Entweder |
a) |
die Ablieferung weiterer Vervielfältigungen in den Geistes-
und in den Gesellschaftswissenschaften höchstens 80 Exemplare, in der Medizin, in den
Natur- und den Ingenieurwissenschaften höchstens 40 Exemplare, jeweils in Buch- oder
Fotodruck |
oder |
b) |
den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift |
oder |
c) |
den Nachweis einer Verbreitung über den Buchhandel durch
einen gewerblichen Verleger mit einer Mindestauflage von 150 Exemplaren; auf der
Rückseite des Titelblatts ist die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des
Dissertationsortes auszuweisen |
oder |
d) |
die Ablieferung eines Mikrofiches und bis zu 50 weiteren
Kopien |
oder |
e) |
durch die Ablieferung einer elektronischen Version, deren
Datenformat und deren Datenträger mit der Hochschulbibliothek abzustimmen sind. |