Beschlüsse der Kultusministerkonfrenez (KMK)

Beschluß vom 10.05.2001:

Einsetzung einer "Beratenden Kommission" für die Rückgabe von in der NS-Zeit entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz



Auf ihrer 294. Plenarsitzung am 10. Mai 2001 in Hamburg begrüßte die Kultusministerkonferenz die Initiative der Kulturstiftung der Länder, ein hochrangig besetztes Beratergremium zu schaffen, um zügig Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückgabe von in der Zeit des Nationalsozialismus entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, treffen zu können.

Bis zum Herbst 2001 sollen inhaltliche und organisatorische Einzelheiten zur Schaffung der Kommission geklärt sein, um zusammen mit der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden das Beratergremium dann einzusetzen.

Schon im Dezember 1999 hatte die Kultusministerkonferenz eine "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" verabschiedet. Ziel der Erklärung ist es, die Bereitschaft zum Ausdruck zu bringen, im Nationalsozialismus enteignete oder geraubte Kulturgüter in öffentlichen Archiven, Museen und Bibliotheken zu suchen und gerechte und faire Lösungen für die Rückgabe oder Entschädigung der früheren Eigentümer bzw. deren Erben zu finden. Die Rückgabe und Wiedergutmachung ist in der Bundesrepublik Deutschland juristisch durch entsprechende Gesetzeswerke, insbesondere das Bundesrückerstattungsgesetz und das Bundesentschädigungsgesetz geregelt.

Nach der Wiedervereinigung fanden die einschlägigen Gesetze auch in den neuen Ländern Anwendung. Die Erklärung vom Dezember 1999 steht in Übereinstimmung mit den viel beachteten "Principles With Respect to Nazi-confiscated Art", die bei der Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögen im Dezember 1998 verabschiedet wurden.

Eine später auch von der Kultusministerkonferenz verabschiedete "Handreichung" für alle an Rückgabeaktionen beteiligte Institutionen zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wurde der Öffentlichkeit am 24. April 2001 in Berlin präsentiert. Danach ist vorgesehen, dass die jeweiligen Einrichtungen ihre Recherche-Ergebnisse an die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg weiterleiten, die diese in einem umfangreichen Internetprojekt präsentiert. Bislang vorliegende Erfahrungen einiger großer Museen mit Rückgabefragen zeigen inzwischen, dass für eine befriedigende Entscheidungsfindung nicht nur juristisch eindeutige Maßgaben oder sonstige Richtlinien, sondern auch moralisch-ethische Aspekte zu berücksichtigen sind. Deshalb hat sich die Kulturstiftung der Länder dafür ausgesprochen, möglichst bald eine beratende Kommission ins Leben zu rufen, die vor allem die Aufgabe wahrnehmen soll, in exemplarischen Anspruchs- bzw. Rückgabefällen Empfehlungen auszusprechen, so dass die notwendigen Entscheidungen schneller getroffen werden können. Die Kommission soll möglichst hochrangig mit mehreren Persönlichkeiten besetzt werden, die sich in der Thematik durch besonderen juristischen, kulturellen und historischen Sachverstand auszeichnen.