Ministerialerlasse
Erlaß vom 11.11.1970:
Ausleihe von Handschriften, Frühdrucken und Urkunden
für Ausstellungen. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 11. November 1970 - H I 4 - 450/100 - 27
Abgedr. in: Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, 23, 1970, S.1538
Die Ausleihe von wertvollen Handschriften, Frühdrucken
und Urkunden muß auf Ausstellungen von ganz besonderer
Bedeutung beschränkt bleiben. Denn ein häufiger
Versand, mehrfaches Aus- und Einpacken, die Veränderung
der klimatischen Bedingungen u.a. können diese
unersetzlichen Kulturdokumente beschädigen oder zu ihrem
Verlust führen.
Wollen Sie besonders wertvolle Stücke ausleihen, so legen
Sie mir die Leihverträge, die im übrigen stets
schriftlich abzuschließen sind, vor der Unterzeichnung
zur Einsicht vor.
Dieser Erlaß tritt anstelle des Ministerialerlasses vom
30.10.1936.