Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 23.11.1978:

Überlegungen zur Verbesserung und Vereinheitlichung des Kopierservice in den Bibliotheken der Philipps-Universität

Die Erwerbungsabstimmung im Marburger Bibliothekssystem muß ergänzt werden durch einen gut ausgebauten Kopierservice, um die vorhandenen Literaturbestände effektiv nutzen zu können. Trotz der inzwischen relativ großen Zahl von Kopiergeräten im Universitätsbereich kann der Kopierservice für Bibliotheksbenutzer noch wesentlich verbessert werden. Dazu wären vor allem zwei Forderungen zu erfüllen:
  1. Jede Fachbereichs- bzw. Fachbereichsteilbibliothek der Philipps-Universität sollte mit mindestens einem Kopiergerät ausgestattet sein.
  2. Jeder Benutzer sollte grundsätzlich in jeder Bibliothek der Philipps-Universität möglichst problemlos Kopien für seinen persönlichen und wissenschaftlichen Gebrauch machen können.
Hinsichtlich der 2. Forderung ergeben sich leider in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Häufig bleibt das einzige in einer Bibliothek vorhandene Kopiergerät einem bestimmten Personenkreis, etwa den Mitgliedern des betreffenden Fachbereichs oder Fachgebiets, vorbehalten, da die Verrechnung der Kopien zwischen Fachberichen bzw. deren Untereinheiten Probleme aufwirft. Sicher spielt dabei eine Rolle, daß nach dem geltenden Haushaltsrecht Gelder, die für Kopien vereinnahmt werden, grundsätzlich abgeführt werden müssen.

Eine vielversprechende Möglichkeit, die angestrebten Verbesserungen trotz der sicher sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Fachbereichen verwirklichen zu können, eröffnet sich durch die Angebote einiger privatwirtschaftlicher betriebener Kopierdienste. Diese Firmen bieten moderne Kopiergeräte verschiedener Fabrikate an, die mit festen bzw. mobilen Kostenstellenzählern und/oder Münzkopiereinrichtungen ausgestattet sind. Die Aufstellung der Geräte erfolgt kostenlos, ebenso die Abgabe der Kostenstellenzähler. Die pro Kostenstelle anfallenden Kopien werden monatlich bzw. vierteljährlich mit der Firma abgerechnet.

Im Hinblick auf eine möglichst freizügige Benutzung im Rahmen des universitären Bibliothekssystems ist prinzipiell der Einsatz von Geräten mit Kostenstellenzählern und Münzkopiereinrichtung eines Systems/einer Firma anzustreben. Als Vorteile, die sich daraus ergeben, sind zu nennen:
  1. Die Verrechnung von Kopierkosten zwischen Einheiten, die einzelne Kopiergeräte gemeinsam benutzen, entfällt.
  2. Mobile Kostenstellenzähler ermöglichen die freizügige Benutzung aller Geräte des Systems.
  3. Studenten und Privatbenutzer können an denselben Geräten über eingebauten Münzautomaten kopieren.
Die gegenwärtige Situation an der Philipps-Universität ist dadurch gekennzeichnet, daß sich bereits zwei Kopierdienste an der Philipps-Universität etabliert haben. Trotzdem sollte versucht werden, Verbesserungen im Sinne einer bibliothekarisch sinnvollen Lösung zu erreichen. Zumindest ist sicherzustellen, daß ein Benutzer in allen ihn fachlichinteressierenden Bibliotheken jeweils nur ein Kopiersystem antrifft und dort seinen Mobilzähler einsetzen kann.

Dies ließe sich mit geringfügigen Umverteilungen zwischen den beiden Firmen verwirklichen:
  1. Eine der beiden Firmen übernimmt den Service in den Bibliotheken der Fachbereiche 1-3, 5-11 und 21 (Geistes-, Wirtschafts-, Sozialwissenschaften, Jura). Die zweite beschränkt sich auf die Fachbereiche 4, 12-20 (Naturwissenschaften/Medizin). Über die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe sollte mit den Fachbereichen Einvernehmen erzielt werden.

  2. In der Universitätsbibliothek und im Hörsaalgebäude Biegenstraße müssen Geräte beider Firmen stehen.

    Zur Durchsetzung dieser Vorstellungen des Ständigen Ausschusses IV sollte die Universität keine Gestattungsverträge verlängern, die nicht mit der vorgeschlagenen Aufteilung der Fachbereiche auf die beiden Firmen übereinstimmen.

    Darüber hinaus sollten mit beiden Firmen in etwa gleiche Vertragsbedingungen ausgehandelt werden (bei vergleichbaren Geräten gleicher Preis pro Münzkopie).