Verfügungen des Präsidenten der Philipps-Universität Marburg

Verfügung vom 02.04.1976, Az.: 419/19 (0/2) und 412/1/3:

Untergliederung der Fachbereiche; hier: Fachbereichsbibliotheken

Sehr geehrter Herr Dekan,

der Hessische Kultusminister hat mir mit dem o.g. Erlaß [Anm. 1] mitgeteilt, daß die Anträge der Fachbereiche auf Einrichtung von Betriebseinheiten keine Angaben darüber enthalten, "ob und inwieweit innerhalb der Fachbereiche gemeinsame bibliothekarische Verwaltungen eingeführt oder aufrecht erhalten weden sollen" und insoweit um ergänzende Angaben gebeten.

Mir ist darüber hinaus bekannt, daß der Hessische Kultusminister Betriebseinheiten anderer Universitäten nur mit der Auflage genehmigt hat, daß die Fachbereiche alle bibliothekarischen Mittel für ihre Einrichtungen gemeinsam (zentral) erwerben und katalogisieren. Eine dezentrale Aufstellung ist danach zulässig, soweit sie unumgänglich ist. Jedoch ist für jeden Fachbereich möglichst eine Zentralbibliothek aufzubauen.

Ich bitte Sie daher, mir bis zum 30.4.1976 die gewünschten ergänzenden Angaben zu machen, damit das Genehmigungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden kann. Den StA IV (Bibliothekswesen) werde ich ebenfalls noch einschalten.




[Anm. 1]: Erlaß vom 23. März 1976 - V A 4 - 423/121 - 1