der im
Universitätsbereich vorhandenen Bücher und Zeitschriften
sicherzustellen. Dabei gehen sie von folgenden Voraussetzungen
aus:
- Grundsätzlich gelten für alle
Büchersammlungen der Universität die einschlägigen
Richtlinien und Rahmenordnungen des Ständigen Ausschusses
für das Bibliothekswesen.
- Handapparate sind Sonderaufstellungen von für die
tägliche Arbeit unentbehrlichen Büchern am Arbeits- /Laborplatz einzelner Mitarbeiter oder Arbeitsgruppen.
- Handapparate sind nicht zu verwechseln mit
Semesterapparaten, die in den Räumen der
Fachbereichs(teil)bibliothek für einzelne Lehrveranstaltungen
zusammengestellt werden.
- Die folgenden Richtlinien sind nicht auf
Büchersammlungen anwendbar, die zwar als "Handapparate"
deklariert werden, jedoch nach Größe und Funktion
bereits den Charakter von Fachbereichsbibliotheken tragen.
Derartige Sammlungen sollen in die Fachbereichsbibliotheken
eingegliedert werden (s. Allgemeine Richtlinien des Ständigen
Ausschusses für das Bibliothekswesen in der Philipps-
Universität Marburg für die Fachbereichsbibliotheken,
a.).
B. Richtlinien
- Sämtliche aus Landesmitteln erworbenen Bücher undZeitschriften werden grundsätzlich durch die zentrale
Fachbereichs(teil)bibliothek bestellt, inventarisiert,
katalogisiert und in der jeweiligen Bibliothek aufgestellt. Das
gilt auch für Literatur, die aus einmaligen Haushaltsmitteln
anläßlich einer Berufung angeschafft wird.
- Zahl und Größe der Handapparate sollen begrenzt
bleiben.
- Aufbau und Weiterführung eines Handapparates
bedürfen der Zustimmung des für
Bibliotheksangelegenheiten zuständigen Fachbereichsmitglieds
bzw. -gremiums. Sie wird in der Regel aufgrund einer Titelliste
erteilt; pauschale Genehmigungen z.B. für ganze Sachgebiete
sind unzulässig.
- Die Überführung eines Buches in einen Handapparat
ist als längerfristiger Entleihungsvorgang anzusehen,
für den der Entleiher verantwortlich ist. Bei gemeinsamer
Benutzung durch eine Arbeitsgruppe o.ä. ist ein
Verantwortlicher zu benennen.
- Der Zugang der in Handapparaten aufgestellten Bücher
muß in kurzer Frist gewährleistet sein.
- Die Verwaltung der Fachbereichs(teil)bibliothek registriert
die für eine Aufstellung in Handapparaten entliehenen
Bücher. Diese Informationen müssen Benutzern (z.B. in
Form von Stellvertretern in Regalen) zugänglich sein.
- Jährlich - in der Regel anläßlich der Revision
der Fachbereichs(teil)bibliothek - wird im Benehmen mit dem
jeweils Verantwortlichen geprüft, ob der Handapparat ganz
oder teilweise aufgelöst werden kann. Dabei ist nicht nur
darauf zu achten, ob die Bücher vom Inhaber des Handapparates
weiterhin benötigt werden, sondern auch darauf, ob von seiten
anderer Benutzer ein Bedarf besteht. Dem Fachbereich ist über
Stand und Entwicklung der Handapparate zu berichten.