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Beschlüsse der Konferenz der Direktoren der hessischen Wissenschaftlichen Bibliotheken

Beschluß vom 03.12.1986:

Gebühren der Informationsvermittlung

Aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte der Informationsvermittlungsstellen in den Universitätsbibliotheken spricht sich die Direktorenkonferenz für eine Pauschalisierung der Entgelte für computergestützte Recherchen in Datenbanken aus. Die Direktorenkonferenz empfiehlt, dabei eine Strukturierung vorzunehmen, die sich an der Preisgestaltung der einzelnen Datenbankanbieter orientiert und die die Dauer der einzelnen Suchvorgänge und dem Umfang der erhaltenen Ergebnisse berücksichtigt.

Folgendes Verfahren wird vorgeschlagen:
  1. Anschaltstunde der Datenbank bis 100 DM:

  2. Anschaltstunde der Datenbank bis 250 DM:

  3. Anschaltstunde der Datenbank über 250 DM:

Erweiterte Nutzung bedeutet eine Suchzeit von mehr als 20 Minuten pro Datenbank und/oder die Ausgabe von mehr als 50 Literaturzitaten.

Für Daueraufträge (SDI) gilt:

  1. Anschaltstunde bis 100 DM: 30 DM pro Quartal
  2. Anschaltstunde bis 250 DM: 50 DM pro Quartal
  3. Anschaltstunde über 250 DM: 75 DM pro Quartal

Im Interesse von Forschung und Lehre liegt es, die genannten Gebührensätze für Hochschulbedienstete zu reduzieren. Dieses ist nur durch Ausweisung zentraler Mittel für die Informationsvermittlungsstellen der Hochschulbibliotheken möglich, die auf Recherchen in allen Datenbanken gleichmäßig verteilt werden.
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