Beschlüsse des Ständigen Ausschusses für Haushaltsangelegenheiten [...] (StA III) der Philipps-Universität Marburg
Beschluß vom 19.01.1995:
Abstimmung der Buchbeschaffungen aus Berufungsmitteln zwischen
der Universitätsbibliothek und den Berufenen
Der Ständige Ausschuß für
Haushaltsangelegenheiten und den Hochschulentwicklungsplan
beschließt, daß künftig (zunächst auf
zwei Jahre befristet) bei Bewilligungen von Sondermitteln aus
Anlaß von Berufungen 10% der vom Berufenen beantragten
Mittel für Literaturbeschaffung der UB zugewiesen werden.
Die aus diesen Mitteln erworbene Literatur, über die der
Berufene selbst entscheidet, wird in der
Universitätsbibliothek aufgestellt.