Verfügungen des Präsidenten der Philipps-Universität Marburg
Verfügung vom 02.04.1976, Az.: 419/19 (0/2) und
412/1/3:
Untergliederung der Fachbereiche; hier:
Fachbereichsbibliotheken
Sehr geehrter Herr Dekan,
der Hessische Kultusminister hat mir mit dem o.g. Erlaß
[Anm. 1] mitgeteilt, daß die Anträge der
Fachbereiche auf Einrichtung von Betriebseinheiten keine
Angaben darüber enthalten, "ob und inwieweit innerhalb
der Fachbereiche gemeinsame bibliothekarische Verwaltungen
eingeführt oder aufrecht erhalten weden sollen" und
insoweit um ergänzende Angaben gebeten.
Mir ist darüber hinaus bekannt, daß der Hessische
Kultusminister Betriebseinheiten anderer Universitäten
nur mit der Auflage genehmigt hat, daß die Fachbereiche
alle bibliothekarischen Mittel für ihre Einrichtungen
gemeinsam (zentral) erwerben und katalogisieren. Eine
dezentrale Aufstellung ist danach zulässig, soweit sie
unumgänglich ist. Jedoch ist für jeden Fachbereich
möglichst eine Zentralbibliothek aufzubauen.
Ich bitte Sie daher, mir bis zum 30.4.1976 die
gewünschten ergänzenden Angaben zu machen, damit das
Genehmigungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden kann.
Den StA IV (Bibliothekswesen) werde ich ebenfalls noch
einschalten.
[Anm. 1]: Erlaß vom 23. März 1976 - V A 4 - 423/121
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