Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Haushaltsangelegenheiten [...] (StA III) der Philipps-Universität Marburg

Beschluß vom 19.01.1995:

Abstimmung der Buchbeschaffungen aus Berufungsmitteln zwischen der Universitätsbibliothek und den Berufenen

Der Ständige Ausschuß für Haushaltsangelegenheiten und den Hochschulentwicklungsplan beschließt, daß künftig (zunächst auf zwei Jahre befristet) bei Bewilligungen von Sondermitteln aus Anlaß von Berufungen 10% der vom Berufenen beantragten Mittel für Literaturbeschaffung der UB zugewiesen werden. Die aus diesen Mitteln erworbene Literatur, über die der Berufene selbst entscheidet, wird in der Universitätsbibliothek aufgestellt.