Ministerialerlasse
Erlaß vom 30.12.1981:
Verträge mit Angehörigen des öffentlichen
Dienstes; hier: Kauf von Fachliteratur und Geräten von
Universitätsbediensteten. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 30. Dezember 1981 - I C 2.2 - 094/24
Abgedr. in: Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, 1982, S. 2.
Grundsätzlich müssen Verträge mit
Angehörigen der eigenen Verwaltung auf Ausnahmefälle
beschränkt bleiben. Sollen dennoch künftig
Fachliteratur und Geräte von Bediensteten des eigenen
Geschäftsbereiches gegen Entgelt erworben werden,
übertrage ich den Präsidenten der Universitäten
(einschl. der Fachbereiche Humanmedizin) nach § 57 Satz 2
der Hessischen Landeshaushaltsordnung die Befugnis,
Verträge dieser Art bis zu 2.000 DM im Einzelfall bei
Vorliegen folgender Voraussetzungen ohne meine Zustimmung
abzuschließen:
- Erklärung des zuständigen Fachbereichs, daß
die zu erwerbenden Gegenstände für den Dienst-,
Lehr- oder Forschungsbetrieb benötigt werden und von
anderer Seite entweder nicht oder nur zu wesentlich
ungünstigeren Bedingungen zu erhalten sind,
- Bescheinigung der Preisangemessenheit durch hierfür
geeignete Universitäts- oder öffentliche
Einrichtungen (z.B. Universitätsbibliothek,
Hochschulbauamt).
Bei Abschluß solcher Verträge über 2.000 DM im
Einzelfall bitte ich auch weiterhin meine Zustimmung unter
Beifügung der vorgenannten Unterlagen einzuholen.
Meine Erlasse vom 29.10.1964, 6.1. und 7.7.1971 hebe ich
auf.