Ministerialerlasse

Erlaß vom 11.11.1970:

Ausleihe von Handschriften, Frühdrucken und Urkunden für Ausstellungen. Erlaß des Hessischen Kultusministers vom 11. November 1970 - H I 4 - 450/100 - 27

Abgedr. in: Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, 23, 1970, S.1538

Die Ausleihe von wertvollen Handschriften, Frühdrucken und Urkunden muß auf Ausstellungen von ganz besonderer Bedeutung beschränkt bleiben. Denn ein häufiger Versand, mehrfaches Aus- und Einpacken, die Veränderung der klimatischen Bedingungen u.a. können diese unersetzlichen Kulturdokumente beschädigen oder zu ihrem Verlust führen.

Wollen Sie besonders wertvolle Stücke ausleihen, so legen Sie mir die Leihverträge, die im übrigen stets schriftlich abzuschließen sind, vor der Unterzeichnung zur Einsicht vor.

Dieser Erlaß tritt anstelle des Ministerialerlasses vom 30.10.1936.