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Schriften (Empfehlungen) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Empfehlungen des Bibliotheksausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken. Bonn . Bad Godesberg 1970. - Textauszug -


S. 5:

Vorwort:

"[...].

Die Empfehlungen sollen vor allem darauf hinwirken, daß die verfügbaren Bibliotheksmittel so ökonomisch und rationell wie möglich eingesetzt werden, um dadurch eine Verbesserung der Literaturversorgung der gesamten Hochschule herbeizuführen. Dies setzt voraus, daß sich Hochschulbibliothek und Institutsbibliothek als Teile einer Einheit begreifen und im Rahmen eines kooperativen Gesamtsystems zusammenarbeiten. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Empfehlungen dazu beitragen würden, dieses Ziel zu erreichen."

S. 30-32:

Zusammenfassung wichtiger Empfehlungen

"[...].

Empfohlen wird
  1. auf die Verbesserung der Literaturversorgung und - erschließung gleichermaßen finanzielle wie organisatorische Anstrengungen zu richten,

  2. bei allen Überlegungen zur Verbesserung der bibliothekarischen Struktur der Hochschule davon auszugehen, daß das Bibliothekssystem einer Hochschule grundsätzlich eine Einheit darstellt,

  3. die rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Bibliothekssystem durch die Hochschulgesetzgebung, die Grundordnungen oder Satzungen zu schaffen,

  4. die derzeitige Aufsplitterung in einer Vielzahl einzelner Bibliotheken zugunsten größerer und leistungsfähiger Verwaltungseinheiten aufzuheben und nach Maßgabe der örtlichen Bedingungen dabei sicherzustellen, daß die Zugangswege des Benutzers möglichst gering sind,

  5. große und leistungsfähige Studienbibliotheken aufzubauen, die in der Lage sind, insbesondere den Bedarf in den Massenfächern durch Mehrfachexemplare der vielgebrauchten Ausbildungs- und Lehrbuchliteratur zu decken,

  6. die Verantwortung der Hochschulbibliothek und der Institutsbibliotheken für die Erwerbung von Literatur so gegeneinander abzugrenzen, daß die Zahl der Doppel- und Mehrfachanschaffungen auf das Maß des wirklichen Bedarfs reduziert wird,

  7. einer unkoordinierten Verwendung der Buchkaufmittel durch die verschiedenen organisatorischen Möglichkeiten der Abstimmung über Neuerwerbungen entgegenzuwirken,

  8. die Hochschulbibliothek in ihren Funktionen als Ausleihbibliothek, Informationszentrum und bibliothekarische Koordinierungsstelle der Hochschule auszubauen,

  9. die Hochschulbibliothek personell und sachlich in die Lage zu versetzen, ihre Lehrbuch- und Studienliteratursammlungen in weitestem Umfang auszubauen und bei den Sachmitteln von einem Mindestansatz von DM 10 pro Student und Jahr auszugehen [Anm.: Dieser Betrag ist den Preisteigerungsraten des Buchhandels entsprechend vom Stichjahr 1970 an jährlich fortzuschreiben],

  10. die Beteiligung an alphabetischen Gesamtkatalogen und - zeitschriftenverzeichnissen der Hochschule sowie die Berücksichtigung einheitlicher Regeln für die Titelaufnahme durch die Organe der Hochschule verbindlich festzulegen,

  11. der Hochschulbibliothek unter bestimmten Voraussetzungen die alphabetische Katalogisierung der Neuerwerbungen der Hochschule zu übertragen,

  12. die in Instituten vorhandenen Bestände auch Nichtangehörigen der Institute zugänglich zu machen, wenn Literatur für Forschungsarbeiten benötigt wird,

  13. für die Lesesäle, Informationsstellen und Kataloge der Hochschulbibliothek und die Institutsbibliotheken der Massenfächer Öffnungszeiten von 8.00 bis 22.00 Uhr einzuführen,

  14. die Sofortausleihe durch die Hochschulbibliothek zugunsten aller Benutzer einzuführen, soweit dies bisher nicht erfolgt ist,

  15. Literatur, die im Freihandbestand der Institute nicht mehr benötigt wird, an die Hochschulbibliothek zur Magazinierung abzugeben,

  16. die Auskunftsstelle der Hochschulbibliothek personell und im bibliographischen Bestand so auszustatten, daß sie den Erfordernissen eines Informationszentrums innerhalb des Gesamtsystems gerecht wird,

  17. das bibliothekarische Fachpersonal der gesamten Hochschule bei der Hochschulbibliothek zu etatisieren und fachlich nicht vorgebildete Kräfte der Institute, soweit sie zu bibliothekarischen Arbeiten herangezogen werden, der fachlichen Aufsicht der Hochschulbibliothek zu unterstellen.

[...]."


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