Ministerialerlasse

Erlaß vom 30.12.1981:

Verträge mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes; hier: Kauf von Fachliteratur und Geräten von Universitätsbediensteten. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 30. Dezember 1981 - I C 2.2 - 094/24

Abgedr. in: Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, 1982, S. 2.

Grundsätzlich müssen Verträge mit Angehörigen der eigenen Verwaltung auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Sollen dennoch künftig Fachliteratur und Geräte von Bediensteten des eigenen Geschäftsbereiches gegen Entgelt erworben werden, übertrage ich den Präsidenten der Universitäten (einschl. der Fachbereiche Humanmedizin) nach § 57 Satz 2 der Hessischen Landeshaushaltsordnung die Befugnis, Verträge dieser Art bis zu 2.000 DM im Einzelfall bei Vorliegen folgender Voraussetzungen ohne meine Zustimmung abzuschließen:
  1. Erklärung des zuständigen Fachbereichs, daß die zu erwerbenden Gegenstände für den Dienst-, Lehr- oder Forschungsbetrieb benötigt werden und von anderer Seite entweder nicht oder nur zu wesentlich ungünstigeren Bedingungen zu erhalten sind,

  2. Bescheinigung der Preisangemessenheit durch hierfür geeignete Universitäts- oder öffentliche Einrichtungen (z.B. Universitätsbibliothek, Hochschulbauamt).

    Bei Abschluß solcher Verträge über 2.000 DM im Einzelfall bitte ich auch weiterhin meine Zustimmung unter Beifügung der vorgenannten Unterlagen einzuholen.

    Meine Erlasse vom 29.10.1964, 6.1. und 7.7.1971 hebe ich auf.