Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen (StA IV) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 23.11.1978:
Überlegungen zur Verbesserung und Vereinheitlichung des
Kopierservice in den Bibliotheken der Philipps-Universität
Die Erwerbungsabstimmung im Marburger Bibliothekssystem muß
ergänzt werden durch einen gut ausgebauten Kopierservice, um
die vorhandenen Literaturbestände effektiv nutzen zu
können. Trotz der inzwischen relativ großen Zahl von
Kopiergeräten im Universitätsbereich kann der
Kopierservice für Bibliotheksbenutzer noch wesentlich
verbessert werden. Dazu wären vor allem zwei Forderungen zu
erfüllen:
- Jede Fachbereichs- bzw. Fachbereichsteilbibliothek der
Philipps-Universität sollte mit mindestens einem
Kopiergerät ausgestattet sein.
- Jeder Benutzer sollte grundsätzlich in jeder Bibliothek
der Philipps-Universität möglichst problemlos Kopien
für seinen persönlichen und wissenschaftlichen Gebrauch
machen können.
Hinsichtlich der 2. Forderung ergeben sich leider in der Praxis
immer wieder Schwierigkeiten. Häufig bleibt das einzige in
einer Bibliothek vorhandene Kopiergerät einem bestimmten
Personenkreis, etwa den Mitgliedern des betreffenden Fachbereichs
oder Fachgebiets, vorbehalten, da die Verrechnung der Kopien
zwischen Fachberichen bzw. deren Untereinheiten Probleme aufwirft.
Sicher spielt dabei eine Rolle, daß nach dem geltenden
Haushaltsrecht Gelder, die für Kopien vereinnahmt werden,
grundsätzlich abgeführt werden müssen.
Eine vielversprechende Möglichkeit, die angestrebten
Verbesserungen trotz der sicher sehr unterschiedlichen
Voraussetzungen in den einzelnen Fachbereichen verwirklichen zu
können, eröffnet sich durch die Angebote einiger
privatwirtschaftlicher betriebener Kopierdienste. Diese Firmen
bieten moderne Kopiergeräte verschiedener Fabrikate an, die
mit festen bzw. mobilen Kostenstellenzählern und/oder
Münzkopiereinrichtungen ausgestattet sind. Die Aufstellung
der Geräte erfolgt kostenlos, ebenso die Abgabe der
Kostenstellenzähler. Die pro Kostenstelle anfallenden Kopien
werden monatlich bzw. vierteljährlich mit der Firma
abgerechnet.
Im Hinblick auf eine möglichst freizügige Benutzung im
Rahmen des universitären Bibliothekssystems ist prinzipiell
der Einsatz von Geräten mit Kostenstellenzählern und
Münzkopiereinrichtung eines Systems/einer Firma anzustreben.
Als Vorteile, die sich daraus ergeben, sind zu nennen:
- Die Verrechnung von Kopierkosten zwischen Einheiten, die
einzelne Kopiergeräte gemeinsam benutzen, entfällt.
- Mobile Kostenstellenzähler ermöglichen die
freizügige Benutzung aller Geräte des Systems.
- Studenten und Privatbenutzer können an denselben
Geräten über eingebauten Münzautomaten
kopieren.
Die gegenwärtige Situation an der Philipps-Universität
ist dadurch gekennzeichnet, daß sich bereits zwei
Kopierdienste an der Philipps-Universität etabliert haben.
Trotzdem sollte versucht werden, Verbesserungen im Sinne einer
bibliothekarisch sinnvollen Lösung zu erreichen. Zumindest
ist sicherzustellen, daß ein Benutzer in allen ihn fachlichinteressierenden Bibliotheken jeweils nur ein Kopiersystem
antrifft und dort seinen Mobilzähler einsetzen kann.
Dies ließe sich mit geringfügigen Umverteilungen
zwischen den beiden Firmen verwirklichen:
- Eine der beiden Firmen übernimmt den Service in den
Bibliotheken der Fachbereiche 1-3, 5-11 und 21 (Geistes-,
Wirtschafts-, Sozialwissenschaften, Jura). Die zweite
beschränkt sich auf die Fachbereiche 4, 12-20
(Naturwissenschaften/Medizin). Über die Zugehörigkeit zu
der einen oder anderen Gruppe sollte mit den Fachbereichen
Einvernehmen erzielt werden.
- In der Universitätsbibliothek und im
Hörsaalgebäude Biegenstraße müssen
Geräte beider Firmen stehen.
Zur Durchsetzung dieser Vorstellungen des Ständigen
Ausschusses IV sollte die Universität keine
Gestattungsverträge verlängern, die nicht mit der
vorgeschlagenen Aufteilung der Fachbereiche auf die beiden Firmen
übereinstimmen.
Darüber hinaus sollten mit beiden Firmen in etwa gleiche
Vertragsbedingungen ausgehandelt werden (bei vergleichbaren
Geräten gleicher Preis pro Münzkopie).