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Schriften (Empfehlungen) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Empfehlungen des Bibliotheksausschusses der Deutschen Forschungsgemeinschaft für die Zusammenarbeit zwischen
Hochschulbibliothek und Institutsbibliotheken. Bonn . Bad
Godesberg 1970. - Textauszug -
S. 5:
Vorwort:
"[...].
Die Empfehlungen sollen vor allem darauf hinwirken, daß die
verfügbaren Bibliotheksmittel so ökonomisch und
rationell wie möglich eingesetzt werden, um dadurch eine
Verbesserung der Literaturversorgung der gesamten Hochschule
herbeizuführen. Dies setzt voraus, daß sich
Hochschulbibliothek und Institutsbibliothek als Teile einer
Einheit begreifen und im Rahmen eines kooperativen Gesamtsystems
zusammenarbeiten. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn
die Empfehlungen dazu beitragen würden, dieses Ziel zu
erreichen."
S. 30-32:
Zusammenfassung wichtiger Empfehlungen
"[...].
Empfohlen wird
- auf die Verbesserung der Literaturversorgung und -
erschließung gleichermaßen finanzielle wie
organisatorische Anstrengungen zu richten,
- bei allen Überlegungen zur Verbesserung der
bibliothekarischen Struktur der Hochschule davon auszugehen,
daß das Bibliothekssystem einer Hochschule
grundsätzlich eine Einheit darstellt,
- die rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes
Bibliothekssystem durch die Hochschulgesetzgebung, die
Grundordnungen oder Satzungen zu schaffen,
- die derzeitige Aufsplitterung in einer Vielzahl einzelner
Bibliotheken zugunsten größerer und
leistungsfähiger Verwaltungseinheiten aufzuheben und nach
Maßgabe der örtlichen Bedingungen dabei
sicherzustellen, daß die Zugangswege des Benutzers
möglichst gering sind,
- große und leistungsfähige Studienbibliotheken
aufzubauen, die in der Lage sind, insbesondere den Bedarf in
den Massenfächern durch Mehrfachexemplare der
vielgebrauchten Ausbildungs- und Lehrbuchliteratur zu
decken,
- die Verantwortung der Hochschulbibliothek und der
Institutsbibliotheken für die Erwerbung von Literatur so
gegeneinander abzugrenzen, daß die Zahl der Doppel- und
Mehrfachanschaffungen auf das Maß des wirklichen Bedarfs
reduziert wird,
- einer unkoordinierten Verwendung der Buchkaufmittel durch die verschiedenen organisatorischen Möglichkeiten der
Abstimmung über Neuerwerbungen entgegenzuwirken,
- die Hochschulbibliothek in ihren Funktionen als
Ausleihbibliothek, Informationszentrum und bibliothekarische
Koordinierungsstelle der Hochschule auszubauen,
- die Hochschulbibliothek personell und sachlich in die Lage zu
versetzen, ihre Lehrbuch- und Studienliteratursammlungen in
weitestem Umfang auszubauen und bei den Sachmitteln von einem
Mindestansatz von DM 10 pro Student und Jahr auszugehen [Anm.:
Dieser Betrag ist den Preisteigerungsraten des Buchhandels
entsprechend vom Stichjahr 1970 an jährlich
fortzuschreiben],
- die Beteiligung an alphabetischen Gesamtkatalogen und -
zeitschriftenverzeichnissen der Hochschule sowie die
Berücksichtigung einheitlicher Regeln für die
Titelaufnahme durch die Organe der Hochschule verbindlich
festzulegen,
- der Hochschulbibliothek unter bestimmten Voraussetzungen die
alphabetische Katalogisierung der Neuerwerbungen der Hochschule
zu übertragen,
- die in Instituten vorhandenen Bestände auch
Nichtangehörigen der Institute zugänglich zu machen,
wenn Literatur für Forschungsarbeiten benötigt
wird,
- für die Lesesäle, Informationsstellen und Kataloge
der Hochschulbibliothek und die Institutsbibliotheken der
Massenfächer Öffnungszeiten von 8.00 bis 22.00 Uhr
einzuführen,
- die Sofortausleihe durch die Hochschulbibliothek zugunsten
aller Benutzer einzuführen, soweit dies bisher nicht
erfolgt ist,
- Literatur, die im Freihandbestand der Institute nicht mehr
benötigt wird, an die Hochschulbibliothek zur
Magazinierung abzugeben,
- die Auskunftsstelle der Hochschulbibliothek personell und im
bibliographischen Bestand so auszustatten, daß sie den
Erfordernissen eines Informationszentrums innerhalb des
Gesamtsystems gerecht wird,
- das bibliothekarische Fachpersonal der gesamten Hochschule bei
der Hochschulbibliothek zu etatisieren und fachlich nicht
vorgebildete Kräfte der Institute, soweit sie zu
bibliothekarischen Arbeiten herangezogen werden, der fachlichen
Aufsicht der Hochschulbibliothek zu unterstellen.
[...]."
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